Sitzung: 05.03.2019 Jugendhilfeausschuss
Frau Müller berichtet über die Stelle des Jugendhilfeplaners. Diese wurde am
18.02.2019 besetzt und der Unterausschuss ist somit entlastet. Es gibt außerdem
eine weitere Stelle für die Jugendsozialarbeit. Beide genannten neuen Stellen
haben außerdem die Aufgabe sich um den erzieherischen und den
ordnungsrechtlichen Jugendschutz zu kümmern. Dazu soll ein Konzept erstellt
werden, wie das Thema Jugendschutz im Landkreis Stendal bearbeitet werden kann.
Als nächstes wird eine Pressemitteilung aus der Volksstimme
angesprochen. Es ging darum, dass das Oberverwaltungsgericht die Kinder- und
Jugendhilfepflegeverordnung 2017 als
ungültig erklärt hat. Der Landkreis zahlt für Pflegeeltern monatlich ein
Pflegegeld. Bundesgesetzlich ist geregelt, dass Pflegegeld zu zahlen ist.
Darüber hinaus ist geregelt, dass die Höhe des Pflegegeldes durch das jeweilige
Bundesland festgelegt wird. Die Pflegegeldverordnung in Sachsen-Anhalt wurde
über viele Jahre nicht angepasst, bis im Frühjahr 2017 eine neue
Pflegegeldverordnung erlassen wurde. Diese sollte rückwirkend zum 01.01.2017 in
Kraft treten. Da es einige Proteste der Landkreise gab, hat das Land eine
Optionsregelung in die neue Verordnung aufgenommen, welche es den Landkreisen
ermöglicht die neue Verordnung noch gar nicht oder nur teilweise umzusetzen.
Das bedeutet, dass ab 2017 jeder Landkreis in Sachsen-Anhalt ein anderes
Pflegegeld gezahlt hat. Der Landkreis Stendal hat sich mit Inkrafttreten der
neuen Verordnung an dieser orientiert und
das Pflegegeld im Sinne der Pflegeeltern entsprechend gezahlt.
Mittlerweile hat es zwei Folgeverordnungen gegeben. Zukünftig wird es so
sein, dass sich das Land an den Empfehlungen des Deutschen Vereins orientiert
und damit eine automatische Fortschreibung regelt. Gegen die Verordnung von
2017 haben Pflegeeltern geklagt, mit dem Ergebnis, dass das OVG die Verordnung
für nichtig erklärt hat. Für den Landkreis Stendal besteht kein
Handlungsbedarf, da dieser ordnungsgemäß gezahlt hat.
Im letzten Punkt geht es um das Christliche Jugenddorf in Billberge. Der
Standort Billberge soll geschlossen werden. Der Träger (CJD Deutschland
e.V./CJD Sachsen-Anhalt) wird im Landkreis aber
präsent bleiben und wird die verbleibenden aktuell noch vorhandenen Angebote aus Billberge an anderen Standorten
im Landkreis fortführen. Die Zusage hat
der Landkreis bereits erhalten.
Herr Schmitt fragt, ab wann es das Christliche Jugenddorf in
Billberge nicht mehr geben wird.
Frau Müller antwortet, dass dies voraussichtlich zum Jahresende der Fall sein wird.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.