Sitzung: 17.10.2018 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Beschluss: beraten
Vorlage: 500/2018
Frau Paschke merkt an, dass Tagesordnungspunkt 6 und 7 in einem abgehandelt werden sollen.
Frau Hoppe erläutert den allgemeinen Teil des Haushaltsplan anhand der vorbereiteten PowerPoint Präsentation (siehe Anlage TOP 6).
Frau Paschke fragt, welche Ursachen es dafür gibt, dass der Landkreis Stendal bei den Kassenkrediten und den Darlehen auf dem letzten Platz in Sachsen-Anhalt liegt?
Frau Hoppe erklärt, dass in den Kassenkrediten auch noch die kammeralen Altfehlbeträge stecken. Diese waren noch nicht abgebaut, jedoch sind sie immer noch da.
Bei den Darlehen kann man die Ursache nicht genau benennen. Eine große Rolle spielt auch die Tilgungshöhe. Der Landkreis tilgt sehr wenig, das bedeutet wir tilgen momentan nur 1%. Daher sind auch die langen Laufzeiten ein Problem. Andere Landkreise haben höhere Tilgungsraten. Es gab auch schon Diskussionen darüber unsere Tilgungsraten zu erhöhen, allerdings haben wir uns erst einmal dazu entschieden die derzeitigen Tilgungsraten beizubehalten.
Frau Paschke hinterfragt, ob es vielleicht an den Eigenanteilen der Förderprogramme liegt?
Herr Stoll stellt klar, dass bei den Fördermitteln die Eigenanteile nicht fremdfinanziert werden. In über 90% der Fördermittel die in Anspruch genommen werden, werden die Eigenanteile über Sachkosten bereitgestellt.
Herr Dr. Kühn möchte wissen, ob für die Liquiditätskredite Zinsen gezahlt werden?
Frau Hoppe antwortet, dass im kurzfristigen Bereich noch keine Zinsen gezahlt werden.
Frau Paschke stellt fest, dass dem Landkreis jedes Jahr neue Aufgaben übertragen werden, die er erledigen muss. Das bedeutet natürlich auch, dass zusätzliche Kosten anfallen. Was kann die Verwaltung dagegen tun?
Frau Hoppe sieht die Situation sehr kritisch. Man müsste positive Salden im Ergebnishaushalt haben. Für die Altersteilzeit wurden 13 Mio. € als Rückstellungen eingestellt. Dort läuft die Zahlungsverpflichtung langsam aus. Demnach erhoffen wir uns, dass eine kleine Entlastung eintritt. Es wird weiterhin schwierig bleiben, im Ergebnishaushalt mit den Salden im positiven Bereich zu landen. In den nächsten Jahren wird sich das Landesverwaltungsamt mit diesen Zahlen allerdings genauer befassen.
Herr Dr. Kühn fragt, warum die Stadt Osterburg bei der Kreisumlage mehr zahlen muss als die Stadt Stendal?
Frau Hoppe erklärt, dass dies an der Bemessungsgrundlage liegt. In Osterburg ist die Steuerkraft im Vergleich zum letzten Jahr gestiegen.
Herr Janas kann dieses Thema etwas genauer ausführen. Aufgrund der Steuermesszahl ist die Stadt Osterburg von 2 Mio. € auf 3 Mio. € gestiegen. Man rechnet damit, dass nächstes Jahr diese Zahl auch wieder etwas sinkt.
Frau Hoppe fügt hinzu, dass es einen Zeitversatz von 2 Jahren gibt. Wenn also die Steuerkraft dieses Jahr hoch wäre, würde man es erst in zwei Jahren bei der Kreisumlage merken.
Zu dem allgemeinen Teil des Haushaltsentwurfes 2019 gibt es keine weiteren Fragen.
Gemeinsam mit Frau Rütten stellt Frau Hoppe den Teilhaushalt Soziales anhand der Präsentation (siehe Anlage) vor.
Frau Hoppe erklärt, dass es im Vergleich zur ersten Lesung des Haushaltes einige Änderungen gab. Am 10.10.2018 wurde ein Regierungsentwurf beschlossen. Danach ist vorgesehen die Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu reduzieren. Für die Kosten der Unterkunft wurde eine neue Summe in Höhe von 21,5 Mio. € eingestellt und die Leistungsbeteiligung vom Bund ist auf 8 Mio. € zurückgegangen.
Frau Rütten führt aus, dass von dem neuen Teilhabechancengesetz erwartet wird, dass zusätzliche Maßnahmen darin enthalten sein werden. Wir versprechen uns davon, dass die Bedarfsgemeinschaften weiter zurückgehen und wir dadurch die Kosten der Unterkunft reduzieren können.
Die Präsentation wird weiter vorgestellt.
Frau Paschke fragt, ob die Hilfe zum Lebensunterhalt ausschließlich Rentner betrifft?
Frau Rütten verneint dies. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen die nicht erwerbsfähig sind aber auch noch keine EU-Rente erhalten oder noch keine Altersrentner sind. Es gibt trotzdem Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung, eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten. Das betrifft den größten Teil der Personen. Zudem gibt es auch noch 34 Kinder, welche bei ihren Großeltern leben. Gemeinsam mit ihren Großeltern können sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Aus diesem Grund zahlt das Sozialamt die Hilfe zum Lebensunterhalt. Auch Flüchtlinge, die mit ihren Verwandten nach Deutschland gekommen sind und den Flüchtlingsstatus erhalten haben, können nicht in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Verwandten eintreten. Demnach sind sie allein Leistungsempfänger bei dem Sozialamt und erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt.
Frau Hoppe gibt weitere Erklärungen zum Stellenplan und den freiwilligen Leistungen anhand der Präsentation.
Frau Rütten ergänzt, dass für die Schuldnerberatung 185.000 € im Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Bei der Suchtberatung werden Landesmittel in Höhe von 147.000 € erwartet. Zudem leistet der Landkreis dazu einen Eigenanteil von 10% und auch der Träger selbst erbringt zusätzlich Leistungen. Demnach kann man nicht sagen, dass die Beratungsstellen im Landkreis schlecht ausgestattet sind.
Die BuT-Mittel (Bildung und Teilhabe) werden durch den Bundesanteil immer weiter ausgeglichen. Derzeit gibt es 3090 Kinder die im Rahmen des SGB II leistungsberechtigt wären. Wir gehen allerdings davon aus, dass nur 85% der Kinder diese Mittel in Anspruch nehmen werden. Weitere 900 Kinder erhalten nach dem Bundeskindergeldgesetz Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Summen haben wir im Einzelnen leicht erhöht, da wir damit rechnen, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Darin heißt es, dass zum einen beim Mittagessen der Eigenanteil der Eltern wegfallen soll. Wir gehen davon aus, dass ein paar mehr Kinder das Mittagessen dann in Anspruch nehmen werden. Zum anderen soll die Lernförderung auch auf die Verbesserung der Zensuren ausgerichtet werden.
Frau Paschke fragt, ob das neue Pflegestrukturgesetz Auswirkungen auf den Haushalt haben wird?
Frau Rütten erklärt, dass dieses Gesetz nur den Landeshaushalt betreffen wird. Allerdings wird das Bundesteilhabegesetz Auswirkungen haben. Es führt dazu, dass im Rahmen der Teilhabeplanung und Gesamtplanung mehr Personal vorgehalten werden muss. Wir werden künftig nicht mehr nur 4 sondern 6 Fallmanager haben. Der Landkreis muss also bei gleichbleibendem FAG höhere Personalkosten tragen.
Frau Paschke möchte zudem wissen, wie sich die Änderungen des UVG im Haushalt niederschlagen?
Frau Hoppe antwortet, dass Hochrechnungen durchgeführt wurden, die eine Mehrbelastung von 687.000 € ergeben haben. Wir gehen von 8 Mio. € an Aufwendungen im Plan 2019 aus. Für 2018 waren dort nur 7,96 Mio. € eingeplant. Wenn man diese Zahl mit dem Rechnungsergebnis aus 2017 vergleicht, können wir eine Verdopplung der Summe feststellen.
Es gibt keine weiteren Fragen.