Sitzung: 17.10.2019 Kreistag Stendal
Herr
Bausemer meldet sich
wie folgt zu Wort:
Sehr
geehrte Frau Vorsitzende,
sehr
geehrte Kreistagsmitglieder,
sehr
geehrte Damen und Herren,
Unter
Tagesordnungspunkt 6 werden viele Berichterstatter sprechen. Ich habe heute
erfahren, dass der Anwalt des Klägers angeboten hat, hier zu sprechen. Von
unserer Vorsitzenden wurde ihm mitgeteilt, dass ihm das Rederecht nur auf
Antrag einer Fraktion erteilt werden kann. Ihm wurde suggeriert, dass die
Fraktionen über diese Möglichkeit im Vorfeld informiert werden. Nach
Rücksprache mit unserem Fraktionsvorsitzenden muss ich mitteilen, dass die
AfD-Fraktion nicht über diese Möglichkeit informiert wurde. Es wurde zudem auch
nicht darüber abgestimmt, ob die jetzigen Berichterstatter Rederecht erhalten
dürfen. Zur Sachaufklärung wäre es meiner Meinung nach hilfreich gewesen, auch
die Seite des Klägers, welche sich dem Gericht angeschlossen hat, anzuhören.
Frau
Schwarz bestätigt,
dass der Anwalt des Klägers Kontakt zu ihr aufgenommen hat. Es wurde ihn auf
die Regelungen der Geschäftsordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen. Der Hinweis auf die Inkenntnissetzung der
Fraktionen bezog sich allerdings auf einen anderen Sachverhalt.
Ich habe ihn also
lediglich darüber informiert, dass der Antrag auf Rederecht durch eine Fraktion
gestellt werden und darüber abgestimmt werden muss. Ihm wurde nicht untersagt
heute hier anwesend zu sein.
Da es keine weiteren
Wortmeldungen gibt, gilt die Tagesordnung als festgestellt.