Herr Dr. Gruber stellt die Zwischeninformation zu dem Prüfauftrag vor. Diese liegt den Mitgliedern als Tischvorlage vor.

Federführend ist das Landesverwaltungsamt für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zuständig. In den nächsten Ausschüssen wird weiterhin über das Thema berichtet, sobald neue Informationen seitens des Landesverwaltungsamtes vorliegen.

In einigen Windparks im Landkreis sind solche Nachtkennzeichnungen bereits vorinstalliert. Andere Anlagen müssen nachgerüstet werden.

Herr Prange fragt, bis wann die restlichen Anlagen umgerüstet werden müssen.

Herr Dr. Gruber antwortet, dass dies bis zum 01.07.2020 geschehen muss.

Weitere Fragen gibt es nicht.