Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landrat stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Frau Hoppe erläutert kurz den Unterschied zwischen einer Zuwendung und einer Spende.

In diesem Fall liegt ein Sponsoring-Vertrag vor. Bei einem solchen Vertrag wird eine Gegenleistung vereinbart, in diesem Fall die Anbringung des Logos der Sparkasse in den Druckunterlagen. Durch die vereinbarte Gegenleistung handelt es sich nicht mehr um eine Spende.

Eine Zuwendung ist nach § 99 Abs. 6 KVG LSA genauso zu behandeln und zu beschließen wie eine Spende.

Es gibt keine Fragen.

Die Beschlussvorlage wird zur Abstimmung gestellt.