Sitzung: 21.03.2019 Kreistag Stendal
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: mehrh, Nein: 0, Enthaltung: 4
Vorlage: 601/2019
Frau Bohlander gibt folgende Erklärung zum Antrag ab:
Windräder gehören in
der Altmark mittlerweile zum gewohnten Anblick. Windenergie ist ein
unverzichtbarer und sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.
Aber auch diese Form der Energieerzeugung hat ihre Nachteile für Mensch und
Natur. Dazu gehört die nächtliche Dauerbeleuchtung der Windräder, das ständige
Blinken der roten Signallampen.
Es gibt eine neue
Technik, die das Dauerblinken überflüssig macht und damit diese
Lichtverschmutzung abschafft. Noch nicht lange, aber ganz in unserer Nähe, nämlich
im Landkreis Prignitz ist diese Technik bereits seit über einem Jahr im
Einsatz; im Windpark Krampfer bei Groß Pankow. Bei uns ist sie bisher noch
unbekannt.
Dieses System der
bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung sorgt dafür, dass die roten Signallichter
der Windräder nur bei Bedarf eingeschaltet werden, also wenn sich ein Flugzeug
nähert. Ansonsten bleiben die Lichter ausgeschaltet. Ein solches Radarsystem,
auf einem Mast installiert, kann die Beleuchtung sämtlicher Windräder in einem
Umkreis von 34 km steuern. Windpark-Betreiber, die sich an ein solches System
anschließen lassen, bezahlen einmalig Anschlusskosten und einen monatlichen
Betrag.
Diese Technik
brauchen wir auch hier, in der Altmark. Unsere Fraktion beantragt deshalb, dass der Landrat die
Einsatzmöglichkeiten der Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung im Landkreis
prüfen lässt. Wie kann der Landkreis darauf Einfluss nehmen, dass die
bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung so bald wie möglich hier in der Altmark
zum Einsatz kommt? Welche Möglichkeiten hat der Landkreis, die
Windpark-Betreiber bei einer Entscheidung für diese neue Technik zu
unterstützen?
Die Bundesregierung
hat jetzt gesetzlich festgelegt, dass die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
ab Juli 2020 für alle Windenergieanlagen verpflichtend wird. Sämtliche
Windräder, die neu gebaut werden und die bereits installiert sind, müssen also
ab Mitte 2020 mit diesem System ausgerüstet sein. Firmen, die dieses
Radarsystem bauen, sagen allerdings, dass diese Zeitvorgabe nicht zu schaffen
ist. Es könnte deshalb noch erheblich länger dauern, bis tatsächlich alle
Windräder in Deutschland nachts dunkel bleiben.
Deshalb ist es
wichtig, dass wir als Landkreis jetzt aktiv werden: uns über die Möglichkeiten
dieser neuen Technik informieren und mit den Betreibern der Windparks ins
Gespräch kommen. Damit die Menschen im Landkreis und die gesamte Umwelt
möglichst bald von dieser neuen Technik profitieren.
Ich bitte um
Zustimmung zu diesem Antrag.
Herr Dr. Gruber erläutert, dass sich die Verwaltung mit dem
Prüfauftrag auseinander setzen wird. Man würde diesen Punkt in der Sitzung des
Ausschusses für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz (OULA) im Mai auf die
Tagesordnung setzen.
Die Verwaltung hat
bereits zahlreiche Windparks zu dem neuen System angefragt. Die meisten Anlagen
verfügen bereits über das System. Der Windpark Hüselitz sogar vollends mit 48
Anlagen.
Windkraftanlagen, aus denen Bruttowertschöpfungen realisiert werden,
sind zu der Umsetzung des neuen Systems verpflichtet.
Der Prüfauftrag wird bearbeitet und im OULA im Mai behandelt.
Es gibt keine weiteren Anmerkungen.
Es wird sodann über die Vorlage 601/2019 abgestimmt.