Sitzung: 29.08.2019 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 044/2019
Der
Landrat und Herr
Stoll stellen die Vorlage zur Sicherung der Ärzteversorgung vor.
Herr
Schulz kann diese
Idee nur unterstützen. Finanziert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auch
einen Teil des Stipendiums oder finanziert der Landkreis dies allein?
Herr Stoll antwortet, dass der Landkreis allein
die 800 € pro Studenten zahlt. Die KV zahlt dieses Geld direkt an den Studenten
aus, beteiligt sich aber nicht. Die Kassenärztliche Vereinigung hat eigene
Stipendienprogramme im Land Sachsen-Anhalt.
Herr Puhlmann fragt, ob die regionale Beschränkung,
dass nur Abiturienten aus dem Landkreis Stendal gefördert werden, in der
Beschlussvorlage zu finden ist.
Herr Stoll verneint dies. Das Ziel ist aber, bei
dem Vertragsschluss mit der KV dies aufzunehmen. Dabei möchte man allerding
etwas Flexibilität einbringen. Es gibt einige Schüler, welche im Landkreis
Stendal wohnen, aber ein Gymnasium in einem anderen Landkreis besuchen. Auch
diese möchte man in den Vertrag mit einbinden.
Herr
Gehlhar empfindet das
Stipendium als durchaus positiv. Allerdings löst es nicht den generellen
Fachärztemangel in bestimmten Regionen. Es besteht weiterhin die Tendenz, dass
in Ballungszentren der Andrang nach Fachärzten längst befriedigt ist. Anders
ist es in den ländlichen Regionen. Die ausgebildeten Ärzte werden vom Land
falsch verteilt. Wenn andere Regionen ebenfalls solche Stipendien zu besseren
Konditionen ausschreiben, entsteht ein Konkurrenzkampf. Wie lange ist es
möglich, den ausgebildeten Facharzt an den Landkreis zu binden?
Herr Stoll erklärt, dass bereits in dem Vertrag
mit den Stipendiaten festgeschrieben wird, dass nach der Facharztausbildung ein
KV-Sitz im Landkreis Stendal angenommen werden muss. An diesen Sitz kann man
den Facharzt für 3 Jahre binden.
Herr
Schulz möchte wissen
was passiert, wenn für die Fachrichtung, die der Facharzt studiert hat, kein
Sitz frei ist.
Herr Stoll erklärt, dass die KV nach 6 Jahren
und 3 Monaten (nach dem Studium) entscheidet, welche Fachrichtung derjenige
einzuschlagen hat (je nachdem welcher Facharzt-Sitz frei ist).
Der
Landrat erläutert,
dass man sich nach Beschluss dieser Vorlage auch um die Bekanntmachung dieses
Stipendiums kümmern wird. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Herr Stoll ergänzt, dass der Landkreis derzeit
als Dienstleister bereits Ansprechpartner für die Kassenärztliche Vereinigung
ist, wenn es Ärzte gibt, die in unsere Region kommen wollen. Die
Wirtschaftsförderung hat bereits mit der KV Projekte geplant, in denen junge
angehende Humanmediziner durch einen zweitägigen Workshop die Altmark näher
gebracht wird.
Frau
Kunert wirft ein,
dass es wichtig ist, das Stipendium zu bewerben. Wenn ein Student BaföG
beantragt, wird das Stipendium darauf angerechnet? Außerdem wird der Antrag
gestellt, alle haushaltsrelevanten Vorlagen erst zu beschließen, wenn der
Haushalt beraten wird.
Der
Landrat antwortet,
dass der Haushalt im Kreistag am 19.09.2019 mit auf der Tagesordnung stehen
wird.
Frau
Kunert zieht
daraufhin den Antrag zurück.
Herr Stoll erklärt, dass die KV bereits dabei
ist, eine Möglichkeit zu finden, dass das Stipendium anrechnungsfrei
weitergegeben werden kann. Diese Möglichkeiten prüfen derzeit die Juristen.
Der
Landrat macht darauf
aufmerksam, dass die Vergabe des Stipendiums erst ab Oktober 2020 beginnt.
Vorher werden die Ausschreibungen getätigt und Verträge angefertigt.
Nach kurzer
Diskussion einigt man sich darauf, durch die KV weiterhin prüfen zu lassen, ob
bereits Studierende in die Ausschreibung mit aufgenommen werden können.
Die Beschlussvorlage wird einstimmig an den Kreistag weitergeleitet.