Sitzung: 05.02.2020 Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Frau Rütten stellt die Richtlinie anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 8 im Informationsportal des Kreistages des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Röxe geht auf die Seite 3 der Richtlinie ein. Dort ist eine Tabelle aufgeführt, die die angemessene Wohnfläche für den jeweiligen Haushalt aufzeigt. Verwunderlich ist, dass die vorgeschriebenen Mietpreise für einen 2-Personen-Haushalt in Stendal deutlich höher sind, als eine Wohnung für einen 2-Personen-Haushalt in Tangerhütte. Woran liegt das?
Frau Rütten erklärt, dass es sich dabei um die Richtwerte handelt, die von den Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zugearbeitet wurden. In der Stadt Stendal können selbstverständlich mehr Richtwerte eingearbeitet werden, da es die größte Stadt im Landkreis ist. Alle großen Vermieter aller Regionen haben sich an der Erarbeitung beteiligt. Die Preise richten sich allerdings auch nach dem Wohnungsmarkt in der jeweiligen Region. Dieser ist verteilt über den gesamten Landkreis sehr unterschiedlich und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab z.B. Sanierungsgrad.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
