Sitzung: 24.09.2019 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Frau Dr.
Paschke erläutert,
dass in der letzten Sitzung festgelegt wurde einen ständigen Tagesordnungspunkt
für aktuelle Informationen der beiden Dezernate einzuführen. Dazu habe ich ein
Schreiben der Verwaltung erhalten, welches beinhaltet, dass ein solcher
Tagesordnungspunkt aus folgenden gesetzlichen Gründen nicht aufgenommen werden
kann:
Gemäß § 65
Abs. 2 KVG LSA hat der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) die Vertretung über alle
wichtigen, die Kommune und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten, zu
informieren. Dies erfolgt in jeder Sitzung des Kreistages durch den Landrat.
Die Mitglieder des Ausschusses haben unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und
Anregungen“ die Möglichkeit, Fragen an die Beigeordneten zu richten.
Frau Dr.
Paschke vertritt dazu eine andere Rechtsauffassung und informiert, dass ihre
Fraktion den Sachverhalt noch einmal rechtlich prüfen lässt.
Des Weiteren
muss der Tagesordnungspunkt 7 wie folgt verändert werden:
Stand
Umsetzung AWK 2015-2020 – Erarbeitung
der aktuellen Novelle des AWK
Als drittes merkt
sie an, dass im nichtöffentlichen Teil der Antrag auf Akteneinsicht behandelt
wird. Dieser wurde bereits am 19.09.2019 im Kreistag behandelt. Dabei geht es
zum einen um die Variantenprüfung „Kastanienallee Osterburg“, als Zufahrt zur
Baustelle. Zum anderen handelt es sich um eine Diskussionsrunde mit der Firma
50 Hertz. Über das Zugangsinformationsgesetz gibt es für die Bürger auch die
Möglichkeit, die Akten einzusehen.
Da es keine weiteren Änderungsanträge gibt, wird die Tagesordnung mit der o.g. Änderung festgestellt.