Herr Stoll weist darauf hin, dass der ITW 4-mal angefordert wurde. Im Gegensatz dazu wurde der Intensivtransporthubschrauber 41-mal über die Leitstelle angefordert.
Aus den Zahlen ist zu erkennen, dass der Intensivtransporthubschrauber für unsere Region sehr wichtig ist.
Die Empfehlung lautet also an der Zweckvereinbarung festzuhalten und diese nicht zu kündigen. Die Vereinbarung ist ein Mehrwert für unsere Einwohner und für die Patienten in den Krankenhäusern. Außerdem bezahlt der Landkreis kein zusätzliches Geld für die Zweckvereinbarung.
Es werden keine Fragen gestellt.