Frau Güldenpfennig eröffnet den Tagesordnungspunkt.
Frau Müller ergänzt, dass für die Vergabe der Mittel die
Förderrichtlinie maßgeblich entscheidend war, da diese Vorgaben stellt. Nach
den Vorgaben sind die Prüfung und die Vergabevorschläge erfolgt. Sie weist
daraufhin, dass es die Förderrichtlinie in begründeten Fällen zulässt auch
Maßnahmen in die Förderung zu nehmen, die bereits abgeschlossen sind - analog
zum Vorläuferprogramm. Dies empfindet sie als eine positive Angelegenheit.
Das Programm wurde bereits im August 2016 angekündigt und
erste Ende 2018 wurde die Förderrichtlinie bekannt gegeben. Zwischenzeitlich
mussten jedoch Maßnahmen vollzogen werden,
welche dringend zur Sicherung des Rechtsanspruches notwendig waren. Außerdem
sind diese größtenteils kreditfinanziert, was bedeutet, dass die
Kreditbelastung für den Träger und
damit ebenfalls die Belastung der
kommunalen Refinanzierung abgesenkt wird. Daraus folgt, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch machen will, auch
bereits abgeschlossene Maßnahmen zu fördern.
Insgesamt sollen die
genannten 4 Einrichtungen gefördert werden, Hohenberg-Krusemark fällt aus benannten Gründen aus der Förderung
heraus.
Den prozentualen Höchstfördersatz einzusetzen, ist auf Grund
der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel nicht möglich. Deshalb wird
vorgeschlagen, für die zu fördernden 4 Einrichtungen einen abgesenkten gleichen
Fördersatz anzusetzen.
Herr Swiderski fragt, ob bereits alle Maßnahmen abgeschlossen
sind.
Herr Tank antwortet, dass erst zwei Maßnahmen abgeschlossen sind – die Kita
Leichtsinn von der Borghardt Stiftung und die Kita Sausewind des DRK in Tangermünde.
Als anschließende Frage stellt sich Herr Swiderski, ob es
realistisch sei, dass bis zum 31.10.2019 die Mittel abgerufen sind.
Daraufhin erklärt Herr Tank, sowohl bei der Kita in Groß Garz, wo
die Sanitäranlagen erneuert werden sollen, als auch bei der Kita Sonnenschein
in Nahrstedt sind konkrete Bauplanungen vorhanden.
Herr Swiderski erwidert, dass es unrealistisch ist, so schnell
eine Firma zu finden und die Baumaßnahmen in diesem Zeitraum abzuschließen.
Zudem sollen die Mittel bis zu dem oben genannten Datum ausgezahlt sein.
Frau Müller weist darauf hin, dass die Mittel nur beschieden werden müssen.
Frau Güldenpfennig erläutert das Thema. Nur die Fördermittel müssen
an den Träger gegeben werden und die Baumaßnahmen dürfen länger andauern.
Herr Tank ergänzt, dass die Mittel von den Zuwendungsempfängern bis zum 31.10.2019
weitergeleitet werden. Jedoch die Investitionen erst am 30.06.2022
abgeschlossen sein müssen.
Frau Voigt fragt, was unter dem Ersatzneubau in Nahrstedt zu verstehen ist.
Herr Tank antwortet, dass die Einrichtung komplett abgerissen und durch einen
Container, am selben Standort, ersetzt wird. Die Kinder werden währenddessen
auswärts untergebracht. Durch den Ersatzneubau wird eine höhere Kapazität
geschaffen.
Frau Müller fügt hinzu, dass die Planung mit der Stadt Stendal abgesprochen und
eine abgestimmte Maßnahme ist.
Herr Tank berichtet, dass es zurzeit eine abgelaufene Kapazität von 25 Kindern
gibt. Jedoch musste aufgrund der baulichen Verhältnisse die Betriebserlaubnis
auf 20 Kinder zurückgesetzt werden. Wegen des Ersatzneubaus wird diese
Kapazität auf 28 Kinder erhöht.
Frau Voigt stellt fest, dass dies eine sehr kleine Kapazität ist. Noch kleinere
Einrichtungen sind fast nicht mehr auskömmlich.
Frau Müller stimmt zu. Allerdings gibt der Gesetzgeber vor auch kleine freie Träger
zu haben, damit es eine bunte Trägerlandschaft gibt. Der Verein, der hinter der
Kita steht, gehört zu dieser Kategorie. Aus eigener Kraft würden sie es nicht
schaffen, denn die Kommune würde die Finanzierung nicht übernehmen.
Letztendlich muss baulich etwas getan werden, um die Einrichtung auf Grund des
Zustandes nicht schließen zu müssen.
Da es keine
weiteren Fragen gibt, stellt die Vorsitzende die Beschlussvorlage zur
Abstimmung.