Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0

Herr Feder spricht anhand einer Präsentation zum Thema. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage TOP 6   beigefügt und im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Der Landrat erklärt, dass nicht bekannt ist, welche Punkte aus der ersten Stellungnahme bereits berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund haben wir die erste Beschlussfassung als Anhang beifügen lassen. Damit wollen wir verdeutlichen, dass die Stellungnahme vom 14.12.2017 weiterhin Gültigkeit hat.

Herr Wiese fragt nach der praktischen Umsetzung. Wird es eine Beschilderung geben werden die Gebiete einezäunt?

Der Landrat erläutert, dass das Land eine Beschilderung vornehmen will. Es müssen natürlich massive Schilder sein, da sie in Mitten des Elbstromes auch unter Wasser stehen werden.

Geplant ist die Beschilderung an der Kilometrierung. Allerdings ist nicht bekannt, ob das Wasser- und Schifffahrtsamt diesem Vorschlag zustimmt.

Herr Wiese kann grundsätzlich die Natura 2000 Sache unterstützen. Das Problem liegt darin, dass es ein Verschlechterungsverbot gibt. Die Ausarbeitung aller naturschutzrechtlichen Belange einer bestimmten Stelle, nimmt wahnsinnig viel Zeit in Anspruch. Für die Kontrollbehörde und auch für den Eigentümer des Stückes Land ist dies unmöglich.

Herr Staudt weist darauf hin, dass es auch genauso geschrieben wurde. Diese Regelungen machen eine umfangreiche Umsetzung und effektive Kontrolle unmöglich.

Der Landrat hat bereits im Vorfeld versucht, die Angler mit dem Landesverwaltungsamt zusammen zu bringen, um vernünftige Kompromisse zu finden. Ich kann Ihnen jetzt auch nicht erklären, warum gerade diese Abschnitte geschützt werden.

Die Frage der Überprüfung stellt sich im Moment so dar, dass das Land diese Aufgabe unterstützt und 10 Stellen beim Landesverwaltungsamt dafür einrichtet. Es handelt sich dabei um befristete Stellen, von denen 10 Stellen entfristet werden sollen.

Herr Schulz fragt, ob wir als Landkreis nicht mehr für die Kontrolle und Überwachung zuständig sind.

Der Landrat erklärt, dass nach dem zweiten Funktionalreformgesetz diese Aufgabe dem Landkreis zugeordnet ist, es aber eine Unterstützung in Form der 10 Stellen gibt. Nach derzeitigem Stand müssen wir davon ausgehen, dass wir für diese Aufgabe kein Geld erhalten werden.

Frau Dr. Paschke verweist auf die Anmerkungen von Frau Bohlander im Umweltausschuss zu diesem Thema. In der Beschlussvorlage steht drin, dass gewisse Erklärungen zu Maßnahmen nicht nachvollziehbar sind. Die Erklärungen allerdings liegen uns nicht vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass man in der Beschlussvorlage auf die 18 Seiten lange Anlage hätte verweisen können. Es wäre sinnvoller gewesen etwas detaillierter auf die Erklärungen des Landesverwaltungsamtes einzugehen, anstatt die alte Stellungnahme als Anhang beizufügen.

Herr Schulz fragt zum besseren Verständnis bei Frau Dr. Paschke nach. Lehnen sie nur die Stellungnahme ab oder lehnen sie auch die Natura 2000 Verordnung ab?

Frau Dr. Paschke antwortet, dass sie die Stellungnahme ablehnt. In der Stellungnahme gibt es einfach illusorische Forderungen, denen wir nicht zustimmen.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.