Frau Müller berichtet über die Stelle des Jugendhilfeplaners. Diese wurde am 18.02.2019 besetzt und der Unterausschuss ist somit entlastet. Es gibt außerdem eine weitere Stelle für die Jugendsozialarbeit. Beide genannten neuen Stellen haben außerdem die Aufgabe sich um den erzieherischen und den ordnungsrechtlichen Jugendschutz zu kümmern. Dazu soll ein Konzept erstellt werden, wie das Thema Jugendschutz im Landkreis Stendal bearbeitet  werden kann.

 

Als nächstes wird eine Pressemitteilung aus der Volksstimme angesprochen. Es ging darum, dass das Oberverwaltungsgericht die Kinder- und Jugendhilfepflegeverordnung 2017  als ungültig erklärt hat. Der Landkreis zahlt für Pflegeeltern monatlich ein Pflegegeld. Bundesgesetzlich ist geregelt, dass Pflegegeld zu zahlen ist. Darüber hinaus ist geregelt, dass die Höhe des Pflegegeldes durch das jeweilige Bundesland festgelegt wird. Die Pflegegeldverordnung in Sachsen-Anhalt wurde über viele Jahre nicht angepasst, bis im Frühjahr 2017 eine neue Pflegegeldverordnung erlassen wurde. Diese sollte rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten. Da es einige Proteste der Landkreise gab, hat das Land eine Optionsregelung in die neue Verordnung aufgenommen, welche es den Landkreisen ermöglicht die neue Verordnung noch gar nicht oder nur teilweise umzusetzen. Das bedeutet, dass ab 2017 jeder Landkreis in Sachsen-Anhalt ein anderes Pflegegeld gezahlt hat. Der Landkreis Stendal hat sich mit Inkrafttreten der neuen Verordnung an dieser orientiert und  das Pflegegeld im Sinne der Pflegeeltern entsprechend  gezahlt.  Mittlerweile hat es zwei Folgeverordnungen gegeben. Zukünftig wird es so sein, dass sich das Land an den Empfehlungen des Deutschen Vereins orientiert und damit eine automatische Fortschreibung regelt. Gegen die Verordnung von 2017 haben Pflegeeltern geklagt, mit dem Ergebnis, dass das OVG die Verordnung für nichtig erklärt hat. Für den Landkreis Stendal besteht kein Handlungsbedarf, da dieser ordnungsgemäß gezahlt hat.

 

Im letzten Punkt geht es um das Christliche Jugenddorf in Billberge. Der Standort Billberge soll geschlossen werden. Der Träger (CJD Deutschland e.V./CJD Sachsen-Anhalt) wird im Landkreis aber  präsent bleiben und wird die verbleibenden aktuell noch vorhandenen  Angebote aus Billberge an anderen Standorten im Landkreis fortführen. Die  Zusage hat der Landkreis bereits erhalten.

 

Herr Schmitt fragt, ab wann es das Christliche Jugenddorf in Billberge nicht mehr geben wird.

 

Frau Müller antwortet, dass dies voraussichtlich zum Jahresende der Fall sein wird.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.