Frau Hoppe erläutert den Haushaltsplan anhand der vorbereiteten PowerPoint Präsentation. Diese ist unter Tagesordnungspunkt 7 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Rettig hinterfragt die Staffelung der Kassenkredite.

Frau Hoppe erklärt, dass man bei den Kassenkrediten eine gute Mischung gewählt hat. Es wurden 5 Mio. € und 10 Mio. € für 10 Jahre festgeschrieben. Die restlichen 5 Mio. € wurden auf 5 Jahre festgeschrieben. Die Zinsen liegen bei einer Laufzeit von 5 Jahren bei rund

0,4% - 0,5%. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren liegen sie meist bei 1% oder sogar darunter. Bei ca. 40 Mio. € Kassenkrediten wird eine Hälfte längerfristig (5-10 Jahre) und die andere Hälfte kurzfristig (3 Monate) angelegt. Die Entwicklung der Zinsen kann niemand vorhersagen.

Herr Dr. Kühn möchte wissen, ob zur Absicherung der tiefen Zinsen auch Derivate aufgenommen wurden?

Frau Hoppe verneint dies und führt ihre Präsentation fort.

Herr Rettig unterstreicht zur Problematik Kosten der Unterkunft noch einmal, dass laut der Berechnung vom Landkreis rund 1,5 Mio. € weniger benötigt werden. Der Bund kürzt allerdings 2,15 Mio. €.

Frau Hoppe stellt klar, dass nach einer realistischen Berechnung dem Landkreis 1,5 Mio. € fehlen werden. Der Bund möchte, dass der Kreis diese Gelder über die Kreisumlage der kreisangehörigen Kommunen zurückholt. Der Landkreis Stendal hat nun entschieden, dass der absolute Betrag der Kreisumlage für 2019 gleich bleibt. Die Entwicklung bis 2020 muss allerdings beobachtet werden.

Da es keine weiteren Fragen zum allgemeinen Teil des Haushaltsplanes gibt, stellen Frau Hoppe und Frau Müller nun den Teilhaushalt Jugend vor.

Frau Hoppe erläutert, dass nach dem neuen UVG die Bezugsdauer entfristet und die Altersgrenze angehoben wurde. Auffällig ist, dass die Personalaufwendungen steigen da der Aufwand höher geworden ist. Selbstverständlich muss auch der Rückgriff betrieben werden, damit die vorgestreckten Leistungen wieder eingeholt werden können.

Herr Rettig fragt, ob der Rückgriff in die Erträge einfließt?

Frau Hoppe antwortet, dass es im Jahr 2017 offene Forderungen in Höhe von ca. 10,5 Mio. € gab. Zudem musste ein Pauschalwert in Höhe von 7,6 Mio. € bereinigt werden. Das bedeutet, dass die Forderungen gegenüber den Bürgern bestehen bleiben, allerdings alle Forderungen welche älter als 2 Jahre sind aus der Bilanz herausgenommen werden.

Herr Dr. Kühn fragt nach, ob der Rückgriff 30 Jahre betrieben wird?

Frau Müller bejaht dies. Der Landkreis Stendal liegt mit seiner Rückgriffsquote bundesweit an der Spitze. Dabei haben wir, die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, bereits weitestgehend ausgereizt. Eine Ausweitung der Leistungsansprüche bedeutet nicht unbedingt eine parallele Erhöhung der Einnahmen aus dem Rückgriff. Es ist so, dass wenn ein Schuldner bereist mit einer Schuldensumme erfasst ist und eine zweite dazu kommt, der Schuldner nicht mehr zahlen kann als vorher. Aus diesem Grund werden die Rückgriffsquoten bundesweit im Vergleich zu 2017 zurückgehen. 

In Sachsen-Anhalt lag die durchschnittliche Rückgriffsquote bei rund 22 %. Der Landkreis Stendal lag bei knapp 36 % und manchmal sogar etwas höher. Die Differenz zwischen den ausgezahlten Leistungen und den Einnahmen durch den Rückgriff wird größer werden.

Frau Hoppe ergänzt, dass die höheren Erträge zu Stande kommen, da die bestehenden Forderungen zunächst geltend gemacht werden. Im Rahmen des Rückgriffs wird dann bemerkt, dass die Zahlungen nicht in der Forderungshöheeingehen. Dadurch fehlt der Liquiditätsfluss und die Forderungen müssen abgewertet werden. Das wird jedoch nur im Haushalt entsprechend dargestellt. Gegenüber dem Schuldner bleiben die Forderungen natürlich bestehen und werden auch weiter verfolgt.

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Frau Hoppe ihre Präsentation ab und übergibt das Wort an Frau Müller.

Frau Müller spricht nun ausführlich zum Haushalt des Jugendamtes anhand einer zweiten Präsentation.

Diese Präsentation ist ebenfalls der Niederschrift als Anlage TOP 7 beigefügt.

Im stationären Jugendhilfebereich gibt es jährlich immer wieder hohe Ausgaben. Die Heimkosten mussten nach der zweiten Budgetprognose noch einmal angepasst und erhöht werden. In den letzten Jahren war der Landkreis Stendal im Haushaltsansatz dieser Ausgabeposition, mit leichten Schwankungen, immer sehr stabil. Momentan scheint es so, dass die Stabilität der letzten Jahre nicht aufrechterhalten werden kann. Dafür gibt es natürlich mehrere Ursachen. Zum einen haben die Fallzahlen großen Einfluss in einem so kostenintensiven Bereich. Es ist schwer einzuschätzen, ob sich die Situation in den nächsten

2-3 Jahren wieder beruhigen wird. Im Jahr 2018 gab es in der stationären Jugendhilfe circa 20 Fälle mehr.

Zum anderen spielt die Entwicklung der Entgelte eine sehr große Rolle. Seit den letzten 3 Jahren gibt es zwei große Faktoren, die die Entgelte beeinflussen:

  1. Der Träger muss Fachkräfte einsetzen und diese dementsprechend adäquat bezahlen. Der stärker werdende Fachkräftemangel auf dem Markt  führt dazu, dass Fachkräfte immer stärker gesucht werden. Dem Großteil der Träger bleibt keine andere Möglichkeit als die Löhne und Gehälter an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes anzunähern. In der momentanen Phase bedeutet dies, dass Entgeltsprünge zwischen 10 – 20 Euro zu verzeichnen sind. Das bildet sich dann auch in den Leistungs-und Entgeltvereinbarungen, die der Landkreis mit den Trägern abschließt, entsprechend ab.

  1. Die Gewerbeaufsicht beschäftigt sich seit einiger Zeit landesweit  intensiv mit der Jugendhilfe. Sie kontrolliert speziell die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Dadurch müssen z.T.die Schichtpläne entsprechend arbeitszeitrechtlichen Regelungen angepasst werden. Sollte dies nicht geschehen laufen die Träger Gefahr mit hohen Bußgeldern geahndet zu werden. Letztendlich führt dies auch zur Veränderung des Personalschlüssels.Auch das bildest sich in den zu zahlenden Entgelten ab.

Anhand des Diagrammes der Präsentation kann man die Belegungsanteile der Einrichtungen mit entsprechenden Entgelthöhen erkennen.

Frau Müller stellt nun die Folien mit den Diagrammen aus 2017 und 2018 vor.

Sie zieht als Fazit, dass im Vergleich zu 2017 der Anteil an höheren Entgelten gestiegen ist. Zudem erwähnt sie, dass nicht nur Einrichtungen aus dem Landkreis Stendal belegt sind, sondern teilweise auch Plätze in bundesweiten Einrichtungen benötigt werden. Allerdings können knapp 60% der Kinder der stationären Jugendhilfe im Landkreis Stendal versorgt werden.

Frau Kraemer fragt, ob die Kinder alle aus dem Landkreis Stendal kommen?

Frau Müller antwortet, dass alle Kinder, für die der Landkreis die Kosten trägen muss,aus dem Landkreis stammen aber teilweise nicht hier untergebracht werden können.

Frau Müller führt fort, dass sich im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit der Fördermittelrichtlinie auseinandergesetzt wurde. Auch die Finanzierung der Maßnahmen gestaltet sich jedes Jahr schwierig. Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir, dass der Landkreis Stendal insgesamt 13.000 € weniger Landesmittel als im Jahr 2018 erhalten wird. Bei der Mittelverteilung im Dezember werden sich diese 13.000 € bemerkbar machen. Der Landkreis erhält eine Zuweisung in Höhe von 70% vom Land und muss 30% Eigenanteil leisten. Die Berechnungsgrundlage der Zuweisungen ist die Anzahl der Kinder im Alter von 11 – 27 Jahren im Kreis.

Herr Kloft schlägt vor, dass die fehlenden 13.000 € durch den Landkreis getragen und in den Haushalt aufgenommen werden sollten. In diesen wichtigen Arbeitsbereich sollte auch die Landesregierung investieren. Es sollte kein Problem darstellen eine solche Summe bereit zu stellen.

Herr Wulfänger stellt fest, dass der Anteil des Landes in den letzten Jahren rückläufig ist. Der Landkreis hat die fehlende Summe in den letzten Jahren häufig übernommen. Irgendwann ist die natürliche Grenze des Haushaltes vom Landkreis erreicht. Im Vortrag von Frau Hoppe wurde deutlich gemacht in welcher finanziellen Situation sich der Landkreis befindet.

Herr Kloft äußert, dass die Tarifsteigerung dem Träger zur Last fällt. Entweder werden Anpassungen vorgenommen oder der Träger beschäftigt seine Mitarbeiter untertariflich. Dabei besteht immer das Risiko seine Fachkräfte zu verlieren. Um die Qualität weiterhin aufrecht zu erhalten muss damit gerechnet werden, dass mittelfristig mehr Geld benötigt wird.

Frau Kraemer wirft ein, dass Qualitätsstandards festgelegt werden. Dazu zählen auch die Fachkräfte. Die Mittel werden gekürzt und die Träger sollen mit weniger Einnahmen die gleiche Qualität erbringen. Das kann nicht funktionieren.

Im Gesamthaushalt kann man erkennen, dass die Spielräume immer enger werden.

Herr Ollendorf bringt an, dass eventuell jeder Euro mehr in dieser Position, einen Euro an anderer Stelle sparen könnte.

Frau Hoppe weist noch einmal darauf hin, dass der Haushalt am 08.11. im Kreistag beschlossen werden soll. Es gestaltet sich als sehr schwer 13.000 € aufzunehmen.

Herr Rettig erklärt, dass das Problem darin liegt, dass er die Auswirkungen nicht einschätzen kann. Diese machen sich erst in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Dezember bemerkbar.

Frau Kraemer fragt, ob die Kinderzahlen im Landkreis rückläufig sind?

Frau Müller antwortet, dass sie nicht unbedingt stark rückläufig sind und beendet mit Vorstellung der letzten Folie ihre Präsentation.

Herr Wulfänger möchte wissen, wie viel Prozent des gesamten Haushaltes als soziale Ausgaben getätigt werden?

Frau Hoppe berichtet, dass sich die Zahl immer um 46% bewegt.

Frau Güldenpfennig schließt das Thema ab, in dem sie erklärt, dass ein großer Teil in die sozialen Ausgaben fließt. Nichts desto trotz müssen die von Herrn Kloft geäußerten Probleme berücksichtigt werden.

Es gibt keine weiteren Fragen.