1.    Breitband

Cluster 1:

           Alle Orte in Cluster 1 sind übergeben, damit sind aktuell 1108 Anschlüsse gebaut und aktivierbar

           Nachträgliche Anschlüsse werden vollständig vom Netzbetreiber realisiert.

           Aktuell finden in Cluster 1 noch letzte Mängelbeseitigungen seitens der Montagefirma statt

           Die bisher abgegebene Dokumentation der ausführenden Firmen wurde durch den Zweckverband auf Vollständigkeit geprüft und wird jetzt durch die Firmen entsprechend nachgearbeitet.

Neue Projektgebiete:

Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist im vollen Gange. Es haben sich 16 namhafte Planungsbüros als Teilnehmer angemeldet und die Projektleiter beantworten fast täglich Bieteranfragen zu den Ausbaugebieten.

Im Moment ist die Akquise des Zweckverbandes angelaufen.

Nach den erfolgreichen Treffen mit den Bürgermeistern in den jeweiligen Projektgebieten erfolgen im Moment direkte Gespräche zwischen dem Zweckverband  und den Ortsvertretern sowie Bürgermeistern.

Den Bürgern wurde über Generalanzeiger und den Aushängen der Gemeinden der Akquisestart und der aktuelle Stand vermittelt.

Den Gemeinden werden, aus Fördermitteln des Programms Landaufschwung, Werbematerialien zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich läuft bis Ende des Jahres ein Radiospot auf Radio-SAW morgens gegen 7:25 Uhr und abends gegen 16:00 Uhr.

Ziel ist die Bürger für das Projekt durch Unterzeichnung eines Vorvertrages zu motivieren.

Auf der Internetseite des Zweckverbands kann zudem ein Verfügbarkeitscheck durchgeführt und nach positiver Verfügbarkeit eines geförderten Ausbaus, ein Vorvertrag angefordert werden.

Der derzeitig durch die DNS:NET angebotene Tarif beinhaltet:

500 Mbit/s Inklusive Fernsehen, Internet, Telefonie und Router für 49,90€.

Dieser neue Tarif wird auch auf die Kunden im Cluster 1 Anwendung finden so die Aussage der DNS:NET.

Vermarktung wird bis Ende Januar erfolgen.

Schulprojekt „Speedy“:

Das vom Zweckverband Breitband Altmark durchgeführte Schulprojekt „Speedy“ ist erfolgreich beendet. Mehr als 20 Schulen der Altmark haben sich daran beteiligt und drei Schulen werden am 14.11.2018 prämiert.

Das Projekt wurde gefördert durch Mittel aus dem Programm Landaufschwung Förderregion LK Stendal.

Die Schulen wurden im Projekt mit Bausätzen für Kleincomputer vom ZBA versorgt und sollten diese nach einer Anleitung zusammenbauen. Der Kleincomputer misst dann die verfügbare Bandbreite an der jeweilige Schule und übermittelt das Ergebnis an die Internetseite des ZBA:

Die schnellsten Zusammenbauer und die besten Präsentationen des Ergebnisses wurden prämiert.

Die Gewinner

1. Platz: Perver Grundschule (Salzwedel) – Fr. Rickert und 20 Kinder (Film und Computer AG) (700€)

2. Platz: GS Dr. Schultz Lupitz (Klötze/Kusey) – Fr. Trikaliotis und 14 Kinder (4. Klasse) (500€)

3. Platz: Ganztagsgrundschule Stendal (Stendal) – Fr. Pawelke und 22 Kinder (Klasse 4b) (300€)

Die Preisgelder kommen vom Netzbetreiber DNS:NET.

Das Gymnasium Havelberg und das Gymnasium Beetzendorf werden als Preis für das Mitmachen am Wettbewerb jeweils 10 Kleincomputer-Kits erhalten, um weitere eigene Projekte zu realisieren.

2.    Asyl

-          3363  Ausländer insgesamt im LK Stendal

davon 2442 Personen mit AE und 654 Personen aus EU-Mitgliedsstaaten

bei 87 Personen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen

179 Personen befinden sich in einer Duldung (abgelehnte Asylbewerber)

17 vollzogene Abschiebungen

34 Personen sind bisher freiwillig ausgereist

22  Personen konnten nicht abgeschoben werden, weil diese untergetaucht sind, die  Abschiebung abgebrochen werden musste, es Terminverschiebungen, gesundheitliche Gründe gab o.ä.

 

-           seit Januar 2018 sind insgesamt 21 Personen aus 8 verschiedenen Ländern dem LK SDL zugewiesen worden.

Länder: Syrien, Ukraine, Türkei, Nigeria, Irak, Indien, Somalia, Eritrea

-           mit Stand 30.09.2018 befanden sich 1395 Flüchtlinge in 487 Bedarfsgemeinschaften aus 8 Herkunftsländern in ALG II Bezug. Davon sind 841 erwerbsfähig, 554 nicht erwerbsfähig (Kinder oder Erwachsene aus gesundheitlichen Gründen)

 

-           412 Flüchtlinge werden derzeit von Sozialarbeitern (4) betreut.

 

-      122 Personen in der GU, Möringer Weg (davon 31 Personen mit AE)

-      170 Personen in privaten Wohnungen (davon 74 Personen mit AE)

-      120  Personen in LK-Wohnungen (davon 43  Personen mit AE)

 

     im ÜWH OBG sind keine Personen mehr untergebracht und wird dem Eigentümer zurückgegeben.

 

     26 unbegleitete Minderjährige leben im LK Stendal

 

Im Jahr 2018 gab es bisher 47 Personen als Familiennachzug.

3.    Abfallbereich

LVP – Entsorgung

-      Abstimmungsvereinbarung wird laufend mit dem Systembetreiber verhandelt.

-      Informationen in den Ausschüssen sind und werden erfolgen

Verfahren gegen den Landkreis

1)         Es sind in Bezug auf die derzeit gültige Abfallgebührensatzung drei Klagen anhängig. Die Klageverfahren werden durch drei unterschiedliche Personen oder Firmen geführt. Bei den drei Verfahren geht es um die Kalkulation der Abfallgebühr.  

2)         Des Weiteren sind acht weitere Klagen mit Bezug auf die derzeit gültige Abfallentsorgungssatzung anhängig. Diese werden  von acht verschiedenen Personen bzw. Firmen geführt. Gegenstand der Klagen ist die Anschlusspflicht.

3)         Aus dem Gebührenzeitraum 2016/2017 sind 16 Klagen zum Thema Gebührenbescheid und Anschlusspflicht anhängig, welche durch zwei Personen und zwei Firmen eingereicht wurden.

Abfallgebührensatzung 2020/21

Im Rahmen der Diskussion über die Abfallgebührensatzung 2020/21 wurde angeregt, die Einwohner des Landkreises nach Ihrer Meinung zu fragen. Die Anregung wurde durch den Landkreis gern aufgenommen.

Bis zum 25. November nimmt der Landkreis Stendal Meinungen entgegen, welche Preisgestaltung bevorzugt wird. Die Erhebungen werden ab Ende November den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Über die Neuordnung der Gebühren wird final im Kreistag entschieden.

Einwohner unseres Landkreises können sich auf der Internetseite des Landkreises Stendal an der Diskussion beteiligen.

Auf der Startseite ist ein Banner hinterlegt “Tarif Abstimmung“. Details zu den Tarifen und ein Gebührenrechner stehen online zur Verfügung.

Die favorisierte Tarifwahl kann auch per Post beim Landkreis eingereicht werden. Eine Pressemitteilung dazu wird morgen ebenfalls an die Medien versendet.

4.    Schwarzarbeit

Am 23.10.2018 überprüften Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg gemeinsam mit dem Landkreis Stendal eine Baustelle in Stendal. Im Rahmen der Kontrolle wurden 14 osteuropäische Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt. Gegen die Personen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung eingeleitet.

5.    Milchviehanlage Demker

Es wurde eine Bestandsreduzierung verfügt. Gegen diese Verfügung hat der Betreiber Widerspruch eingelegt. Der Landkreis kann diesem nicht abhelfen und hat den Widerspruch zuständigkeitshalber an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung abgegeben. Es finden weitherin kontinuierlich Nachkontrollen statt.

6.    Schweinemast Demker

 

Die Schweinemastanlage Demker war früher eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Stallanlage mit 2.500 Schweinemastplätzen.

Nachdem im Jahr 1995 die Anzahl der Schweinemastplätze im Rahmen eines Verfahrens zur wesentlichen Änderung der Anlage auf 1.280 Mastplätze reduziert wurde, ist der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvorbehalt für die Anlage im Zuge einer Änderung der Anlagenverordnung ab dem 01.02.1997 völlig entfallen. Seither unterliegt die Schweinemastanlage Demker dem Baurecht.

Aufgrund von Beschwerden über starke Geruchsbelästigung gab es rege Kontakte zwischen dem Landkreis, den Beschwerdeführern, dem Eigentümer der Anlage und der Fachaufsicht.

Ein Verwaltungsverfahren wurde eröffnet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

7.    Schlachtbetrieb Hohengöhrener Damm

02. Oktober 2018

Hinweis auf Missstände im Schlachtbetrieb gehen bei der Behörde ein.

Diese waren nur durch das entsprechende Videomaterial nachweisbar (nicht durch Kontrollen).

04. Oktober 2018

Fachrechtskontrolle des Betriebes durch Veterinäramt

-           Einstweilige Schließung des Schlachtbetriebes aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße

-           Schließung der Betriebsstätte aufgrund lebensmittelrechtlicher Verstöße. Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln.

-           Sicherstellung von Lebensmitteln und Entsorgung

-           Untersagung der Tätigkeit des Viehhandels und Viehtransports

10. Oktober 2018

Zustellung der schriftlichen Verfügungen zu:

•Schließung des Schlachtbetriebes aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße

•Untersagung der Tätigkeit des Viehhandels und Viehtransportes

•Schließung der Betriebsstätte und Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln aufgrund lebensmittelrechtlicher Verstöße

11. Oktober 2018

Landkreis beantragt beim Landesverwaltungsamt die Entziehung der EG Zulassung zum Schlachten und verarbeiten

12. Oktober 2018

Landkreis erstattet Strafanzeige aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

23. Oktober 2018

Videomaterial durch SOKO Tierschutz erhalten

26. Oktober 2018

Schließungsverfügung auf Grund tierschutzrechtlicher Verstöße

29. Oktober 2018

Einzug Sachkundenachweis eines Mitarbeiters des Schlachthofes

01. November 2018

Vernichtung von Waren

05. November 2018

Rückruf von Schweinefleisch-Produkten deren Herkunft nicht vollständig geklärt wurde (Wurstware in Gläsern/Fleischerzeugnisse in Kunst-und Naturdarm)

07. November 2018

-           Auswertung Videomaterial abgeschlossen (Vorbereitung Strafanzeigen)

-           Strafanzeige gegen vier Mitarbeiter des Schlachtbetriebes auf Grund   tierschutzrechtlicher Verstöße

 

8.    Abschluss von Zielvereinbarungen

Es freut mich insbesondere, dass zwischen der Sekundarschule in Osterburg, der Förderschule in Stendal und der  Agentur für Arbeit Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten.

Ziele dieser Vereinbarungen ist es, zum einen jungen Menschen den erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und zum anderen  erfolgreiche berufliche Perspektiven und gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.

9.    Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18. September 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

-        Zur Drucksache Nr. 547/2018: Erste Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 – 2021:

„1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die erste Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Stendal für die Jahre 2017 bis 2021.

2. Eine weitere Fortschreibung des Bedarfsplanes im Planungszeitraum erfolgt, sofern sie erforderlich ist, um z. B. den Rechtsanspruch zu sichern.“

-        Zur Drucksache Nr. 553/2018: Ergänzende Liste zur Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal und die Jugendkammern des Landgerichts Stendal:

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Grundlage des § 35 Jugendgerichtsgesetz, der §§ 28 - 57, 77 Gerichtsverfassungsgesetz   sowie des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe  g  der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Stendal die ergänzende Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal und die Jugendkammern des Landgerichts Stendal für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.“

Des Weiteren hat  der Jugendhilfeausschuss  in seiner Sitzung am 23. Oktober 2018 folgenden Beschluss gefasst:

-        Zur Drucksache Nr. 556/2018: Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII - hier: Förderung des Projektes Familienpaten:

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt: Unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Projekt „Familienpaten“ für den Zeitraum Januar bis Dezember 2019 entsprechend des vorgelegten Finanzierungsplanes bis zu einer Höhe von bis zu 18.046,- Euro durch den Landkreis Stendal auf der Grundlage des

§ 16 SGB VIII gefördert.“

Der Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages keine Beschlüsse gefasst.

Zum Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss:

Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst:

In seiner Sitzung am 21.06.2018 ist durch den KVPA folgender Beschluss gefasst worden:

-        Zur Drucksache Nr. 531/2018: Personalangelegenheit; Einstellung als Ärztin im Jugendärztlichen Dienst: „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle „Facharzt/-ärztin bzw. Arzt/Ärztin im Jugendärztlichen Dienst“ mit Frau Cornelia Wiedenhöft ab 01.01.2019 zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 14 TVöD (Teil B – Besonderer Teil, II. Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte Entgeltordnung VKA) einzugruppieren.“

In seiner Sitzung am 27.09.2018 fasste der KVPA folgende Beschlüsse:

-        Zur Drucksache Nr. 557/2018: Ersatzneubau der Brücke über den Landgraben im Zuge der K 1071 bei Dobbrun (BW 21) - Brückenbauarbeiten, Straßenbauarbeiten: „Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung gem. § 3 VOB/A sowie rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung wird beschlossen, für die Brücken- und Straßenbauarbeiten der Maßnahme: Ersatzneubau der Brücke über den Landgraben im Zuge der K 1071 bei Dobbrun dem Bieter UNIVERSAL-BAU GmbH aus Perleberg den Zuschlag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 972.402,95 € (brutto). Das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Stendal liegt vor.“

-        Zur Drucksache Nr. 554/2018: Einstellung als Sachgebietsleiter/in Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr im Ordnungsamt (Reg.-Nr. 67/2018 E): „Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss beschließt im Einvernehmen mit dem Landrat, gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Stendal vom 25.09.2014 die ausgeschriebene Stelle „Sachgebietsleiter/in Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehrs“ mit Frau Anja Fischer voraussichtlich ab dem 01.11.2018 zu besetzen und sie in die Entgeltgruppe 11 TVöD (Teil A – Allgemeiner Teil, Punkt 3 „Entgeltgruppen 2 – 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst“) Entgeltordnung VKA einzugruppieren.“

Frau Braun möchte Ausführungen zur Situation im Breitbandausbau tätigen.

Im Jahr 2012 hat der Kreistag Stendal den Beitritt und die Bildung des kommunalen Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge dessen sind die Städte und Gemeinden dem

Zweckverband beigetreten. Die Einheitsgemeinde Tangerhütte hat 2016 gemeinsam mit dem Zweckverband Breitband umfangreiche Werbeaktionen durchgeführt und Vorverträge abgeschlossen. Nach Unterzeichnung der Vorverträge und Erfüllung der 60% - Klausel kam die

Telekom auf Dörfer wie Grieben und Lüderitz/Groß Schwarzlosen zu.  Dabei ging es

um Erschließungsmaßnahmen durch Nachrüsten mit Kupferkabeln. Zu diesem Thema hatte ich bedenken. Aus diesem Grund habe ich mich bei dem Landkreis Stendal darüber informiert, ob es förderschädlich sein könnte sich mit der Telekom einzulassen. Mir wurde mit den Aussagen des Wirtschaftsministeriums, des Staatssekretärs und des Wirtschaftsministers versichert, dass es nicht förderschädlich sein wird. Nach dem Anschluss an die Telekom befinden wir uns in einer Situation, in der es viele Störungsfälle gibt. Gerade in Lüderitz gibt es große Probleme mit dem Festnetz und dem Fernseher. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums hat ein Expertenteam eine Karte erstellt mit den sogenannten weißen und schwarzen Flecken im Landkreis Stendal. Die Ortschaft Lüderitz hat in dieser Karte weiße Flecken, allerdings hat die Ortschaft Groß Schwarzlosen in dieser Karte schwarze Flecken. Das bedeutet, dass die Ortschaft Lüderitz nur an das Breitbandnetz Groß Schwarzlosen herankommt, wenn Lüderitz mit

genügend Anschlüssen nachrüstet.

Soll diesen Wahnsinn noch ein Bürger verstehen?

Aus diesem Grund frage ich den Landrat, was wir als kommunaler Zweckverband tun können um diesem Irrsinn Einheit zu gebieten?

Der Landrat antwortet, dass die Förderbedingungen durch den Bund und das Land festgelegt werden. Demnach müssen also Bund und Land die Förderbedingungen verändern. Solange die jetzigen Förderbedingungen gelten kann der Landkreis als kommunaler Zweckverband nichts machen. Das bedeutet aber nicht, dass die Arbeit komplett eingestellt wird. Wir sollten

die weißen Flecken in Angriff nehmen und diese erschließen.

Frau Bohlander freut sich, dass das Engagement der Tierschützer zu einem konsequenten Handeln des Landkreises führt. Anfang September hatte der Landrat darüber berichtet, dass im Fall der verendeten Schweine in Demker Ermittlungen eingeleitet wurden. Gibt es zu diesen Ermittlungen bereits Ergebnisse?

Wie sieht die Bestandsreduzierung in Demker konkret aus (aktuelle Zahlen)?

Der Landrat erklärt, dass in Demker 100 tote Schweine abgeladen wurden. Nach derzeitigem Stand wurden die Tiere nicht durch den Anlagenbetreiber, sondern durch den Viehhändler dorthin transportiert und abgeladen. Für 100 tote Schweine gibt es keine Kadaverraum, sodass die Tiere zunächst unter einer Plane lagen. Dieses Thema wird weiterhin von unseren

Nachbarkreisen verfolgt. Dort hat der Spediteur seinen Sitz und der Fahrer seinen Wohnort.

Für den Landkreis Stendal ist dieses Thema damit abgeschlossen.

In der Rinderanlage Demker gab es eine Bestandsreduzierung auf 380 Tiere (vorher 700).

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