Sitzung: 23.09.2019 Kreistag Stendal
Die Vorsitzende informiert, dass Anfragen und Anregungen zu bereits geschlossenen Tagesordnungspunkten nicht zulässig sind. Das beinhaltet auch die Tagesordnungspunkte vom 19.09.2019, da es sich um eine Weiterführung der Sitzung handelt.
Frau Ahrberg spricht zur Kompostieranlage Polte. Über die Zustände dort, werden Sie in den letzten Wochen gelesen haben. Polte liegt am unteren Ende des Landkreises Stendal, sodass ich denke, dass wenige von Ihnen vor Ort waren.
Ich möchte die Leiden der dortigen Anwohner benennen und anregen, dass die Landkreisverwaltung sich dafür stark macht, dass die Mängel so schnell wie möglich beseitigt werden. Mir ist durchaus bewusst, dass das Landesverwaltungsamt für diese Anlage zuständig ist. Da die Zustände dort seit Jahren andauern und sich nicht verbessert haben, sollten wir als Landkreis darauf aufmerksam machen. Es ist dort mit einem starkem Gestank zu kämpfen und mit einer Insektenplage im Sommer. Besonders zu erwähnen sind die herumfliegenden Plastikteile, die durch Wind in die Landschaft getragen werden. Es muss also dringend Abhilfe geschaffen werden. Die Bevölkerung von Polte hat Unterschriften gesammelt, welche ich heute der Verwaltung übergeben möchte.
Herr Wiese war letzte Woche in Polte vor Ort, wobei eine Anwohnerin mit ihm um die Anlage gefahren ist. Viele von Ihnen haben bereits von der afrikanischen Schweinepest gelesen. Unser Veterinäramt und das Umweltamt kontrollieren bei jedem Schweinehalter, ob die Zäune in Ordnung sind. Auch wenn das Landesverwaltungsamt für die Anlage in Polte zuständig ist, sind wir für das Allgemeinwohl und die Sicherung der Wirtschaft verantwortlich. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass sich dort ein massivfester Zaun befindet, denn ansonsten sind alle anderen Kontrollen hinfällig.
Herr Dr. Gruber macht dazu folgende Ausführungen:
Die Kompostierungsanlage in Polte gehört zur Firma „Wiese Umwelt Service GmbH“ mit Sitz in Berga/Elster. Gemäß der 4. BImSchV liegt durch die Genehmigungsbehörde, dass Landesverwaltungsamt, eine Genehmigung zur Führung der Anlage zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen, vor. Es gab eine Anordnung gemäß § 17 BImSchG seit dem Jahr 2007 durch das Landesverwaltungsamt. Auf Antrag wurde die Tonnage der Anlage auf maximal 29.990 Tonne pro Jahr festgesetzt. Zuständig für Immissionsschutz und abfallrechtliche Überwachung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Bis 2014 war die untere Immissionsschutz- und abfallrechtliche Behörde für die Anlage zuständig. Die Änderung in der Zuständigkeit ergab sich durch die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht vom 09.09.2014. Somit erfolgte bereits im Jahr 2014 ein Wechsel der Überwachung und Zuständigkeit dieser Anlage. Der Landkreis Stendal ist lediglich für das Produkt Kompost zuständig. Der, in der Kompostierungsanlage Polte aus Bioabfällen erzeugte Kompost, auf landwirtschaftlich genutzte Böden aufgebracht und verwertet wird. Hier greifen die rechtlichen Anforderungen der Bioabfallverordnung und hier kontrolliert der Landkreis Stendal auch den Kompost. Da die abfallrechtliche Überwachung gemäß § 47 KrWG außerhalb der Zuständigkeit des Landkreises liegt, wird das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde entsprechend der durch Sie hervorgebrachten Kritik, informiert. Erste Informationen gingen bereits vergangene Woche an das Landesverwaltungsamt. Ich werde die angesprochenen Probleme (Fliegenplage, Gestank und Plastikteile), sowie eine Kopie der Unterschriften, morgen dem Landesverwaltungsamt übergeben.
Es war auch die Rede davon, dass die Anlage bis zum Rand gefüllt oder sogar überfüllt sei. Auch hier liegt die Einhaltung der genehmigten Anlagenkapazität in Zuständigkeit der oberen Immissionsschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt. Auch die Meldung eines defekten Zaunes wurde an das Landesverwaltungsamt übergeben.
Wir nahmen Informationen zum Anlass, noch einmal an das Landesverwaltungsamt heranzutreten und auf die Bedenken hinzuweisen. Die Presse erkundigte sich bei der Verwaltung vorab, hinsichtlich der in der Anlage befindlichen Restabfälle. Es wurde mitgeteilt, dass es sich einerseits um den Anschluss eines Gewerbes an die Restabfallentsorgung des Landkreises Stendal handelt. Hier ist die Firma gemäß der Beschäftigtenzahl angeschlossen. Andererseits entstehen dort Restabfälle aufgrund des Siebe- und Austrommelverfahrens der Anlage. Zuständig für die Überwachung der Abfallströme ist das Landesverwaltungsamt (LvwA).
Somit ist das LvwA auch für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallart „nicht kompostierbare Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen“ zuständig. Die ALS informiert auf ihrer Homepage, sowie durch Anzeigenschaltung im Generalanzeiger, seit Frühsommer 2019, dass beispielsweise Plastiktüten nicht in die Biotonne gehören. Erzeuger bzw. Verursacher von Verunreinigungen sind jene die ihre Biotonne mit Plastiktüten befüllen. Ein Teil der Störstoffe sind Plastiktüten, auch die vom Handel angebotenen kompostierbaren Tüten aus Mais. Diese kompostierbaren Plastiktüten sind nicht gut geeignet, da sie nur anteilig zersetzt werden. So wird auch der kompostierbare Plastikbeutel zu einem Störstoff. Im Herbst 2019 findet eine weitere Beratung mit den Wohnungsgenossenschaften und den Wohnungsgesellschaften im Landkreis statt. Wir wollen auch hier über die Verunreinigung im Bioabfall sprechen.
Zum Fall einer möglichen Insolvenz des Betreibers ist zu sagen, dass das Landesverwaltungsamt für die Hinterlegung von Sicherleistungen im Falle einer Insolvenz zuständig ist. Bei Beschwerden jeglicher Art gegenüber der Anlage in Polte, übermittelte der Landkreis stets unverzüglich das zuständige Landesverwaltungsamt.
Frau Dr. Paschke hinterfragt, ob das Landesverwaltungsamt umfängliche Auflagen dem Betreiber der Kompostierungsanlage gegeben hat.
Hat der Landkreis Ausschreibungen gestartet, weil der Vertrag nicht verlängert wurde? Wenn dies der Fall ist, teilen Sie die Meinung, dass dies eine notwendige Information unter Bericht des Landrates hätte sein müssen?
Herr Dr. Gruber antwortet, dass die ALS verschiedene Verträge und Leistungen ausschreibt. Folgende Leistungen werden wie folgt vergeben:
Abfallart |
Leistung |
Unternehmen |
Vertragsende |
Optionen |
Restabfall |
Einsammeln+Transport |
ALBA |
31.10.2021 |
zweimal die Möglichkeit;
Verlängerung
jeweils ein Jahr |
Verwertung |
MHKW |
31.12.2023 |
zweimal die Möglichkeit;
Verlängerung jeweils zwei Jahre |
|
Transport zum MHKW |
Becker |
31.12.2021 |
einmal die Möglichkeit;
Verlängerung jeweils zwei Jahre |
|
PPK |
Einsammeln+Transport |
ALBA |
31.10.2021 |
zweimal die Möglichkeit;
Verlängerung jeweils ein
Jahr |
Verwertung von Altpapier |
Melosch |
31.03.2023 |
- |
|
Bioabfall |
Einsammeln+Transport |
Fehr |
31.10.2021 |
zweimal die Möglichkeit;
Verlängerung jeweils ein Jahr |
Verwertung |
Wiese |
31.12.2019 |
- |
Zu der Vergabe an die Firma Wiese ist zu ergänzen, dass im Vertrag eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit, um jeweils zwei Jahre festgelegt ist. Es gab eine Sitzung des Aufsichtsrates der ALS am 28.03.2019. Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, dass der Firma Wiese bis zum 30.06.2019 die Möglichkeit gegeben wurde, eine Vertragsanpassung zum 01.01.2020 bekannt zu geben. Auf der Sitzung des Aufsichtsrates der ALS am 21.05.2019 wurde explizit auf den Vertrag mit der Firma Wiese Umwelt Service GmbH eingegangen. Es wurde genannt, dass die o.g. Firma im Zuge des europaweiten Ausschreibeverfahrens die Bioabfallverwertung im Jahr 2015 sichern konnte. Eine Preisanpassung vor dem 30.06.2019 wurde dort ebenfalls angekündigt. Es bestanden daher die Möglichkeiten der Verlängerung durch die ALS. Der neue Vertrag würde dann vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 gelten. In einem Vertragsgespräch am 10.05.2019 informierte die Firma Wiese über eine Preisanpassung, welche durch ein Eingangsschreiben, mit Nennung eines Vertragspreises, wenige Tage später bestätigt wurde.
Die ALS hatte die Möglichkeit, auf diese genannte Summe einzugehen und den Vertrag zu den Konditionen zu verlängern. Da eine Preiserhöhung durch die Firma Wiese angestrebt war, lehnte die ALS eine Verlängerung des Vertrages ab. Somit entschied sich die ALS für ein offenes Ausschreibungsverfahren für einmal drei Monate, um die Entsorgungssicherheit im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 zu gewährleisten. Parallel erfolgte eine Ausschreibung zum 01.04.2020 und einen Vertragszeitraum von 3 Jahren. Diese Ausschreibung ist mit einem Wirtschaftlichkeitsvorbehalt erfolgt. Es gibt ein Los über die gesamte Menge. Sollte es der Fall sein, dass sich keine zuschlagsfähigen Angebote ermitteln, so wird darüber verhandelt. Submission dieser Vergabe ist für die 42. Kalenderwoche angestrebt. Danach werden die Angebote geprüft und der Aufsichtsrat muss zustimmen.
Die Vorsitzende bittet Herrn Dr. Gruber die Unterschriftenliste an sich zu nehmen und bei dem Landesverwaltungsamt alle möglichen Schritte einzuleiten, um den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Biomüll zu gewährleisten.
Herr Dr. Gruber stimmt zu.
Herr Hauke möchte über weiteren Missstand in der Entsorgung von Sondermüll hinweisen. Seit circa 9 Wochen wird am Rittergut Osterholz eine Sanierung von Dachflächen durchgeführt, wobei es sich um circa 50 Tonnen Asbest handelt. Nachdem ich durch einen Bürger auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde, wollte ich herausfinden, wer im Landkreis für eine solche Entsorgung zuständig ist. Das Gewerbeaufsichtsamt wusste nichts von einer solchen großen Maßnahme. Nach vielen Versuchen einen Ansprechpartner zu finden, wurde mir mitgeteilt, dass das Landesverwaltungsamt zuständig ist. Beim Landesverwaltungsamt wurde mir allerdings suggeriert, dass dies nicht der Fall ist, sondern das Umweltamt des Landkreises die Aufgabe hat, bei solchen Maßnahmen eine Erzeugernummer zu vergeben. Dadurch kann das LvwA kontrollieren, wo die Entsorgung des Sondermülls stattfindet. Das hier Sondermüll in großen Mengen anfällt und der Landkreis sich nicht verantwortlich fühlt, ist nicht in Ordnung. Ich bitte Herrn Dr. Gruber dazu Stellung zu nehmen und den Werdegang für solche Maßnahmen darzustellen.
Des Weiteren richtet Herr Hauke sich an Frau Schwarz. Die Verlängerung der Kreistagssitzung vom 19.09.2019 nach 22 Uhr, war im Rahmen der Geschäftsordnung natürlich nicht in Ordnung. Ich bitte Sie, die Geschäftsordnung an Herrn U. Siegmund zu senden, da er am 19.09.2019 falsche Aussagen zu diesem Thema äußerte.
Herr Dr. Gruber erklärt, dass die Fraktionsvorsitzende auf diese Anfrage bereits eine Antwort erhielt. In Osterholz werden Photovoltaikanlagen auf einem Dach errichtet. Das Vorhaben bedarf seit 2013 keiner Baugenehmigung mehr. Das Bauvorhaben unterliegt keiner Baugenehmigung durch den Landkreis Stendal. Die Bauordnung wurde hier vor dem Hintergrund der Energiewende 2013 geändert. Bauherr bzw. beteiligte Fachfirmen müssen eigenverantwortlich handeln und die zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Asbestsanierungen sind nicht bei der unteren Abfallbehörde anzuzeigen. Dies hat durch den Betreiber bei der Gewerbeaufsicht zu erfolgen. Der Umgang mit Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist in der Gefahrenstoffverordnung und den technischen Regeln für Gefahrenstoffe 519 geregelt.
Herr Hauke kann den Aussagen folgen. Allerdings ist die Erstellung einer Erzeugernummer, durch das Umweltamt, verpflichtend. Wenn dem Amt eine Information zu solchen Sachverhalten zugeht, muss sich das Amt auch darum kümmern. Seit drei Wochen besteht Kontakt zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Umweltamt des Landkreises Stendal. Leider ist das Umweltamt in der Hinsicht sehr träge, denn das Landesverwaltungsamt hat noch immer keine Antwort seitens des Landkreises erhalten.
Die Vorsitzende informiert, dass allen Kreistagsmitgliedern eine gültige Geschäftsordnung vorliegt. Die Sitzung wurde heute ordnungsgemäß fortgesetzt.
Herr Staudt appelliert an alle Kreistagsmitglieder. Es sollte beachtet werden, dass alle in diesem Gremium ehrenamtlich etwas Gutes für den Landkreis tun wollen. Manch gute Ideen sollten in Beschlussvorlagen gepackt werden und in den Ausschüssen diskutiert werden. Wir sollten uns nicht aus parteipolitischen oder anderen Gründen versuchen anzumachen. Das sollte nicht das Niveau des Kreistages sein, da wir zum Wohle unserer Bürger arbeiten wollen.
Herr Bausemer geht auf die Geschäftsordnung ein. In §12 Satz 5 heißt es, dass keine weiteren Tagesordnungspunkte nach 22 Uhr aufgerufen werden. Der in der Beratung befindliche Tagesordnungspunkt wird abschließend behandelt. Danach ist die Sitzung zu schließen.
Die Äußerungen von Herrn U. Siegmund am 19.09.2019 bezogen sich lediglich darauf, dass dort nicht geregelt ist, dass ein Abgeordneter oder eine Fraktion einen Abbruch beantragen kann.
In § 12 Absatz 1 GO geht es um die Unterbrechung des Kreistages. Der Vorsitzende hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn auf Antrag eines Kreistagsmitgliedes, entsprechender Beschluss, von der Mehrheit der anwesenden Kreistagsmitglieder gefasst wird.
Außerdem unterstütze ich die Aussage von Herrn Staudt. Wir sollten jenseits von parteipolitischen Spielen einfach Politik machen.
Die Vorsitzende macht deutlich, dass die Sitzungen in Zukunft so abgehalten werden, dass vor 22 Uhr der letzte Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Nach der ordnungsgemäßen Abhandlung wird dann die Sitzung geschlossen und an einem anderen Tag weitergeführt. Allerdings bin ich sehr zuversichtlich, dass wir so konstruktiv arbeiten werden, dass wir vor 22 Uhr alle Tagesordnungspunkte abgehandelt haben werden.
Da es keine weiteren Anfragen gibt, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.