Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Wiese bittet um folgenden Zusatz und diesen als Protokollnotiz aufzunehmen:

Herr Vorsitzender,

meine Damen und Herren,

wir haben mittlerweile das Energiesammelgesetz, wo diese Nachtkennzeichnung bis 2020 geregelt sein soll.

Alle Windräder die jetzt gebaut werden und über 65 Meter Flügellänge haben, sollen mit einer Flügelbefeuerung ausgestattet sein. Dies wird die ganzen neuen 4,2 MW – Anlagen betreffen.

Daher bitte ich den Landrat eine Prüfung durchzuführen, ob es aus Sicht des Landkreises möglich ist diese Flügelbefeuerung solange auszusetzen, bis die Umsetzung des Energiesammelgesetzes in Kraft getreten ist.

Es wäre sinnvoll, wenn sich die Ausschüsse damit befassen.

Der Landrat unterstützt die Behandlung des Themas in den Ausschüssen. Es sollte auch im Kreistag darüber informiert werden, um über die Rechtslage in Kenntnis gesetzt zu werden.

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage mit dem oben genannten Zusatz abstimmen.