Herr Schröder: Das Modell „Mobile Praxisassistenz“ wurde seit 01.01.2008 im Land Sachsen-Anhalt eingeführt und wird zur Zeit evaluiert. Die Mobile Praxisassistenz ist der verlängerte Arm des Arztes. Sie führt Hausbesuche durch, arbeitet in der Arztpraxis mit und erbringt bis zu einem gewissen Punkt quasi ärztliche Leistungen, zum Beispiel intravenöse Spritze, Dokumentationsarbeiten, die der Arzt vorher auf die Praxisassistenz delegiert. Mobile Praxisassistenten erbringen ausdrücklich keine nichtärztlichen Leistungen, das heißt, keine pflegerischen Leistungen. Ziel ist die Entlastung des Arztes, die Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, den Arzneimittelverbrauch zu verringern, Sturzprophylaxe durchzuführen. Folgende Voraussetzungen für die Teilnahme sind erforderlich:

-         freiwillig

-         Personen über 65 Jahre

-         Patient muss am Hausarztsystem teilnehmen

-         Arzt muss am Hausarztsystem teilnehmen

-         Chronische Erkrankung

-         Einschreibung Chroniker-Behandlung.

Das Modell Mobile Praxisassistenz wurde zunächst in Regionen durchgeführt, die ärztlich unterversorgt sind. Dazu gehörten die Regionen Gardelegen, teilweise Bördekreis, teilweise Harzkreis. Das Modell war zunächst auf 1000 Teilnehmer beschränkt. Das Modell wird über den 01.01.2009 hinaus fortgesetzt, denn der Gesetzgeber hat am 01.01.2009 diese Leistungen in die Regelversorgung übernommen. Der Bewertungsausschuss hat sich damit zu befassen, wie die Übernahme in die Finanzierung erfolgt. Wenn die Mobile Praxisassistenz als Regelversorgung kommt, dann kann jeder Arzt diese installieren und die Abrechnung erfolgt durch den Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung.

Herr Imig: Wenn es sich um eine Regelleistung handelt, sind dann die Mobilen Praxisassistenten beim Arzt angestellt oder selbständig?

Herr Schröder: Die Mobile Praxisassistenz ist nicht selbständig. Sie ist beim Arzt angestellt, schon wegen der Information zwischen dem Arzt und der Mobilen Praxisassistenz. Es handelt sich dabei nur um Leistungen der Behandlung, die Mobile Praxisassistenz ist kein zusätzliches Bindeglied zwischen Pflege und Behandlung.

Frau Dr. Paschke: Es ist positiv, dass das Modellprojekt durch den Gesetzgeber in eine Regelleistung überführt werden soll. Im Landesentwicklungsplan sollten für den Landkreis Stendal die Mobilen Praxisassistenten aufgenommen werden. Zur Zeit ist der Landkreis noch nicht unterversorgt, perspektivisch ist das Modell Mobile Praxisassistenz für den Landkreis Stendal denkbar.

Frau Hoffmann: Die Mobile Praxisassistenz ist also nur für chronisch Kranke unterwegs? Fallen Unfallkranke, die der ärztlichen Betreuung bedürfen, nicht unter die Leistungen der Mobilen Praxisassistenz?

Herr Schröder: Nein, für Unfallkranke sind diese Leistungen nicht gedacht. Dafür sind die Ärzte da. Ärzte verfügen über eine höhere Kompetenz, damit wäre die Mobile Praxisassistenz überfordert.

Frau Kaemer: Die Finanzierung ist noch in der Diskussion. Wie ist das für die Patienten?

Herr Schröder: Für die Patienten sind die Leistungen der Mobilen Praxisassistenz kostenlos, weil diese Leistungen in den Leistungskatalog übernommen werden.

Frau Kraemer: Heißt das, Arzt und Krankenkasse entscheiden, wer dort in diesen Leistungskatalog fällt?

Herr Schröder: Das wird künftig die Entscheidung des Arztes sein, darüber hinaus entscheidet auch dieser über die Dauer der Behandlung.