Sitzung: 24.09.2019 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Herr
Dr. Gruber und Herr Galster
stellen den Stand der Umsetzung des AWK 2015-2020 anhand einer vorbereiteten
Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 7
im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr
Schernikau fragt, ob
durch das Konzept und den Beschluss des Kreistages festgesetzt ist, dass die
Pflanzenverbrennung ausgesetzt werden soll.
Herr
Dr. Gruber verneint
dies. Es war lediglich ein Ziel, die Pflanzenverbrennung bis 2019 abzuschaffen.
Da diese Verbrennung stark diskutiert wird und die Meinungen dazu sehr
unterschiedlich sind, wurde das Verbrennen von Pflanzen bisher nicht verboten.
Zudem handelt es sich um ein Konzept. Nach 5 Jahren wird geguckt, welche Ziele
erreicht werden konnten und welche nicht.
Dazu
ist Frau Dr. Paschke anderer Meinung. Nach § 8 AbfG LSA ist dieses Konzept eines neben den beiden
Satzungen (Gebühren- und Entsorgungssatzung), welches im Kreistag beschlossen
werden muss um Gültigkeit zu haben. Wenn das neue AWK erarbeitet wird, müssen
Verständnis entwickelt werden, dass dieses Konzept per Gesetz festgesetzt ist.
Herr
Schultz macht
folgende Ausführungen:
Ich
habe damals über 20 Vorschläge gemacht, von denen kein einziger berücksichtigt
wurde. Zudem habe ich umfangreichen Schriftverkehr mit Herrn Dr. Gruber dazu
geführt. Nachdem wir das Konzept damals am 27.01.2015 beraten haben und es uns
6 Wochen später erneut vorgelegt wurde, hatte sich nichts geändert. Für mich
ist dieses Konzept, das habe ich auch zu Protokoll gegeben, weder innovativ
noch zukunftsweisend. Es war wichtig Maßnahmen aufzunehmen, womit man versucht
Gebührenerhöhungen zu vermeiden und neue Entwicklungen in der
Kreislaufwirtschaft unterstützt. Es wäre schon innovativ, wenn wir den Namen in
Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern würden, denn das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz wurde geändert und heißt inzwischen nur noch
Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Das
Konzept hat mich und auch ein paar andere nicht überzeugt. Im Kreistag wurde es
leider doch mit großer Mehrheit beschlossen. Ich denke, dass wir so nicht
weitermachen können und weitermachen sollten. Hier wurden schon einige Punkte
angesprochen, auf die ich noch einmal kurz eingehen will.
1. Den Vorschlag unsere Bioabfälle in
Gardelegen zu kompostieren, halte ich für ausgeschlossen. Eine getrennte
Bioabfallsammlung haben wir hier leider nicht. Hier gibt es überwiegend eine
getrennte Müllerfassung. Die klassische Biotonne ist nicht für Grünabfälle
gedacht. An den Zahlen haben sie gesehen, dass das Aufkommen von Biomüll, alle
Aufkommen der Landkreise der Bundesrepublik übersteigt. Und das in einem
Landkreis, wo nicht einmal 30% der Anfallstellen an die Bioentsorgung
angeschlossen sind. Wir müssen uns also überlegen dagegen anzugehen. Eine
Lösung dafür wäre es, einen Preis für die Biotonne einzuführen. Mit dem letzten
Konzept ist dies leider wieder verhindert worden. Die Verfahrensweise halte ich
übrigens auch für rechtswidrig.
2. Die Ausschreibung ist erfolgt. Ich
habe mir die Ausschreibung auch einmal angesehen. Aus meiner Sicht, gab es
einen guten Anlass. Ich halte allerdings nichts von Optionen. Man schreibt in
der Regel für drei Jahre aus. Hier in der Ausschreibung halte ich eine Menge
Punkte für bedenklich oder falsch dargestellt. Bei der Beschreibung steht
geschrieben, dass die Biotonne gebührenfrei ist. Da dies nicht so ist, sollte es richtig
stellen. Die Sammlung der Bioabfälle wird über die Restabfalltonne
mitfinanziert. Im Anlagenverzeichnis sind drei Anlagentypen genannt, da ist
Polte zum Beispiel nicht aufgeführt. Wenn man diese Beispiele als Maßstab
nimmt, fällt Polte ohnehin raus. Die Ausschreibung ist aus meiner Sicht sehr
auf Polte zugeschrieben. Ich bin auch Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft
und kann daher sagen, dass wenn sich in der Anlage in Polte nicht ganz
entscheidende Dinge ändern, ich einer neuen Vergabe in Polte nicht zustimmen
werde.
3. Bei dem Thema Wertstofferfassung
stimme ich allerdings zu. Alleine ist dies wirtschaftlich nicht zu stemmen. Es
gibt auch große Städte und Landkreise die sich zu diesem Thema zusammengeschlossen
haben. Über das Thema der Alttextilsammlung kann man weiter nachdenken und auch
darüber, für die kommunalen Standplätze einen kleine Obolus zu verlangen.
Herr
Alph ist leider
aufgrund der Unruhe im Raum, auf der Tonbandaufnahme nicht zu verstehen.
Frau
Dr. Paschke merkt an,
dass Herr Galster während des Vortrages geäußert hat, dass es nicht absehbar
war, dass die Option der Preiserhöhung gezogen wird. In mehreren Gremien wurde
bereits darüber gesprochen, dass der Bioabfall sehr billig im Landkreis Stendal
entsorgt wird. Es gab dazu auch mehrere Nachfragen. Vor nicht allzu langer Zeit
wurde von Herrn Dehnen erklärt, dass das hohe Aufkommen an dem niedrigen Preis
liegt. Das also so etwas kommt, war aus meiner Sicht absehbar.
Herr
Dr. Gruber stellt nun
die letzten zwei Folien der Präsentation vor. Dabei geht es um die Erarbeitung
eines neuen Abfallwirtschaftskonzeptes. Im nächsten Ausschuss sollen bereits
erste Vorschläge vorgestellt und eingebracht werden.
Herr
Schultz erklärt, dass
damals für das Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg ein
Kostenangebot zwischen 300.000 und 500.000 DM eingeholt wurde. Dort wurde
damals entschieden, dieses Konzept selbst zu schreiben. Es muss auch hier
eigenes Fachpersonal geben, mit dem man solche Konzepte selbst schreiben kann.
Durch unsere Fraktion werden Hinweise und Vorschläge zu dem neuen Konzept
eingebracht, mit der Hoffnung, dass auf diese Dinge konstruktiv eingegangen
wird.
Frau
Dr. Paschke hält es
für nicht realisierbar, innerhalb von 4 Wochen Vorschläge zu erarbeiten.
Bereits 2016 und 2018 hat die Fraktion „Linke-Bündnis 90/Grüne“ Anträge
gestellt, in denen gefordert wurde das neue Konzept langfristig zu planen. Wir
sollten entscheiden, ob wir externe Firmen anfragen, oder dieses Konzept selbstständig
schreiben. Es ist schade, dass es für diese Anträge keine Mehrheit gab. Im
Abfallgesetz ist festgeschrieben, dass mindestens alle 6 Jahre dieses Konzept
fortgeschrieben werden soll. Ab wann soll das neue Konzept gelten und auf
welcher Grundlage sollen die Fraktionen diskutieren?
Herr
Dr. Gruber antwortet,
dass sich ein solches Konzept auch rückwirkend zum 01.01.2020 oder zum
01.01.2021 beschließen lässt. Diese 4 Wochen waren ein Vorschlag der
Verwaltung. Sollte mehr Zeit benötigt werden, stellt dies auch kein Problem
dar. Ich schlage vor, das Konzept auf Null zurückzusetzen. Dadurch können neue
Positionen und erste Überlegungen einbezogen werden.
Herr
Schultz erläutert,
dass es verschiedene Varianten gibt, wie die Neugestaltung angefasst wird.
Entweder man legt ein Konzept vor, an dem dann gearbeitet und verändert wird,
oder man nimmt das alte Konzept zur Orientierung und baut darauf ein völlig
Neues auf. Wenn die Verwaltung dann alle Vorschläge zusammenführt und daraus
ein ernsthaftes Konzept erstellt, wäre es schon ein großer Fortschritt.
Die
zeitliche Knappheit kann er allerdings nachvollziehen und würde einem Antrag
auf Fristverlängerung zustimmen.
Herr
Hertel ist der
Meinung, dass man nicht das komplette Konzept verwerfen sollte. Man muss
betrachten, welche Punkte sich bewährt haben und sinnvoll sind. Aber auch neue
Ideen sollten mit eingebracht und diskutiert werden.
Herr
Dr. Gruber schlägt
vor, das alte Abfallwirtschaftskonzept den Mitgliedern und sachkundigen
Einwohnern, welche sich dazu noch einmal bei der Verwaltung melden, als Link
per Mail zukommen zu lassen.
Frau
Dr. Paschke schlägt
zudem vor, die Fortschreibung des AWK im Oktober auf die Tagesordnung zu
setzen. Eventuell haben bis dahin schon einige Fraktionen Vorschläge
erarbeitet. Sollte es zeitlich nicht möglich sein, kann man über eine
Fristverlängerung nachdenken.
Weitere
Fragen werden nicht gestellt.