Herr Emanuel bittet den Amtsleiter um einleitende Ausführungen zum Thema Brückenbaumaßnahmen.

Herr Mosow erinnert daran, dass dieses Thema  ca. vor drei Jahren mit dem Hintergrund vom Ausschuss aufgegriffen wurde, inwieweit der Sanierungszustand der Brücken des Landkreises Risiken in sich birgt. Anschließend wurden von den Prüfern gemeinsam mit den Verantwortlichen des Straßenbauamtes die Istzustände analysiert und vom Fachamt ergänzende Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse im folgenden Vortrag von Herrn Müller dargestellt sind. Es folgten konzeptionelle Überlegungen und es wurden alternative Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsszenarien betrachtet. Dabei spielten im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im vergangenen Jahr insbesondere auch Wellblechdurchlässe eine Rolle, die ebenfalls Gegenstand des folgenden Vortrages sein werden.

Herr Müller sagt einleitend, dass Brückenthemen bereits 2012 auch im Bauausschuss aufgegriffen worden sind und gab anschließend einen Überblick über  die Anzahl und den Zustand der Brücken im Landkreis Stendal. Der bilanzielle Wert aller Brücken beträgt per 01.01.2018 ca. 30 Mio. €. Anschließend erläutert der Straßenbauamtsleiter den Inhalt von Brückenprüfungen (Schadensbewertung zur Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit) bis hin zu den Prüfberichten und möglichen Handlungsempfehlungen. Er erläutert dies an Beispielen, zeigt auf Bildern Schadensszenarien an Brücken und sagt, dass streng bewertet wird. Herr Emanuel fragt, wer die Prüfungen in Auftrag gibt. Herr Müller antwortet, dass das Aufgabe des Landkreises sei, der auch die Kosten trägt. Wobei die Baukosten auch in diesem Bereich in den letzten Jahren angestiegen sind. Er führt weiter aus, dass die laufende Unterhaltung z.T. auch vom Straßenbauamt selber vorgenommen wird. Anschließend erläutert der Amtsleiter den Lebenszyklus von Brücken mit Bezug zu den Kosten. Als Alternative zum Stahlbeton stellt er die Brückenbauweise mit Wellstahl vor und zeigt Vorteile als auch Nachteile auf. Er ist der Meinung, dass Brücken mit Wellstahlrohren bei kleinen Brücken funktionieren wird und will so eine Brücke auch mal bauen. Zurückkommend auf den Ausgangsgedanken des Rechnungsprüfungsamtsleiters stellt er fest, dass die großen Brückenbauwerke des Landkreises, wie die ICE-Brücken, ab 2030 aufgrund des dann zu erwartenden Sanierungsaufwandes einen bedeutenden finanziellen Aufwand erwarten lassen, was auch finanzielle Risiken in sich bergen kann.

Frau Theil fragt, ob es noch mehr Einschränkungen bzgl. der Befahrbarkeit von Brücken wie bei Iden gibt. Herr Müller nennt zwei Brücken in Dobbrun und eine in Ferchlipp.

(Die Präsentation des Straßenbauamtes zum Thema „Brücken“ ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

Herr Emanuel bedankt sich bei Herrn Müller für seine Ausführungen.