Sitzung: 07.02.2019 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: einst, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 1
Vorlage: 572/2018
Da sich Herr Schirmer im Mitwirkungsverbot befindet, nimmt er nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Herr Stoll stellt das Klimaschutzkonzept des Landkreises anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 7 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Frau Kunert möchte wissen, wie lange ein solcher Klimaschutzmanager gefördert wird?
Herr Stoll antwortet, dass die Förderung zunächst 3 Jahre beträgt.
Frau Kunert fragt, in wie weit Solarenergie in diesem Gebiet eine Rolle spielt? Bei einer solchen Anschaffung fallen zunächst natürlich enorme Kosten an, welche sich dann über die Zeit allerdings rentieren. Hat sich die Verwaltung mit diesem Thema schon auseinandergesetzt?
Bei einer Anschaffung von zwei
E-Autos, wie hoch wäre der Einspareffekt pro Auto? Gelesen habe ich mal, dass
der konkrete Einspareffekt bei CO₂
nicht
nachzuweisen ist. Um einen solchen Manager über Fördermittel finanzieren zu
können, gilt es auch gewisse Zahlen und Modelle nachzuweisen.
Wie viel Kompetenzen hat ein solcher
Manager? Darf er in den Ämtern agieren? Wie frei ist er in seinen
Entscheidungen?
Der Landrat erklärt, dass
sich ein Mitarbeiter im Landkreis schon einmal mit diesem Thema auseinander
gesetzt hat. Das bedeutet man muss nicht bei null starten.
Herr Stoll ergänzt, dass der Klimaschutzmanager
betriebswirtschaftlich denken muss. Die Klimaschutzziele sollen verfolgt und
auch umgesetzt werden. Allerdings soll er auch in der Lage sein Alternativen zu
finden. Soweit ist er also in seinen Gedanken frei. Die Kompetenz wurde bis zum
heutigen Tage so festgelegt, dass er mit allen Ämtern in Kommunikation treten
und Informationen abfordern kann. Letztendlich sollen von dem Mitarbeiter
Konzepte erarbeitet und Vorschläge unterbreitet werden.
Bei den Elektroautos gilt es dann zu
schauen, ob der CO₂-Einspareffekt
gegeben ist. Sollte dies nicht oder nicht ausreichend der Fall sein, so würde
sich die Anschaffung nicht rentieren.
Der Landrat erklärt, dass
sich nicht alle Mitarbeiter zutrauen mit einem solchen Elektroauto zu fahren.
Ein solches Auto wurde im Landkreis für 14 Tage bereits einmal zur Probe
gestellt. Die Nachfrage dort war sehr gering, da die Reichweite nur 90 km
beträgt. Man muss für die Zukunft also nach
Autos Ausschau halten, die eine höhere Reichweite haben.
Herr Dr. Richter-Mendau hinterfragt,
welche Qualifikationsanforderungen ein solcher Klimaschutzmanager erfüllen
muss.
Herr Stoll antwortet, dass noch keine
Stellenbeschreibung vorliegt. Es muss natürlich jemand sein, der eine gewisse
Affinität zu dem Thema hat. Ich würde auch Wert darauf legen, dass das Thema
Klimaschutz bereits einmal im beruflichen Werdegang auftaucht.
Betriebswirtschaftliche Erfahrungen und Kenntnisse sind durchaus von Vorteil
und sollten vorhanden sein. Meines Wissens gibt es keine konkrete Studien- oder
Berufsausbildungsrichtung die vorgeschrieben ist. Es wird also eine ziemlich
breit aufgestellte Ausschreibung sein.
Herr Dr. Richter-Mendau fragt, ob es sich
um eine sehr hoch dotierte Stelle handelt. Davon hängt gewissermaßen auch die
Qualifikation ab.
Herr Stoll erläutert, dass in der
Personalkostenfinanzierung der Fördermittelrichtlinie, die der Landkreis nutzen
will, eine Obergrenze gezogen wurde. In dem von uns erstellten Konzept, steht
auch eine Summe, die für diese Stelle geplant ist. Es handelt sich jedoch nicht
um eine leitende Stelle. Die Eingruppierung soll mit der EG 10 erfolgen.
Frau Kunert fragt, was dies
bedeutet.
Herr Stoll führt weiter aus, dass es sich dabei um
eine Stelle im gehobenen Dienst handelt. Man kann sagen, dass es ein sehr gut
bezahlter Sachbearbeiter ist.
Der Landrat fügt hinzu, dass
ungefähr 50.000 – 60.000 € für das Personal in der Zeitspanne eingeplant
wurden.
Herr Hellmuth appelliert,
dieses Konzept zu unterstützen. In der Anlage 1 auf der Seite 13/ Tabelle 1
sind die Endverbräuche der Elektrizität vom Landkreis Stendal und vom
Altmarkkreis Salzwedel aufgeführt. In der Darstellung erkennt man große
Unterschiede. Allerdings widerspricht diese Tabelle dem Satz von Seite 12: “Im
Vergleich mit den von Ziesing et al. 2013 berechneten Werten weist Stendal hier
unterdurchschnittliche, der Altmarkkreis Salzwedel jedoch überdurchschnittliche
Verbräche auf.“
Herr Stoll kann diese Frage nicht sofort beantworten.
Die Erklärung wird dem Protokoll als Anlage beiliegen.
Frau Kunert fragt, ob der
Landkreis eng mit den Stadtwerken zusammenarbeitet.
Der Landrat bestätigt dies.
Allerdings geht man nicht auf jedes Angebot ein.
Frau Kunert wirft ein, dass
man von einer Zusammenarbeit profitieren kann. Selbstverständlich ist es nicht
möglich auf jedes Angebot einzugehen. Die Stadtwerke sind allerdings immer sehr
an einer Zusammenarbeit mit Stadt und Landkreis interessiert.
Herr Zimmermann möchte wissen,
wie das Berufsschulzentrum beheizt wird.
Dies kann der Landrat ihm nicht
beantworten.
Herr Hellmuth ergänzt, dass es
damals beim Bau des Neubaus (vom Berufsschulzentrum)noch den Anschluss- und
Benutzungszwang gab. Daher ist es möglich, dass es über Fernwärme beheizt wird.
Herr Hellmuth
erinnert sich, dass vor einigen Jahren im Zusammenwirken mit den Stadtwerken
ein Erdgas-Auto angeschafft wurde. Gibt es dieses Auto noch?
Der Landrat antwortet,
dass es das Erdgas-Auto schon lange nicht mehr gibt. An die Gründe erinnert er
sich allerdings nicht mehr.
Herr Zimmermann
fragt, welche Zeitschiene für den Klimaschutzmanager vorgesehen ist.
Herr Stoll erläutert,
dass nach dem Beschluss im Kreistag (Ideal wäre der 21.03.2019) Anträge vorbereitet
werden. Nach Bewilligung der Anträge würde die Stelle ausgeschrieben werden. Es
ist geplant, dass der Klimaschutzmanager Ende 2019 oder Anfang 2020 beim
Landkreis eingestellt wird.
Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt der Landrat die Vorlage
zur Abstimmung.