Herr Schirmer ist jetzt zur Sitzung anwesend.

 

Frau Braun richtet letzte Worte an den Kreistagvorsitzenden:

Herr Vorsitzender,

Herr Landrat,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kollegen und Kolleginnen des Kreistages Stendal,

da ich in der letzten Sitzung leider früher gehen musste, war es mir nicht möglich einige Worte an den Kreistagsvorsitzenden zu richten.

Lieber Lothar,

seit 1990 sind wir beide gemeinsam im Kreistag tätig. Wir haben den Grundstein gelegt und in vielen Einrichtungen hast du deine Spuren hinterlassen.

Alle Einrichtungen, die in diesen ersten 4 Jahren entstanden sind, tragen deine Handschrift. Die ersten 4 Jahre, ich als Kreistagspräsidentin und du als Landrat, waren anstrengende, schöne aber auch prägende Jahre.

Vor allem aber fand der Aufschwung Ost in Einheit, Wort und Tat statt.

Ich habe erlebt, dass Lothar Riedinger für seine Mitarbeiter, aber auch für die Kreistagsmitglieder immer ein offenes Ohr hatte. Damals waren es noch 98 Mitglieder in sieben Fraktionen. Das bedeutete viele unterschiedliche Meinungen irgendwie zusammenzubringen.

Das wir beide es so gut miteinander ausgehalten haben, ist auch dein Verdienst. In Situationen, in denen ich emotional übergekocht bin, hast du mich durch deine ausgeglichene Art beruhigt. Dafür danke ich dir von Herzen.

Du hast es verdient, dass man dir zum Ende deiner letzten Legislaturperiode Dank sagt, denn du hast Spuren hinterlassen und hast dich für den Landkreis eingesetzt.

Ich wünsche dir und deiner Familie alles erdenklich Gute für die Zukunft.

Frau Dr. Paschke gibt folgende Ausführungen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Herr Landrat,

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich denke, dass es richtig war den Kreistag vom 21.03.2019 heute zu wiederholen.

Allerdings haben wir kein Wort darüber verloren, dass es nicht nur daran lag, dass einem Bürger der Zutritt verwehrt wurde, sondern dass es daran lag, dass in äußerst großer dilettantischer Arbeit seit dem 26.11.2018 sich die Fehlerkette der Verwaltung summiert hat.

Es wird am 26.11.2018 ein unbefristetes Hausverbot ohne jegliche Rechtsmittelbelehrung ausgesprochen. Da fragt man sich, was eine Kommunalaufsicht, ein Rechtsamt, eine Personalverwaltung, das Büro des Landrates und auch der Landrat selbst bei solchen Routinebescheiden für Fehler macht. Da kann man wirklich Angst bekommen. Es setzt sich dann damit fort, dass natürlich ein solches dilettantisches Hausverbot am 14.01.2019 vom Verwaltungsgericht in Magdeburg, als rechtswidrig, einkassiert wird.

Da kommen wir zum zweiten Versagen der Hausspitze:

Wurde jemals in irgendeinem Gremium darüber informiert? Unserer Fraktion ist es nicht bekannt. Stattdessen fordert man, ich glaube 4 Tage nach dem Beschluss des Gerichtes, die Fraktionsvorsitzenden auf, ihre Sicht auf die Dinge zu schildern.

Unsere Fraktion tat dies, unter Hinzuziehung rechtlicher Beratung umgehend. Wir empfahlen dort, die Beschlüsse des Kreistages im Dezember zu wiederholen.

Alle erhielten dies zur Kenntnis. Weder vom Kreistagsvorsitzenden, noch vom Landrat gab es darauf eine Reaktion.

Hinter den Kulissen wurde indes hektisch zwischen Landesamt und Landkreis zur Frage der Gültigkeit des Dezemberkreistages kommuniziert. Im letzten Kreistag verkündete der Landrat, dass die Gültigkeit der Satzung zum Abfall bestätigt wurde. Liest man sich den, von uns im März eingeforderten, Schriftverkehr zwischen Land und Landkreis genauer durch, wird klar, warum das Land gesagt hat, dass diese Beschlüsse gültig sind. In diesem Schriftverkehr wird nämlich eines nicht erwähnt: Zum Zeitpunkt des Kreistages am 13.12.2018 hatte der vom Hausverbot betroffene Bürger noch nicht das Schreiben des Landrates zur Klarstellung der Einschränkung des Hausverbotes in der Hand. Das ist durch das Datum der Zustellungsurkunde belegt. Da er jedoch am 04.12.2018 rechtswidrig aus dem Umweltausschuss geflogen ist, wird jedes Gericht bei der Beurteilung der Angelegenheit davon ausgehen, dass der Bürger annehmen musste, sein Ausschluss gilt auch für Ausschüsse und den Kreistag. Dabei ist es völlig egal, ob er da war, ob wir Recherchen gemacht haben, ob er alles wusste oder ob alles inszeniert war. Es ärgert einen, wenn man geärgert wird. Ja, aber Ärger ersetzt kein rechtskonformes Herangehen der Verwaltung.

Ich muss vier Gründe zum Schluss anbringen, weil es wichtig ist, wie wir zukünftig miteinander umgehen:

1.    Nach unseren Informationen wird die Gültigkeit der Beschlüsse vom Dezember vor Gericht beklagt. Es kann passieren, dass die Ignoranz deutlicher Hinweise zu weiteren schweren Folgen führt.

2.    Wenn die Verwaltung zukünftig rechtliche Würdigungen herausschickt, was auch unsere Fraktion des Öfteren betraf, erwarten wir, dass hochbezahltes juristisches Personal herangezogen wird, welches gegebenenfalls auch Rede und Antwort stehen kann. Rechtliche Würdigung im politischen Raum heißt nicht, es so hinzuschreiben, weil man für alle Fälle Recht haben will.

3.    Wir erwarten, dass Vorgänge die auch den Kreistag betreffen (Bsp.: Hausverbote) von der Verwaltung kommuniziert werden. In dieser Frage, in dieser gegenseitigen rechtzeitigen Kommunikation, haben wir momentan einen erbärmlichen Zustand.

Wer auch immer in den neuen Kreistag hinein gewählt wird – An dieser Sache müssen wir arbeiten.

Der Landrat reagiert wie folgt:

Meine Damen und Herren,

Herr Kreistagsvorsitzender,

Frau Dr. Paschke, dass Sie ein anderes Rechtsverständnis, als die Verwaltung haben, ist bekannt. Einige Darlegungen Ihrerseits waren nicht korrekt.

Einem Bürger wurde am 26.11.2018 ein Hausverbot erteilt. Er hat dagegen Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag beim Gericht eingereicht. Wenn man einen Bescheid erhält, ist es bereits seit vielen Jahren so, dass zunächst Widerspruch eingelegt wird, bevor in zweiter Instanz Klage beim Gericht eingereicht wird.

Der Richter hat so entschieden und auch kommuniziert, dass das keine Klage gegen den Widerspruch, sondern gegen den Sofortvollzug im Bescheid ist.

Der Landkreis hat zum eingelegten Widerspruch einen Widerspruchsbescheid erstellt und abgelehnt. Dieser ist im Dezember zugestellt worden. Im Januar war es so, dass das Verwaltungsgericht den Sofortvollzug als nichtig erklärt hat. Die Begründung war, dass vor der Erstellung des Bescheides eine Anhörung hätte stattfinden müssen. Darüber könnte gestritten werden, muss es aber nicht, da wir im Widerspruchsverfahren die Anhörung nachgeholt haben.

Der Bürger hat gegen diesen Widerspruchsbescheid keine Klage eingereicht. Aus diesem Grund ist der Bescheid rechtskräftig geworden. Nun ist es so, wenn der Bescheid rechtskräftig wird, braucht der Landkreis nicht in die zweite Instanz gehen und den Sofortvollzug, den wir verloren haben, beklagen.

Das Hausverbot ist rechtskräftig, egal ob manche Leute es anders sehen.

Die Ursache für das Hausverbot war, dass bestimmte Säcke auf dem Grundstück verteilt wurden. Dies hat sich nach Aussprache des Hausverbotes gegeben. Wenn die Verfehlung nicht mehr auftritt, muss das Hausverbot wieder aufgehoben werden. Es wurde beschlossen, dass Hausverbot im April aufzuheben. Dies wurde dem Bürger bereits 4 Wochen vorher bekannt gegeben.

Die bekannten Bürger aus Stendal haben sich mit dem Thema an das Landesverwaltungsamt gewandt. Es wurde dann intensiv mit dem Landesverwaltungsamt kommuniziert. Letztendlich hat das Landesverwaltungsamt uns mitgeteilt, dies wurde auch den Fraktionsvorsitzenden zugestellt, dass der Beschluss über die Abfallgebührensatzung formal rechtmäßig erfolgt ist. Die materielle Prüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wenn ich also ein Schreiben habe, in dem die formelle Rechtmäßigkeit bestätigt wird, habe ich keinen Grund dem Kreistag mitzuteilen, dass die Sitzung des Kreistages vom Dezember 2018 wiederholt werden muss.

Es steht den betroffenen Bürgern der Rechtsweg offen. Dies ist auch bei allen anderen Rechtsgeschäften der Fall.

Im Abfallbereich wird der Landkreis regelmäßig beklagt. Allerdings hat sich die Zahl der Widerspruchsbescheide nicht deutlich erhöht, im Gegensatz zu den anderen Jahren. Es sind circa 50 Widersprüche aufgrund der Bescheide eingegangen, jedoch kann ich nicht sagen, ob diese Widersprüche gegen die Vorauszahlung 2019 oder die Abrechnung 2018 erfolgten.

Am heutigen Tag hat ein Stendaler Bürger einen Eilantrag vor Gericht verloren. Der Richter hat vollumfänglich die Rechtsposition des Landkreises bestätigt, dass wir nicht für die Gestellung der gelben Tonne verantwortlich sind. Dieses Urteil wird Ihnen informativ in den nächsten Tagen übersandt. Letztendlich ist es so, dass der Landkreis in den letzten Monaten fast jeden Prozess in diesem Bereich gewonnen hat.

Aufgrund dessen ist es so, dass nach unserer Auffassung die Kreistagssitzung formal rechtmäßig abgelaufen ist.

Das Sie, Frau Dr. Paschke, eine andere Auffassung dazu haben, haben Sie schon mehrmals kundgetan.

Herr Hauke bezieht sich noch einmal auf das Thema der Gelben Tonne.

Der Landrat sagte soeben, dass eine gültige Abfallentsorgungssatzung vorliegt. Ich bin der Meinung, dass dies zurzeit nicht eingehalten wird. Die Firma ConTrans verstößt gegen die Abfallentsorgungssatzung. Der Landkreis sollte dies untersuchen.

Mir liegt ein Vertragsangebot mit entsprechenden AGB´s der Firma ConTrans vor, da ein Bürger eine zusätzliche Gelbe Tonne haben wollte.

In dem Schriftstück wird dieses zusätzliche Gefäß dem Bürger angeboten, zur Entsorgung von gemischten Verpackungen. Gemischte Verpackungen sind keine Leichtverpackungen. Das bedeutet die Firma ConTrans ist nicht zuständig, sondern die ALS oder die ALBA.

Das Anbieten eines zusätzlichen Gefäßes durch die Firma ConTrans bedeutet damit einen Verstoß gegen die Satzung. Das kann sich der Landkreis und auch die ALS nicht bieten lassen.

Ich werde die Unterlagen abgeben und bitte um Prüfung dieses Sachverhaltes.

Da es keine weiteren Anfragen gibt, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.