Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Güldenpfennig eröffnet den Tagesordnungspunkt.

 

Frau Müller ergänzt, dass für die Vergabe der Mittel die Förderrichtlinie maßgeblich entscheidend war, da diese Vorgaben stellt. Nach den Vorgaben sind die Prüfung und die Vergabevorschläge erfolgt. Sie weist daraufhin, dass es die Förderrichtlinie in begründeten Fällen zulässt auch Maßnahmen in die Förderung zu nehmen, die bereits abgeschlossen sind - analog zum Vorläuferprogramm. Dies empfindet sie als eine positive Angelegenheit.

Das Programm wurde bereits im August 2016 angekündigt und erste Ende 2018 wurde die Förderrichtlinie bekannt gegeben. Zwischenzeitlich mussten jedoch  Maßnahmen vollzogen werden, welche dringend zur Sicherung des Rechtsanspruches notwendig waren. Außerdem sind diese größtenteils kreditfinanziert, was bedeutet, dass die Kreditbelastung für den Träger und  damit  ebenfalls die Belastung der kommunalen Refinanzierung abgesenkt wird. Daraus folgt, dass sie von der  Möglichkeit Gebrauch machen will, auch bereits abgeschlossene Maßnahmen zu fördern.

Insgesamt sollen  die genannten 4 Einrichtungen gefördert werden, Hohenberg-Krusemark  fällt aus benannten Gründen aus der Förderung heraus.

Den prozentualen Höchstfördersatz einzusetzen, ist auf Grund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht möglich. Deshalb wird vorgeschlagen, für die zu fördernden 4 Einrichtungen einen abgesenkten gleichen Fördersatz anzusetzen.

 

Herr Swiderski fragt, ob bereits alle Maßnahmen abgeschlossen sind.

 

Herr Tank antwortet, dass erst zwei Maßnahmen abgeschlossen sind – die Kita Leichtsinn von der Borghardt Stiftung und die Kita Sausewind des DRK  in Tangermünde.

 

Als anschließende Frage stellt sich Herr Swiderski, ob es realistisch sei, dass bis zum 31.10.2019 die Mittel abgerufen sind. 

 

Daraufhin erklärt Herr Tank, sowohl bei der Kita in Groß Garz, wo die Sanitäranlagen erneuert werden sollen, als auch bei der Kita Sonnenschein in Nahrstedt sind konkrete Bauplanungen vorhanden.

 

Herr Swiderski erwidert, dass es unrealistisch ist, so schnell eine Firma zu finden und die Baumaßnahmen in diesem Zeitraum abzuschließen. Zudem sollen die Mittel bis zu dem oben genannten Datum ausgezahlt sein.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass die Mittel nur beschieden werden müssen.

 

Frau Güldenpfennig erläutert das Thema. Nur die Fördermittel müssen an den Träger gegeben werden und die Baumaßnahmen dürfen länger andauern.

 

Herr Tank ergänzt, dass die Mittel von den Zuwendungsempfängern bis zum 31.10.2019 weitergeleitet werden. Jedoch die Investitionen erst am 30.06.2022 abgeschlossen sein müssen.

 

Frau Voigt fragt, was unter dem Ersatzneubau in Nahrstedt zu verstehen ist.

 

Herr Tank antwortet, dass die Einrichtung komplett abgerissen und durch einen Container, am selben Standort, ersetzt wird. Die Kinder werden währenddessen auswärts untergebracht. Durch den Ersatzneubau wird eine höhere Kapazität geschaffen.

 

Frau Müller fügt hinzu, dass die Planung mit der Stadt Stendal abgesprochen und eine abgestimmte Maßnahme ist.

 

Herr Tank berichtet, dass es zurzeit eine abgelaufene Kapazität von 25 Kindern gibt. Jedoch musste aufgrund der baulichen Verhältnisse die Betriebserlaubnis auf 20 Kinder zurückgesetzt werden. Wegen des Ersatzneubaus wird diese Kapazität auf  28 Kinder erhöht.

 

Frau Voigt stellt fest, dass dies eine sehr kleine Kapazität ist. Noch kleinere Einrichtungen sind fast nicht mehr auskömmlich.

 

Frau Müller stimmt zu. Allerdings gibt der Gesetzgeber vor auch kleine freie Träger zu haben, damit es eine bunte Trägerlandschaft gibt. Der Verein, der hinter der Kita steht, gehört zu dieser Kategorie. Aus eigener Kraft würden sie es nicht schaffen, denn die Kommune würde die Finanzierung nicht übernehmen. Letztendlich muss baulich etwas getan werden, um die Einrichtung auf Grund des Zustandes  nicht schließen zu müssen.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, stellt die Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.