Der Landrat erläutert die Mitteilungsvorlage:
Ein Bürger betrat am 21.03.2019 die Kreisverwaltung und meldete sich
beim Wachschutz unter Angabe seines Namens an. Er erklärte dem Mitarbeiter des
Wachschutzes, dass er selbst ein Hausverbot hat, aber an der Sitzung des
Kreistages teilnehmen möchte. Er fragte den Mitarbeiter des Wachschutzes, ob
ihm dies gestattet ist. Der Mitarbeiter gab an, dass für den Bürger ein
Hausverbot vorliege. Aufgrund dessen darf er an der Sitzung nicht teilnehmen.
Diese Auskunft war falsch.
Daher könnte der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt worden sein, da
dem Bürger die Möglichkeit genommen wurde, an der Sitzung des Kreistages
teilzunehmen.
Der Wahrung des Grundsatzes der
Öffentlichkeit kommt hohe Bedeutung zu. Ein Verstoß kann zur Nichtigkeit der in
der Sitzung gefassten Beschlüsse führen.
Ich habe deshalb am 27.03.2019 Widerspruch gegen die in der Sitzung vom
21.03.2019 gefassten Beschlüsse eingelegt.
Das bedeutet, dass alle Beschlüsse des Kreistages nochmals in einer
Kreistagssitzung zu behandeln sind.
Der Kreisvorstand und die Fraktionsvorsitzenden haben sich zusammen mit
mir darauf geeinigt, die Sitzung sobald als möglich – und das ist heute – zu
wiederholen.
Alle späteren Termine würden mit den Ferien und Feiertagen kollidieren.
Ich bitte Sie heute nochmals um Ihre Zustimmung zu den auf der
Tagesordnung befindlichen Beschlüssen.