Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Landrat erläutert die Mitteilungsvorlage:

Ein Bürger betrat am 21.03.2019 die Kreisverwaltung und meldete sich beim Wachschutz unter Angabe seines Namens an. Er erklärte dem Mitarbeiter des Wachschutzes, dass er selbst ein Hausverbot hat, aber an der Sitzung des Kreistages teilnehmen möchte. Er fragte den Mitarbeiter des Wachschutzes, ob ihm dies gestattet ist. Der Mitarbeiter gab an, dass für den Bürger ein Hausverbot vorliege. Aufgrund dessen darf er an der Sitzung nicht teilnehmen.

Diese Auskunft war falsch.

Daher könnte der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt worden sein, da dem Bürger die Möglichkeit genommen wurde, an der Sitzung des Kreistages teilzunehmen.

Der  Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit kommt hohe Bedeutung zu. Ein Verstoß kann zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse führen.

Ich habe deshalb am 27.03.2019 Widerspruch gegen die in der Sitzung vom 21.03.2019 gefassten Beschlüsse eingelegt.

Das bedeutet, dass alle Beschlüsse des Kreistages nochmals in einer Kreistagssitzung zu behandeln sind.

Der Kreisvorstand und die Fraktionsvorsitzenden haben sich zusammen mit mir darauf geeinigt, die Sitzung sobald als möglich – und das ist heute – zu wiederholen.

Alle späteren Termine würden mit den Ferien und Feiertagen kollidieren.

Ich bitte Sie heute nochmals um Ihre Zustimmung zu den auf der Tagesordnung befindlichen Beschlüssen.