Herr Dr. Gruber und Herr Galster stellen den Stand der Umsetzung des AWK 2015-2020 anhand einer vorbereiteten Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 7 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Schernikau fragt, ob durch das Konzept und den Beschluss des Kreistages festgesetzt ist, dass die Pflanzenverbrennung ausgesetzt werden soll.

Herr Dr. Gruber verneint dies. Es war lediglich ein Ziel, die Pflanzenverbrennung bis 2019 abzuschaffen. Da diese Verbrennung stark diskutiert wird und die Meinungen dazu sehr unterschiedlich sind, wurde das Verbrennen von Pflanzen bisher nicht verboten. Zudem handelt es sich um ein Konzept. Nach 5 Jahren wird geguckt, welche Ziele erreicht werden konnten und welche nicht.

Dazu ist Frau Dr. Paschke anderer Meinung. Nach § 8 AbfG LSA  ist dieses Konzept eines neben den beiden Satzungen (Gebühren- und Entsorgungssatzung), welches im Kreistag beschlossen werden muss um Gültigkeit zu haben. Wenn das neue AWK erarbeitet wird, müssen Verständnis entwickelt werden, dass dieses Konzept per Gesetz festgesetzt ist.

Herr Schultz macht folgende Ausführungen:

Ich habe damals über 20 Vorschläge gemacht, von denen kein einziger berücksichtigt wurde. Zudem habe ich umfangreichen Schriftverkehr mit Herrn Dr. Gruber dazu geführt. Nachdem wir das Konzept damals am 27.01.2015 beraten haben und es uns 6 Wochen später erneut vorgelegt wurde, hatte sich nichts geändert. Für mich ist dieses Konzept, das habe ich auch zu Protokoll gegeben, weder innovativ noch zukunftsweisend. Es war wichtig Maßnahmen aufzunehmen, womit man versucht Gebührenerhöhungen zu vermeiden und neue Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Es wäre schon innovativ, wenn wir den Namen in Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern würden, denn das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde geändert und heißt inzwischen nur noch Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Das Konzept hat mich und auch ein paar andere nicht überzeugt. Im Kreistag wurde es leider doch mit großer Mehrheit beschlossen. Ich denke, dass wir so nicht weitermachen können und weitermachen sollten. Hier wurden schon einige Punkte angesprochen, auf die ich noch einmal kurz eingehen will.

1.    Den Vorschlag unsere Bioabfälle in Gardelegen zu kompostieren, halte ich für ausgeschlossen. Eine getrennte Bioabfallsammlung haben wir hier leider nicht. Hier gibt es überwiegend eine getrennte Müllerfassung. Die klassische Biotonne ist nicht für Grünabfälle gedacht. An den Zahlen haben sie gesehen, dass das Aufkommen von Biomüll, alle Aufkommen der Landkreise der Bundesrepublik übersteigt. Und das in einem Landkreis, wo nicht einmal 30% der Anfallstellen an die Bioentsorgung angeschlossen sind. Wir müssen uns also überlegen dagegen anzugehen. Eine Lösung dafür wäre es, einen Preis für die Biotonne einzuführen. Mit dem letzten Konzept ist dies leider wieder verhindert worden. Die Verfahrensweise halte ich übrigens auch für rechtswidrig.

2.    Die Ausschreibung ist erfolgt. Ich habe mir die Ausschreibung auch einmal angesehen. Aus meiner Sicht, gab es einen guten Anlass. Ich halte allerdings nichts von Optionen. Man schreibt in der Regel für drei Jahre aus. Hier in der Ausschreibung halte ich eine Menge Punkte für bedenklich oder falsch dargestellt. Bei der Beschreibung steht geschrieben, dass die Biotonne gebührenfrei ist.  Da dies nicht so ist, sollte es richtig stellen. Die Sammlung der Bioabfälle wird über die Restabfalltonne mitfinanziert. Im Anlagenverzeichnis sind drei Anlagentypen genannt, da ist Polte zum Beispiel nicht aufgeführt. Wenn man diese Beispiele als Maßstab nimmt, fällt Polte ohnehin raus. Die Ausschreibung ist aus meiner Sicht sehr auf Polte zugeschrieben. Ich bin auch Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft und kann daher sagen, dass wenn sich in der Anlage in Polte nicht ganz entscheidende Dinge ändern, ich einer neuen Vergabe in Polte nicht zustimmen werde.

3.    Bei dem Thema Wertstofferfassung stimme ich allerdings zu. Alleine ist dies wirtschaftlich nicht zu stemmen. Es gibt auch große Städte und Landkreise die sich zu diesem Thema zusammengeschlossen haben. Über das Thema der Alttextilsammlung kann man weiter nachdenken und auch darüber, für die kommunalen Standplätze einen kleine Obolus zu verlangen.

Herr Alph ist leider aufgrund der Unruhe im Raum, auf der Tonbandaufnahme nicht zu verstehen.

Frau Dr. Paschke merkt an, dass Herr Galster während des Vortrages geäußert hat, dass es nicht absehbar war, dass die Option der Preiserhöhung gezogen wird. In mehreren Gremien wurde bereits darüber gesprochen, dass der Bioabfall sehr billig im Landkreis Stendal entsorgt wird. Es gab dazu auch mehrere Nachfragen. Vor nicht allzu langer Zeit wurde von Herrn Dehnen erklärt, dass das hohe Aufkommen an dem niedrigen Preis liegt. Das also so etwas kommt, war aus meiner Sicht absehbar.

Herr Dr. Gruber stellt nun die letzten zwei Folien der Präsentation vor. Dabei geht es um die Erarbeitung eines neuen Abfallwirtschaftskonzeptes. Im nächsten Ausschuss sollen bereits erste Vorschläge vorgestellt und eingebracht werden.

Herr Schultz erklärt, dass damals für das Abfallwirtschaftskonzept der Landeshauptstadt Magdeburg ein Kostenangebot zwischen 300.000 und 500.000 DM eingeholt wurde. Dort wurde damals entschieden, dieses Konzept selbst zu schreiben. Es muss auch hier eigenes Fachpersonal geben, mit dem man solche Konzepte selbst schreiben kann. Durch unsere Fraktion werden Hinweise und Vorschläge zu dem neuen Konzept eingebracht, mit der Hoffnung, dass auf diese Dinge konstruktiv eingegangen wird.

Frau Dr. Paschke hält es für nicht realisierbar, innerhalb von 4 Wochen Vorschläge zu erarbeiten. Bereits 2016 und 2018 hat die Fraktion „Linke-Bündnis 90/Grüne“ Anträge gestellt, in denen gefordert wurde das neue Konzept langfristig zu planen. Wir sollten entscheiden, ob wir externe Firmen anfragen, oder dieses Konzept selbstständig schreiben. Es ist schade, dass es für diese Anträge keine Mehrheit gab. Im Abfallgesetz ist festgeschrieben, dass mindestens alle 6 Jahre dieses Konzept fortgeschrieben werden soll. Ab wann soll das neue Konzept gelten und auf welcher Grundlage sollen die Fraktionen diskutieren?

Herr Dr. Gruber antwortet, dass sich ein solches Konzept auch rückwirkend zum 01.01.2020 oder zum 01.01.2021 beschließen lässt. Diese 4 Wochen waren ein Vorschlag der Verwaltung. Sollte mehr Zeit benötigt werden, stellt dies auch kein Problem dar. Ich schlage vor, das Konzept auf Null zurückzusetzen. Dadurch können neue Positionen und erste Überlegungen einbezogen werden.

Herr Schultz erläutert, dass es verschiedene Varianten gibt, wie die Neugestaltung angefasst wird. Entweder man legt ein Konzept vor, an dem dann gearbeitet und verändert wird, oder man nimmt das alte Konzept zur Orientierung und baut darauf ein völlig Neues auf. Wenn die Verwaltung dann alle Vorschläge zusammenführt und daraus ein ernsthaftes Konzept erstellt, wäre es schon ein großer Fortschritt.

Die zeitliche Knappheit kann er allerdings nachvollziehen und würde einem Antrag auf Fristverlängerung zustimmen.

Herr Hertel ist der Meinung, dass man nicht das komplette Konzept verwerfen sollte. Man muss betrachten, welche Punkte sich bewährt haben und sinnvoll sind. Aber auch neue Ideen sollten mit eingebracht und diskutiert werden.

Herr Dr. Gruber schlägt vor, das alte Abfallwirtschaftskonzept den Mitgliedern und sachkundigen Einwohnern, welche sich dazu noch einmal bei der Verwaltung melden, als Link per Mail zukommen zu lassen.

Frau Dr. Paschke schlägt zudem vor, die Fortschreibung des AWK im Oktober auf die Tagesordnung zu setzen. Eventuell haben bis dahin schon einige Fraktionen Vorschläge erarbeitet. Sollte es zeitlich nicht möglich sein, kann man über eine Fristverlängerung nachdenken.

Weitere Fragen werden nicht gestellt.