Frau Hoppe erläutert den Haushaltsplan anhand der
vorbereiteten PowerPoint Präsentation. Diese ist unter Tagesordnungspunkt 7 im
Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Rettig hinterfragt die
Staffelung der Kassenkredite.
Frau Hoppe erklärt, dass man bei den Kassenkrediten eine gute Mischung gewählt
hat. Es wurden 5 Mio. € und 10 Mio. € für 10 Jahre festgeschrieben. Die
restlichen 5 Mio. € wurden auf 5 Jahre festgeschrieben. Die Zinsen liegen bei
einer Laufzeit von 5 Jahren bei rund
0,4% - 0,5%. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren liegen sie meist bei 1%
oder sogar darunter. Bei ca. 40 Mio. € Kassenkrediten wird eine Hälfte
längerfristig (5-10 Jahre) und die andere Hälfte kurzfristig (3 Monate)
angelegt. Die Entwicklung der Zinsen kann niemand vorhersagen.
Herr Dr. Kühn möchte wissen, ob zur Absicherung der tiefen
Zinsen auch Derivate aufgenommen wurden?
Frau Hoppe verneint dies und führt ihre Präsentation fort.
Herr Rettig unterstreicht zur Problematik Kosten der Unterkunft noch einmal, dass
laut der Berechnung vom Landkreis rund 1,5 Mio. € weniger benötigt werden. Der
Bund kürzt allerdings 2,15 Mio. €.
Frau Hoppe stellt klar, dass nach einer realistischen Berechnung dem Landkreis 1,5
Mio. € fehlen werden. Der Bund möchte, dass der Kreis diese Gelder über die
Kreisumlage der kreisangehörigen Kommunen zurückholt. Der Landkreis Stendal hat
nun entschieden, dass der absolute Betrag der Kreisumlage für 2019 gleich
bleibt. Die Entwicklung bis 2020 muss allerdings beobachtet werden.
Da es keine weiteren Fragen zum allgemeinen Teil des Haushaltsplanes gibt,
stellen Frau Hoppe und Frau Müller nun den Teilhaushalt Jugend
vor.
Frau Hoppe erläutert, dass nach dem neuen UVG die Bezugsdauer entfristet und die
Altersgrenze angehoben wurde. Auffällig ist, dass die Personalaufwendungen
steigen da der Aufwand höher geworden ist. Selbstverständlich muss auch der
Rückgriff betrieben werden, damit die vorgestreckten Leistungen wieder
eingeholt werden können.
Herr Rettig fragt, ob der Rückgriff in die Erträge einfließt?
Frau Hoppe antwortet, dass es im Jahr 2017 offene Forderungen in Höhe von ca. 10,5
Mio. € gab. Zudem musste ein Pauschalwert in Höhe von 7,6 Mio. € bereinigt
werden. Das bedeutet, dass die Forderungen gegenüber den Bürgern bestehen
bleiben, allerdings alle Forderungen welche älter als 2 Jahre sind aus der
Bilanz herausgenommen werden.
Herr Dr. Kühn fragt nach, ob der Rückgriff 30 Jahre betrieben
wird?
Frau Müller bejaht dies. Der Landkreis Stendal liegt mit seiner Rückgriffsquote
bundesweit an der Spitze. Dabei haben wir, die uns zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten, bereits weitestgehend ausgereizt. Eine Ausweitung der
Leistungsansprüche bedeutet nicht unbedingt eine parallele Erhöhung der
Einnahmen aus dem Rückgriff. Es ist so, dass wenn ein Schuldner bereist mit
einer Schuldensumme erfasst ist und eine zweite dazu kommt, der Schuldner nicht
mehr zahlen kann als vorher. Aus diesem Grund werden die Rückgriffsquoten bundesweit
im Vergleich zu 2017 zurückgehen.
In Sachsen-Anhalt lag die durchschnittliche Rückgriffsquote bei rund 22
%. Der Landkreis Stendal lag bei knapp 36 % und manchmal sogar etwas höher. Die
Differenz zwischen den ausgezahlten Leistungen und den Einnahmen durch den
Rückgriff wird größer werden.
Frau Hoppe ergänzt, dass die höheren Erträge zu Stande kommen, da die bestehenden
Forderungen zunächst geltend gemacht werden. Im Rahmen des Rückgriffs wird dann
bemerkt, dass die Zahlungen nicht in der Forderungshöheeingehen. Dadurch fehlt
der Liquiditätsfluss und die Forderungen müssen abgewertet werden. Das wird
jedoch nur im Haushalt entsprechend dargestellt. Gegenüber dem Schuldner
bleiben die Forderungen natürlich bestehen und werden auch weiter verfolgt.
Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Frau Hoppe ihre Präsentation
ab und übergibt das Wort an Frau Müller.
Frau Müller spricht nun ausführlich zum Haushalt des Jugendamtes anhand einer
zweiten Präsentation.
Diese Präsentation ist ebenfalls der Niederschrift als Anlage TOP 7
beigefügt.
Im stationären Jugendhilfebereich gibt es jährlich immer wieder hohe
Ausgaben. Die Heimkosten mussten nach der zweiten Budgetprognose noch einmal
angepasst und erhöht werden. In den letzten Jahren war der Landkreis Stendal im
Haushaltsansatz dieser Ausgabeposition, mit leichten Schwankungen, immer sehr
stabil. Momentan scheint es so, dass die Stabilität der letzten Jahre nicht
aufrechterhalten werden kann. Dafür gibt es natürlich mehrere Ursachen. Zum
einen haben die Fallzahlen großen Einfluss in einem so kostenintensiven
Bereich. Es ist schwer einzuschätzen, ob sich die Situation in den nächsten
2-3 Jahren wieder beruhigen wird. Im Jahr 2018 gab es in der stationären
Jugendhilfe circa 20 Fälle mehr.
Zum anderen spielt die Entwicklung der Entgelte eine sehr große Rolle.
Seit den letzten 3 Jahren gibt es zwei große Faktoren, die die Entgelte beeinflussen:
- Der Träger muss Fachkräfte einsetzen
und diese dementsprechend adäquat bezahlen. Der stärker werdende
Fachkräftemangel auf dem Markt
führt dazu, dass Fachkräfte immer stärker gesucht werden. Dem
Großteil der Träger bleibt keine andere Möglichkeit als die Löhne und
Gehälter an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes anzunähern. In der
momentanen Phase bedeutet dies, dass Entgeltsprünge zwischen 10 – 20 Euro
zu verzeichnen sind. Das bildet sich dann auch in den Leistungs-und
Entgeltvereinbarungen, die der Landkreis mit den Trägern abschließt,
entsprechend ab.
- Die Gewerbeaufsicht beschäftigt sich
seit einiger Zeit landesweit
intensiv mit der Jugendhilfe. Sie kontrolliert speziell die
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Dadurch müssen z.T.die Schichtpläne
entsprechend arbeitszeitrechtlichen Regelungen angepasst werden. Sollte
dies nicht geschehen laufen die Träger Gefahr mit hohen Bußgeldern
geahndet zu werden. Letztendlich führt dies auch zur Veränderung des Personalschlüssels.Auch
das bildest sich in den zu zahlenden Entgelten ab.
Anhand des Diagrammes der Präsentation kann man die Belegungsanteile der
Einrichtungen mit entsprechenden Entgelthöhen erkennen.
Frau Müller stellt nun die Folien mit den Diagrammen aus 2017 und 2018 vor.
Sie zieht als Fazit, dass im Vergleich zu 2017 der Anteil an höheren
Entgelten gestiegen ist. Zudem erwähnt sie, dass nicht nur Einrichtungen aus
dem Landkreis Stendal belegt sind, sondern teilweise auch Plätze in bundesweiten
Einrichtungen benötigt werden. Allerdings können knapp 60% der Kinder der
stationären Jugendhilfe im Landkreis Stendal versorgt werden.
Frau Kraemer fragt, ob die Kinder alle aus dem Landkreis
Stendal kommen?
Frau Müller antwortet, dass alle Kinder, für die der Landkreis die Kosten trägen
muss,aus dem Landkreis stammen aber teilweise nicht hier untergebracht werden
können.
Frau Müller führt fort, dass sich im Bereich der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit mit der Fördermittelrichtlinie auseinandergesetzt wurde.
Auch die Finanzierung der Maßnahmen gestaltet sich jedes Jahr schwierig. Zum
jetzigen Zeitpunkt wissen wir, dass der Landkreis Stendal insgesamt 13.000 €
weniger Landesmittel als im Jahr 2018 erhalten wird. Bei der Mittelverteilung
im Dezember werden sich diese 13.000 € bemerkbar machen. Der Landkreis erhält
eine Zuweisung in Höhe von 70% vom Land und muss 30% Eigenanteil leisten. Die
Berechnungsgrundlage der Zuweisungen ist die Anzahl der Kinder im Alter von 11
– 27 Jahren im Kreis.
Herr Kloft schlägt vor, dass die fehlenden 13.000 € durch den Landkreis getragen
und in den Haushalt aufgenommen werden sollten. In diesen wichtigen
Arbeitsbereich sollte auch die Landesregierung investieren. Es sollte kein
Problem darstellen eine solche Summe bereit zu stellen.
Herr Wulfänger stellt fest, dass der Anteil des Landes in den
letzten Jahren rückläufig ist. Der Landkreis hat die fehlende Summe in den
letzten Jahren häufig übernommen. Irgendwann ist die natürliche Grenze des
Haushaltes vom Landkreis erreicht. Im Vortrag von Frau Hoppe wurde deutlich
gemacht in welcher finanziellen Situation sich der Landkreis befindet.
Herr Kloft äußert, dass die Tarifsteigerung dem Träger zur Last fällt. Entweder
werden Anpassungen vorgenommen oder der Träger beschäftigt seine Mitarbeiter
untertariflich. Dabei besteht immer das Risiko seine Fachkräfte zu verlieren.
Um die Qualität weiterhin aufrecht zu erhalten muss damit gerechnet werden,
dass mittelfristig mehr Geld benötigt wird.
Frau Kraemer wirft ein, dass Qualitätsstandards festgelegt
werden. Dazu zählen auch die Fachkräfte. Die Mittel werden gekürzt und die
Träger sollen mit weniger Einnahmen die gleiche Qualität erbringen. Das kann
nicht funktionieren.
Im Gesamthaushalt kann man erkennen, dass die Spielräume immer enger
werden.
Herr Ollendorf bringt an, dass eventuell jeder Euro mehr in
dieser Position, einen Euro an anderer Stelle sparen könnte.
Frau Hoppe weist noch einmal darauf hin, dass der Haushalt am 08.11. im Kreistag
beschlossen werden soll. Es gestaltet sich als sehr schwer 13.000 €
aufzunehmen.
Herr Rettig erklärt, dass das Problem darin liegt, dass er die Auswirkungen nicht
einschätzen kann. Diese machen sich erst in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses im Dezember bemerkbar.
Frau Kraemer fragt, ob die Kinderzahlen im Landkreis rückläufig
sind?
Frau Müller antwortet, dass sie nicht unbedingt stark rückläufig sind und beendet
mit Vorstellung der letzten Folie ihre Präsentation.
Herr Wulfänger möchte wissen, wie viel Prozent des gesamten
Haushaltes als soziale Ausgaben getätigt werden?
Frau Hoppe berichtet, dass sich die Zahl immer um 46% bewegt.
Frau Güldenpfennig schließt das Thema ab, in dem sie erklärt, dass
ein großer Teil in die sozialen Ausgaben fließt. Nichts desto trotz müssen die
von Herrn Kloft geäußerten Probleme berücksichtigt werden.
Es gibt keine weiteren Fragen.