Herr Bausemer meldet sich wie folgt zu Wort:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Kreistagsmitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Tagesordnungspunkt 6 werden viele Berichterstatter sprechen. Ich habe heute erfahren, dass der Anwalt des Klägers angeboten hat, hier zu sprechen. Von unserer Vorsitzenden wurde ihm mitgeteilt, dass ihm das Rederecht nur auf Antrag einer Fraktion erteilt werden kann. Ihm wurde suggeriert, dass die Fraktionen über diese Möglichkeit im Vorfeld informiert werden. Nach Rücksprache mit unserem Fraktionsvorsitzenden muss ich mitteilen, dass die AfD-Fraktion nicht über diese Möglichkeit informiert wurde. Es wurde zudem auch nicht darüber abgestimmt, ob die jetzigen Berichterstatter Rederecht erhalten dürfen. Zur Sachaufklärung wäre es meiner Meinung nach hilfreich gewesen, auch die Seite des Klägers, welche sich dem Gericht angeschlossen hat, anzuhören.

Frau Schwarz bestätigt, dass der Anwalt des Klägers Kontakt zu ihr aufgenommen hat. Es wurde ihn auf die Regelungen der Geschäftsordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen. Der Hinweis auf die Inkenntnissetzung der Fraktionen bezog sich allerdings auf einen anderen Sachverhalt.

Ich habe ihn also lediglich darüber informiert, dass der Antrag auf Rederecht durch eine Fraktion gestellt werden und darüber abgestimmt werden muss. Ihm wurde nicht untersagt heute hier anwesend zu sein.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gilt die Tagesordnung als festgestellt.