Sitzung: 25.09.2019 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 070/2019
Frau Bolde und Frau Michelis stellen gemeinsam den Aktionsplan anhand einer vorbereiteten Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 8 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Frau Braun fragt zunächst, durch wen das örtliche Teilhabemanagement finanziert wird?
Frau Michelis erklärt, dass sie und Frau Bolde als Teilhabemanager für den Landkreis Stendal tätig sind und direkt beim Büro des Landrates angegliedert sind. Die Fördermittel kommen aus dem europäischen Sozialfonds und laufen über das Land Sachsen-Anhalt. Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre.
Frau Schwarz stellt eine Frage zur Maßnahme „Jährliche Projektwoche – Inklusion in Sekundarschulen“. Müssen sich die Sekundarschulen für diese Maßnahme bewerben?
Frau Bolde antwortet, dass über die Schulsozialarbeiter angefragt wurde, an welcher Sekundarschule Interesse für diese Maßnahme besteht.
Frau Schwarz möchte wissen, ob für das nächste Schuljahr bereits Sekundarschulen ausgewählt wurden?
Frau Bolde verneint dies.
Frau Braun gibt den Hinweis, solche Abfragen direkt über die Schulleiter zu stellen.
Frau Kalkofen hinterfragt, wie viel Fördermittel für das Projekt „Örtliches Teilhabemanagement“ durch das Land zur Verfügung gestellt werden?
Frau Michelis erläutert, dass Personalkosten, Reisekosten und Veranstaltungskosten durch den europäischen Sozialfond und das Land Sachsen-Anhalt veranschlagt werden. Die Sachkosten werden vom Landkreis getragen. Es wurden insgesamt 450.000 € für 3 Jahre bewilligt.
Herr Graubner bittet die Kreistagsmitglieder, diese Maßnahme weiterhin zu unterstützen. Der Aktionsplan schafft die Grundlage. Allerdings muss auch an die Umsetzung gedacht werden, wobei das örtliche Teilhabemanagement sehr wichtig ist. Durch dieses Projekt werden Verbände zusammengeführt und Maßnahmen bekannt gemacht. Auch die Arbeit des Behindertenbeirates hat sich in seiner Qualität enorm verbessert.
Herr Teubner macht folgende Anmerkungen zum Aktionsplan (Punkt 5.1. „Bildung“):
Prinzipiell kann ich den Ausführungen zustimmen. In meinen früheren Tätigkeiten habe ich mich bereits ausführlich mit dem Thema Inklusion beschäftigt. In der Endkonsequenz wurde Inklusion eingeführt, um Geld zu sparen. Früher gab es noch den Förderschullehrer. Wenn man glaubt, mit Inklusion alle gleich gut entwickeln zu können, ist das ein absoluter Trugschluss. Schüler mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen in einer gemeinsamen Klasse zu unterrichten, würde erstens den Lehrer überfordern und zweitens den Aspekt der individuellen Förderung verfehlen.
Das, was mir an der Stelle fehlt, ist die Problematik der Erziehung. Was nützt mir ein Programm für einen Behinderten, wenn es Jugendliche gibt, die weder ältere noch behinderte Menschen respektieren und akzeptieren. Wir müssen also die Wertschätzung des Menschen wieder in den Vordergrund stellen, um eine Basis zu schaffen.
Frau Braun stimmt zu, dass Bildung und Erziehung eine Einheit bilden müssen. Allerdings ist dies nicht das Hauptthema des Aktionsplans für die Belange von Menschen mit Behinderung. Dass es große Defizite bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit gibt, das Grenzen gesetzt und Regeln eingehalten werden müssen, ist bekannt. Die Schule spielt eine wichtige Rolle und leistet einen großen Beitrag bei den Kindern.
Dieser Aktionsplan bezieht sich nicht nur auf die Inklusion in der Schule, sondern auf die Inklusion im gesellschaftlichen Leben. Wir im Landkreis Stendal praktizieren Inklusion. Es muss nicht sein, dass Schüler mit unterschiedlichen Defiziten in einer Klasse unterrichtet werden. Wir haben eine Förderschule, eine Schule für Geistigbehinderte und auch andere Projekte. Jeder hat entsprechend seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten die Möglichkeit, gefördert zu werden. Um niemanden auszugrenzen, ist es also wichtig, alle diese Schulformen aufrecht zu erhalten.
Herr Teubner wirft ein, dass er den Aktionsplan befürwortet. Zu dem Punkt „Bildung“ habe er lediglich seine Meinung kundgetan. Der Landkreis muss auf die Defizite zu diesem Thema eingehen und entgegenwirken, aber sie auf keinen Fall verdrängen.
Frau Bolde erklärt, dass ein kleiner Erziehungsansatz im Aktionsplan unbewusst enthalten ist. In unseren Projektwochen treten Schüler teilweise zum ersten Mal mit Menschen mit Beeinträchtigungen in Kontakt.
Frau Schwarz fügt hinzu, dass man die Schule nicht verpflichten kann, für die Erziehung der Kinder hauptverantwortlich zu sein. Dies ist Aufgabe der Eltern.
Herr Hamann hofft, dass die Projekte aus dem Aktionsplan auch langfristige Projekte darstellen und dementsprechend finanziert werden.
Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.