Sitzung: 08.11.2018 Kreistag Stendal
1. Breitband
Cluster 1:
• Alle Orte in Cluster 1 sind übergeben,
damit sind aktuell 1108 Anschlüsse gebaut und aktivierbar
• Nachträgliche Anschlüsse werden
vollständig vom Netzbetreiber realisiert.
• Aktuell finden in Cluster 1 noch
letzte Mängelbeseitigungen seitens der Montagefirma statt
• Die bisher abgegebene Dokumentation
der ausführenden Firmen wurde durch den Zweckverband auf Vollständigkeit
geprüft und wird jetzt durch die Firmen entsprechend nachgearbeitet.
Neue Projektgebiete:
Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist im vollen Gange. Es haben sich
16 namhafte Planungsbüros als Teilnehmer angemeldet und die Projektleiter
beantworten fast täglich Bieteranfragen zu den Ausbaugebieten.
Im Moment ist die Akquise des Zweckverbandes angelaufen.
Nach den erfolgreichen Treffen mit den Bürgermeistern in den jeweiligen
Projektgebieten erfolgen im Moment direkte Gespräche zwischen dem
Zweckverband und den Ortsvertretern
sowie Bürgermeistern.
Den Bürgern wurde über Generalanzeiger und den Aushängen der Gemeinden
der Akquisestart und der aktuelle Stand vermittelt.
Den Gemeinden werden, aus Fördermitteln des Programms Landaufschwung,
Werbematerialien zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich läuft bis Ende des Jahres ein Radiospot auf Radio-SAW morgens
gegen 7:25 Uhr und abends gegen 16:00 Uhr.
Ziel ist die Bürger für das Projekt durch Unterzeichnung eines
Vorvertrages zu motivieren.
Auf der Internetseite des Zweckverbands kann zudem ein Verfügbarkeitscheck
durchgeführt und nach positiver Verfügbarkeit eines geförderten Ausbaus, ein
Vorvertrag angefordert werden.
Der derzeitig durch die DNS:NET angebotene Tarif beinhaltet:
500 Mbit/s Inklusive Fernsehen, Internet, Telefonie und Router für
49,90€.
Dieser neue Tarif wird auch auf die Kunden im Cluster 1 Anwendung finden
so die Aussage der DNS:NET.
Vermarktung wird bis Ende Januar erfolgen.
Schulprojekt „Speedy“:
Das vom Zweckverband Breitband Altmark durchgeführte Schulprojekt
„Speedy“ ist erfolgreich beendet. Mehr als 20 Schulen der Altmark haben sich
daran beteiligt und drei Schulen werden am 14.11.2018 prämiert.
Das Projekt wurde gefördert durch Mittel aus dem Programm Landaufschwung
Förderregion LK Stendal.
Die Schulen wurden im Projekt mit Bausätzen für Kleincomputer vom ZBA
versorgt und sollten diese nach einer Anleitung zusammenbauen. Der
Kleincomputer misst dann die verfügbare Bandbreite an der jeweilige Schule und
übermittelt das Ergebnis an die Internetseite des ZBA:
Die schnellsten Zusammenbauer und die besten Präsentationen des
Ergebnisses wurden prämiert.
Die Gewinner
1. Platz: Perver Grundschule (Salzwedel) – Fr. Rickert und 20 Kinder
(Film und Computer AG) (700€)
2. Platz: GS Dr. Schultz Lupitz (Klötze/Kusey) – Fr. Trikaliotis und 14
Kinder (4. Klasse) (500€)
3. Platz: Ganztagsgrundschule Stendal (Stendal) – Fr. Pawelke und 22
Kinder (Klasse 4b) (300€)
Die Preisgelder kommen vom Netzbetreiber DNS:NET.
Das Gymnasium Havelberg und das Gymnasium Beetzendorf werden als Preis
für das Mitmachen am Wettbewerb jeweils 10 Kleincomputer-Kits erhalten, um weitere
eigene Projekte zu realisieren.
2. Asyl
- 3363 Ausländer insgesamt im LK Stendal
davon 2442 Personen mit AE und 654 Personen
aus EU-Mitgliedsstaaten
bei 87 Personen ist das Asylverfahren noch
nicht abgeschlossen
179 Personen befinden sich in einer Duldung
(abgelehnte Asylbewerber)
17 vollzogene Abschiebungen
34 Personen sind bisher freiwillig
ausgereist
22
Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil diese untergetaucht
sind, die Abschiebung abgebrochen werden
musste, es Terminverschiebungen, gesundheitliche Gründe gab o.ä.
- seit
Januar 2018 sind insgesamt 21 Personen aus 8 verschiedenen Ländern dem LK SDL
zugewiesen worden.
Länder: Syrien, Ukraine, Türkei, Nigeria,
Irak, Indien, Somalia, Eritrea
- mit
Stand 30.09.2018 befanden sich 1395 Flüchtlinge in 487 Bedarfsgemeinschaften
aus 8 Herkunftsländern in ALG II Bezug. Davon sind 841 erwerbsfähig, 554 nicht
erwerbsfähig (Kinder oder Erwachsene aus gesundheitlichen Gründen)
- 412 Flüchtlinge werden derzeit von Sozialarbeitern (4) betreut.
-
122
Personen in der GU, Möringer Weg (davon 31 Personen mit AE)
-
170
Personen in privaten Wohnungen (davon 74 Personen mit AE)
-
120 Personen in LK-Wohnungen (davon 43 Personen mit AE)
• im ÜWH OBG sind keine Personen mehr
untergebracht und wird dem Eigentümer zurückgegeben.
• 26 unbegleitete Minderjährige leben im LK
Stendal
Im Jahr 2018 gab es bisher 47 Personen als
Familiennachzug.
3. Abfallbereich
LVP – Entsorgung
-
Abstimmungsvereinbarung
wird laufend mit dem Systembetreiber verhandelt.
-
Informationen
in den Ausschüssen sind und werden erfolgen
Verfahren gegen den Landkreis
1) Es sind in Bezug auf die derzeit
gültige Abfallgebührensatzung drei Klagen anhängig. Die Klageverfahren werden
durch drei unterschiedliche Personen oder Firmen geführt. Bei den drei
Verfahren geht es um die Kalkulation der Abfallgebühr.
2) Des Weiteren sind acht weitere Klagen
mit Bezug auf die derzeit gültige Abfallentsorgungssatzung anhängig. Diese
werden von acht verschiedenen Personen
bzw. Firmen geführt. Gegenstand der Klagen ist die Anschlusspflicht.
3) Aus dem Gebührenzeitraum 2016/2017 sind
16 Klagen zum Thema Gebührenbescheid und Anschlusspflicht anhängig, welche
durch zwei Personen und zwei Firmen eingereicht wurden.
Abfallgebührensatzung
2020/21
Im Rahmen der Diskussion über die Abfallgebührensatzung 2020/21 wurde
angeregt, die Einwohner des Landkreises nach Ihrer Meinung zu fragen. Die
Anregung wurde durch den Landkreis gern aufgenommen.
Bis zum 25. November nimmt der Landkreis Stendal Meinungen entgegen,
welche Preisgestaltung bevorzugt wird. Die Erhebungen werden ab Ende November
den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Über die Neuordnung der
Gebühren wird final im Kreistag entschieden.
Einwohner unseres Landkreises können sich auf der Internetseite des
Landkreises Stendal an der Diskussion beteiligen.
Auf der Startseite ist ein Banner hinterlegt “Tarif Abstimmung“. Details
zu den Tarifen und ein Gebührenrechner stehen online zur Verfügung.
Die favorisierte Tarifwahl kann auch per Post beim Landkreis eingereicht
werden. Eine Pressemitteilung dazu wird morgen ebenfalls an die Medien
versendet.
4. Schwarzarbeit
Am 23.10.2018 überprüften Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg gemeinsam
mit dem Landkreis Stendal eine Baustelle in Stendal. Im Rahmen der Kontrolle
wurden 14 osteuropäische Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel
festgestellt. Gegen die Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des
unerlaubten Aufenthalts nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Gegen den
Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum
unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung eingeleitet.
5. Milchviehanlage Demker
Es wurde eine
Bestandsreduzierung verfügt. Gegen diese Verfügung hat der Betreiber Widerspruch
eingelegt. Der Landkreis kann diesem nicht abhelfen und hat den Widerspruch
zuständigkeitshalber an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung abgegeben. Es
finden weitherin kontinuierlich Nachkontrollen statt.
6. Schweinemast Demker
Die Schweinemastanlage Demker war früher eine immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftige Stallanlage mit 2.500 Schweinemastplätzen.
Nachdem im Jahr 1995 die Anzahl der Schweinemastplätze im Rahmen eines
Verfahrens zur wesentlichen Änderung der Anlage auf 1.280 Mastplätze reduziert
wurde, ist der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvorbehalt für die Anlage
im Zuge einer Änderung der Anlagenverordnung ab dem 01.02.1997 völlig
entfallen. Seither unterliegt die Schweinemastanlage Demker dem Baurecht.
Aufgrund von Beschwerden über starke Geruchsbelästigung gab es rege
Kontakte zwischen dem Landkreis, den Beschwerdeführern, dem Eigentümer der
Anlage und der Fachaufsicht.
Ein Verwaltungsverfahren wurde eröffnet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
7. Schlachtbetrieb Hohengöhrener Damm
02. Oktober 2018
Hinweis auf Missstände im Schlachtbetrieb gehen bei der Behörde ein.
Diese waren nur durch das entsprechende Videomaterial nachweisbar (nicht
durch Kontrollen).
04. Oktober 2018
Fachrechtskontrolle des Betriebes durch Veterinäramt
- Einstweilige Schließung des
Schlachtbetriebes aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße
- Schließung der Betriebsstätte
aufgrund lebensmittelrechtlicher Verstöße. Untersagung der Herstellung von
Lebensmitteln.
- Sicherstellung von
Lebensmitteln und Entsorgung
- Untersagung der
Tätigkeit des Viehhandels und Viehtransports
10. Oktober 2018
Zustellung der schriftlichen Verfügungen zu:
•Schließung des Schlachtbetriebes aufgrund tierschutzrechtlicher
Verstöße
•Untersagung der Tätigkeit des Viehhandels und Viehtransportes
•Schließung der Betriebsstätte und Untersagung der Herstellung von
Lebensmitteln aufgrund lebensmittelrechtlicher Verstöße
11. Oktober 2018
Landkreis beantragt beim Landesverwaltungsamt die Entziehung der EG
Zulassung zum Schlachten und verarbeiten
12. Oktober 2018
Landkreis erstattet Strafanzeige aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen
das Tierschutzgesetz
23. Oktober 2018
Videomaterial durch SOKO Tierschutz erhalten
26. Oktober 2018
Schließungsverfügung auf Grund tierschutzrechtlicher Verstöße
29. Oktober 2018
Einzug Sachkundenachweis eines Mitarbeiters des Schlachthofes
01. November 2018
Vernichtung von Waren
05. November 2018
Rückruf von Schweinefleisch-Produkten deren Herkunft nicht vollständig
geklärt wurde (Wurstware in Gläsern/Fleischerzeugnisse in Kunst-und Naturdarm)
07. November 2018
- Auswertung
Videomaterial abgeschlossen (Vorbereitung Strafanzeigen)
- Strafanzeige gegen vier Mitarbeiter
des Schlachtbetriebes auf Grund
tierschutzrechtlicher Verstöße
8. Abschluss von Zielvereinbarungen
Es freut mich insbesondere, dass zwischen der Sekundarschule in Osterburg,
der Förderschule in Stendal und der
Agentur für Arbeit Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten.
Ziele dieser Vereinbarungen ist es, zum einen jungen Menschen den erfolgreichen
Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und zum anderen erfolgreiche berufliche Perspektiven und
gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.
9.
Bekanntgabe der
von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner
Sitzung am 18. September 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
-
Zur Drucksache Nr. 547/2018: Erste Fortschreibung
der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die
Jahre 2017 – 2021:
„1. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die erste Fortschreibung des Bedarfsplanes für
die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 bis 2021.
2. Eine weitere
Fortschreibung des Bedarfsplanes im Planungszeitraum erfolgt, sofern sie
erforderlich ist, um z. B. den Rechtsanspruch zu sichern.“
-
Zur Drucksache Nr. 553/2018: Ergänzende Liste zur
Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das
Amtsgericht Stendal und die Jugendkammern des Landgerichts Stendal:
„Der
Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 35 Jugendgerichtsgesetz,
der §§ 28 - 57, 77 Gerichtsverfassungsgesetz
sowie des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe
g der Satzung des Jugendamtes des
Landkreises Stendal die ergänzende Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
und Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal und die Jugendkammern des
Landgerichts Stendal für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.“
Des Weiteren hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23. Oktober 2018
folgenden Beschluss gefasst:
-
Zur Drucksache Nr. 556/2018: Allgemeine Förderung
der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung des
Projektes Familienpaten:
„Der
Jugendhilfeausschuss beschließt: Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen wird das Projekt „Familienpaten“ für den Zeitraum Januar bis
Dezember 2019 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplanes bis zu einer
Höhe von bis zu 18.046,- Euro durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des
§ 16 SGB VIII
gefördert.“
Der Finanz-, Haushalts- und
Liegenschaftsausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages keine
Beschlüsse gefasst.
Zum Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss:
Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
hat folgende Beschlüsse gefasst:
In seiner Sitzung am 21.06.2018 ist durch
den KVPA folgender Beschluss gefasst worden:
-
Zur Drucksache Nr. 531/2018: Personalangelegenheit;
Einstellung als Ärztin im Jugendärztlichen Dienst: „Der Kreis-, Vergabe- und
Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2
der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene
Stelle „Facharzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin im Jugendärztlichen Dienst“ mit Frau
Cornelia Wiedenhöft ab 01.01.2019 zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 14
TVöD (Teil B – Besonderer Teil, II. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und
Zahnärzte Entgeltordnung VKA) einzugruppieren.“
In seiner Sitzung am 27.09.2018 fasste der
KVPA folgende Beschlüsse:
-
Zur Drucksache Nr. 557/2018: Ersatzneubau der Brücke
über den Landgraben im Zuge der K 1071 bei Dobbrun (BW 21) -
Brückenbauarbeiten, Straßenbauarbeiten: „Nach erfolgter öffentlicher
Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher
Prüfung wird beschlossen, für die Brücken- und Straßenbauarbeiten der Maßnahme:
Ersatzneubau der Brücke über den Landgraben im Zuge der K 1071 bei Dobbrun dem
Bieter UNIVERSAL-BAU GmbH aus Perleberg den Zuschlag zu erteilen. Die
Auftragssumme beträgt 972.402,95 € (brutto). Das Prüfergebnis des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“
-
Zur Drucksache Nr. 554/2018: Einstellung als
Sachgebietsleiter/in Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr im
Ordnungsamt (Reg.-Nr. 67/2018 E): „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung
des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle
„Sachgebietsleiter/in Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehrs“
mit Frau Anja Fischer voraussichtlich ab dem 01.11.2018 zu besetzen und sie in
die Entgeltgruppe 11 TVöD (Teil A – Allgemeiner Teil, Punkt 3 „Entgeltgruppen 2
– 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst“)
Entgeltordnung VKA einzugruppieren.“
Frau Braun möchte Ausführungen zur Situation im
Breitbandausbau tätigen.
Im Jahr 2012 hat der Kreistag Stendal den
Beitritt und die Bildung des kommunalen Zweckverbands Breitband beschlossen. In
Folge dessen sind die Städte und Gemeinden dem
Zweckverband beigetreten. Die
Einheitsgemeinde Tangerhütte hat 2016 gemeinsam mit dem Zweckverband Breitband
umfangreiche Werbeaktionen durchgeführt und Vorverträge abgeschlossen. Nach
Unterzeichnung der Vorverträge und Erfüllung der 60% - Klausel kam die
Telekom auf Dörfer wie Grieben und
Lüderitz/Groß Schwarzlosen zu. Dabei
ging es
um Erschließungsmaßnahmen durch Nachrüsten
mit Kupferkabeln. Zu diesem Thema hatte ich bedenken. Aus diesem Grund habe ich
mich bei dem Landkreis Stendal darüber informiert, ob es förderschädlich sein
könnte sich mit der Telekom einzulassen. Mir wurde mit den Aussagen des
Wirtschaftsministeriums, des Staatssekretärs und des Wirtschaftsministers
versichert, dass es nicht förderschädlich sein wird. Nach dem Anschluss an die
Telekom befinden wir uns in einer Situation, in der es viele Störungsfälle
gibt. Gerade in Lüderitz gibt es große Probleme mit dem Festnetz und dem
Fernseher. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat ein Expertenteam eine
Karte erstellt mit den sogenannten weißen und schwarzen Flecken im Landkreis
Stendal. Die Ortschaft Lüderitz hat in dieser Karte weiße Flecken, allerdings
hat die Ortschaft Groß Schwarzlosen in dieser Karte schwarze Flecken. Das
bedeutet, dass die Ortschaft Lüderitz nur an das Breitbandnetz Groß
Schwarzlosen herankommt, wenn Lüderitz mit
genügend Anschlüssen nachrüstet.
Soll diesen Wahnsinn noch ein Bürger
verstehen?
Aus diesem Grund frage ich den Landrat, was
wir als kommunaler Zweckverband tun können um diesem Irrsinn Einheit zu
gebieten?
Der Landrat antwortet, dass
die Förderbedingungen durch den Bund und das Land festgelegt werden. Demnach
müssen also Bund und Land die Förderbedingungen verändern. Solange die jetzigen
Förderbedingungen gelten kann der Landkreis als kommunaler Zweckverband nichts
machen. Das bedeutet aber nicht, dass die Arbeit komplett eingestellt wird. Wir
sollten
die weißen Flecken in Angriff nehmen und
diese erschließen.
Frau Bohlander freut sich, dass
das Engagement der Tierschützer zu einem konsequenten Handeln des Landkreises
führt. Anfang September hatte der Landrat darüber berichtet, dass im Fall der
verendeten Schweine in Demker Ermittlungen eingeleitet wurden. Gibt es zu
diesen Ermittlungen bereits Ergebnisse?
Wie sieht die Bestandsreduzierung in Demker
konkret aus (aktuelle Zahlen)?
Der Landrat erklärt, dass in
Demker 100 tote Schweine abgeladen wurden. Nach derzeitigem Stand wurden die
Tiere nicht durch den Anlagenbetreiber, sondern durch den Viehhändler dorthin
transportiert und abgeladen. Für 100 tote Schweine gibt es keine Kadaverraum,
sodass die Tiere zunächst unter einer Plane lagen. Dieses Thema wird weiterhin
von unseren
Nachbarkreisen verfolgt. Dort hat der
Spediteur seinen Sitz und der Fahrer seinen Wohnort.
Für den Landkreis Stendal ist dieses Thema
damit abgeschlossen.
In der Rinderanlage Demker gab es eine
Bestandsreduzierung auf 380 Tiere (vorher 700).
Es gibt keine weiteren Anfragen.