Frau Dr. Paschke erläutert, dass in der letzten Sitzung festgelegt wurde einen ständigen Tagesordnungspunkt für aktuelle Informationen der beiden Dezernate einzuführen. Dazu habe ich ein Schreiben der Verwaltung erhalten, welches beinhaltet, dass ein solcher Tagesordnungspunkt aus folgenden gesetzlichen Gründen nicht aufgenommen werden kann:

Gemäß § 65 Abs. 2 KVG LSA hat der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) die Vertretung über alle wichtigen, die Kommune und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten, zu informieren. Dies erfolgt in jeder Sitzung des Kreistages durch den Landrat. Die Mitglieder des Ausschusses haben unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Anregungen“ die Möglichkeit, Fragen an die Beigeordneten zu richten.

Frau Dr. Paschke vertritt dazu eine andere Rechtsauffassung und informiert, dass ihre Fraktion den Sachverhalt noch einmal rechtlich prüfen lässt.

Des Weiteren muss der Tagesordnungspunkt 7 wie folgt verändert werden:

Stand Umsetzung AWK 2015-2020 – Erarbeitung der aktuellen Novelle des AWK

Als drittes merkt sie an, dass im nichtöffentlichen Teil der Antrag auf Akteneinsicht behandelt wird. Dieser wurde bereits am 19.09.2019 im Kreistag behandelt. Dabei geht es zum einen um die Variantenprüfung „Kastanienallee Osterburg“, als Zufahrt zur Baustelle. Zum anderen handelt es sich um eine Diskussionsrunde mit der Firma 50 Hertz. Über das Zugangsinformationsgesetz gibt es für die Bürger auch die Möglichkeit, die Akten einzusehen.

Da es keine weiteren Änderungsanträge gibt, wird die Tagesordnung mit der o.g. Änderung festgestellt.