Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Frau Khalafyan und Herr Wernicke stellen den Integrationsrahmenplan anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 7 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Lühe möchte wissen, ob es unter den 3.000 ausländischen Bürgern auch Hörbehinderte gibt.

Frau Hartmann erzählt, dass es drei gehörlose ausländische Bürger im Landkreis gab. Einer davon hat sich direkt in der Verwaltung gemeldet. Er ist dann nach Köln in die Sammelstelle gezogen, wo Gebärdensprache auf Deutsch gelehrt wird. Durch die Verwaltung werden Anträge verteilt und auf den Gehörlosenverband aufmerksam gemacht.

Herr Siegmund stellt mehrere Fragen zum Integrationsrahmenplan:

1.       Bringt der Beschluss über einen solchen Integrationsrahmenplan eine verpflichtende Umsetzung mit sich?

Frau Rütten antwortet, dass die Verwaltung einige Aufgaben aus dem Integrationsrahmenplan umsetzten möchte. Beispielsweise wurde das Sozialamt konkret, bezüglich der Krankenscheine, angesprochen. Da der Integrationsrahmenplan kein loses Papier darstellen soll, ist es angedacht sich mit einigen Dingen daraus zu befassen.

2.       Es wurden zwei Diversity-Berater ausgebildet. Was ist deren Aufgabe?

Frau Khalafyan erklärt, dass es vor zwei Jahren ein interkulturelles Öffnungsprojekt gab. Dieses wurde durch die Auslandsgesellschaft aus Magdeburg gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Landkreis Stendal und der Stadt Stendal durchgeführt. Diese Gesellschaft hat in jeder Verwaltung, sowie in der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, zwei Mitarbeiter als Diversity-Berater ausgebildet. Im Landkreis Stendal sind dies zwei Mitarbeiter aus dem Personalamt. Wenn man die Ausbildung zum Diversity-Berater hat, besteht die Möglichkeit auf Veranstaltungen als Experte auf themenbezogene Fragen zu antworten.

3.       Es wurden Handlungsempfehlungen an die Kreisverwaltung gestellt. Zum einen werden Sprachkursangebote für die Mitarbeiter der Verwaltung angeboten. Zum anderen sollen mehrsprachige Beschilderungen etabliert werden. Welche Sprachen sollen dabei abgedeckt werden?

Frau Khalafyan erläutert, dass die Stadt Stendal diese Handlungsempfehlungen bereits umgesetzt hat. Dort wurden die Sprachen Englisch und Französisch gewählt. Für die Kreisverwaltung könnten wir uns die Gebärdensprache zusätzlich vorstellen.

4.       Warum wird in keinem Punkt des Integrationsrahmenplanes eine Pflicht des Migranten erwähnt?

Frau Khalafyan antwortet, dass im Handlungsfeld „Arbeit“ eine solche Pflicht festgeschrieben ist. Es gibt eine Handlungsempfehlung, in der die Personen mit Migrationshintergrund über ihre Arbeitsrechte- und Pflichten aufgeklärt werden. Die Verpflichtungen der Migranten werden aus dem Grundgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz abgeleitet, denn dort sind bereits alle Pflichten gelistet.

5.       Der Integrationsrahmenplan enthält eine Tabelle, in der alle entscheidenden Begriffe definiert werden. Beim lesen des Textes ist aufgefallen, dass in den Begriffen viel umhergesprungen wird. Ist das Verwenden dieser unterschiedlichen Begriffe rechtskonform?

Frau Khalafyan erklärt, dass die verwendeten Begriffe genau festgeschrieben und definiert sind. Wenn man von Leuten mit Migrationshintergrund spricht, spricht man auch von den Menschen, die bereits einen deutschen Pass haben. Geflüchtete sind ein Teil der Menschen mit Migrationshintergrund. Es gibt Handlungsempfehlungen die nur auf diesen Teil zutreffen.

Herr Wernicke ergänzt, dass das gesamte Integrationskonzept auf geltendem Recht basiert. Dazu gehört das Grundgesetzt, Asylbewerberleistungsgesetz und Aufenthaltsrecht. Diese Gesetze werden durch das Integrationskonzept nicht verletzt. In dem Rahmen der politischen Teilhabe für Leute die keinen deutschen Pass haben, halten wir Mitwirkung im Migrantenbeirat.

6.       In welcher Entgeltgruppe sind die Stellen der Integrationskoordinatoren eingruppiert?

Frau Rütten verweist auf die Datenschutzgrundverordnung. Hinweis, dem Haushaltsplan ist auch ein Stellenplan beigefügt, so dass sich jedes Kreistagsmitglied informieren kann.

7.       Was ist unter den Begriffen „Empowerment der Migrantenselbstorganisation“ und „Fundraising“ zu verstehen?

Frau Khalafyan antwortet, dass es im Landkreis Stendal nicht viele Selbstorganisationen gibt. Durch die Handlungsempfehlung „Empowerment, der Migrantenselbstorganisationen oder migrantischen Initiativen: z. B. Fortbildungsangebote zum Thema Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Anträge, Verwendungsnachweise.“ sollen die Vereine unterstützt werden. Durch Informationen sollen sie gestärkt werden, sodass sich mehr solcher Vereine etablieren. Dafür steht man ihnen beratend zur Seite.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.