Sitzung: 29.08.2019 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Herr Dr.
Gruber gibt folgende
aktuelle Informationen zur Verhandlung der Abfallgebührenkalkulation und
Abfallgebührensatzung des Landkreises Stendal:
Bis zum
heutigen Tage ist dem Landkreis Stendal noch kein Urteil übergeben worden.
Diesbezüglich war es für uns noch nicht möglich, ein Urteil welches noch nicht
vorliegt, zu prüfen und eventuelle Folgeschritte des Landkreises auszuloten. Am
heutigen Tage um 24 Uhr läuft die Frist ab, in der das Urteil dem Landkreis
bekannt gegeben werden muss.
Ende der letzten
Woche wurde von Seiten der Vertreter des Landkreises, ein Antrag auf
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, beim Verwaltungsgericht Magdeburg
eingereicht. Darin wurde die Position untermauert, dass die Gebührenkalkulation
rechtmäßig kalkuliert wurde. Dieser Antrag wurde bisher noch nicht abgelehnt.
Frau
Kunert fragt, warum
ein Antrag auf Wiedereröffnung gestellt wurde.
Herr Dr.
Gruber erklärt, dass
von Seiten der Vertreter des Landkreises noch einmal begründet wurde, dass die
Gebührenkalkulation und die Bescheide rechtmäßig ergangen sind.
Frau
Kunert kündigt an,
dass zum nächsten Kreistag ein Antrag der Fraktion „DIE LINKE“ zu diesem Thema
gestellt wird. Sie begründet dies wie folgt:
Wenn wir
Revue passieren lassen, wie wir in den letzten Wochen vor Verabschiedung dieser
Gebührensatzung diskutiert haben, war es immer schwierig Nachfragen zu stellen
und einige Dinge nachzuvollziehen. Wir haben immer bedauert, dass innerhalb der
Verwaltung unsere Kompetenzen im Abfallbereich weiter abgebaut wurden und man
sich mehr und mehr auf Dritte verlassen hat. Die Frage der Transparenz und der
Nachvollziehbarkeit für die Kreistagsmitglieder sollte jetzt im Mittelpunkt
stehen. Aus diesem Grund schlagen wir vor, eine neue Gebührensatzung zu
erarbeiten, die wir alle nachvollziehen können.
Dazu werden
keine weiteren Fragen gestellt.
Herr
Puhlmann bezieht sich
auf die Sitzung des Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz vom
27.08.2019. In dieser berichtete Herr Stoll darüber, dass es im September einen
Gütetermin mit den Krankenkassen bezüglich der Rettungswachen geben wird.
Welche Punkte müssen bei diesem Termin noch verhandelt werden? Was kommt auf
den Landkreis zu, wenn man bei diesem Termin zu keiner Einigung findet?
Herr Stoll antwortet wie folgt:
Strittig ist
derzeit noch der Quadratmeterpreis (ortsüblicher Mietpreis 4,50€ bis 5€ pro m²)
einer DIN-gerechten Rettungswache. Den Zuschnitten, den Räumen, der Größe und
der Anordnung einer Rettungswache hat die Krankenkasse bereits zugestimmt.
Sofern man bei dem Gütetermin am 18.09.2019 zu keiner Einigung findet, so muss
der Kreistag eine Satzung erlassen, in der die Kosten des Rettungsdienstes
festgeschrieben werden. Dagegen wird die Krankenkasse eine Normkontrollklage
beim Verwaltungsgericht einreichen. Ein Richter entscheidet dann darüber, ob es
richtig ist eine DIN-gerechte Wache zu den Preisen anzumieten oder eben nicht.
Da keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.