Sitzung: 11.03.2009 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Beschluss: bestätigt
Vorlage: 495
Herr Wulfänger: Ziel ist es, bestehende Strukturen im Landkreis weiterhin fortzuführen. Laut Richtlinie des Landes sind Zuwendungsempfänger für die Personalkosten des Koordinators für Integrationsarbeit Landkreise und kreisfreie Städte. Deshalb war es notwendig, zur Übertragung der Aufgabe auch mit der Stadt Stendal eine Vereinbarung abzuschließen. Der Fördermittelbescheid des Landes steht noch aus. Der Landkreis wird 90% Förderung erhalten. Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass von den 40 Wochenstunden, die der Integrationskoordinator zu leisten hat, 30 Wochenstunden durch die Stadt Stendal wahrgenommen werden und 10 Wochenstunden im Landkreis Stendal. Durch wen beim Landkreis Stendal diese Aufgabe wahrgenommen wird, ist noch nicht festgelegt.
Frau Dr. Paschke: Es ist positiv, dass der Landkreis vor hat, einen Integrationskoordinator mit zu finanzieren. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es einige Kommunen und Landkreise, die eine 10%ige Förderung nicht aufbringen können. § 3 der Zweckvereinbarung stellt insoweit ein Problem dar, dass die Vernetzung beim Ausländerbeauftragten angesiedelt sein müsste.
Herr Wulfänger: Hier ist der Fördermittelbescheid abzuwarten. Hinsichtlich der Förderung haben wir uns an die Konditionen des Bescheides zu halten. Wenn der Bescheid im Haus ist, werden wir darüber informieren, wie die weitere Arbeit angedacht ist.
Herr Imig kann die Vorträge von Frau Bischoff und Herrn Handschag gut nachvollziehen hinsichtlich der Aufnahmegesellschaft. Er ist optimistisch, dass Deutschland das leisten wird, so wurde zum Beispiel auf dem Deutschen Handwerkstag geäußert, dass der künftige Meister ein Türke ist. Dieses ist insofern beeindrucken, weil die Handwerker eher konservativ sind.
Frau Dr. Paschke: In § 4 der Zweckvereinbarung zur Zielsetzung für das Integrationskonzept fehlt, wann die Umsetzung erfolgt und dass jährlich über die Zweckvereinbarung bzw. über die Erfüllung der Aufgaben zu berichten ist.
Ergänzungen zur Abstimmung / zum Beschluss:
Die Drucksache Nr. 495 wird einstimmig und ohne Änderungen zur Beschlussfassung in den Kreistag weiter empfohlen.