Frau Braun erklärt, dass der 2. Satz dieses Antrages rechtlich so nicht möglich ist, da der Landkreis nicht die Genehmigungsbehörde sein wird.
Deshalb wird folgende Formulierung vorgeschlagen:
„Wir beantragen, alle Grundschulen in der Schulentwicklungsplanung bis 2013/14 im Landkreis Stendal anzuzeigen.“
Der darauffolgende Satz: „Dem Willen der Eltern, wo ihre
Kinder beschult werden sollen, ist Vorrang zu geben, vor dem der Verwaltung.“ ist
zu streichen.
Der Antrag DS 524 wird mit den bekannt gegebenen Änderungen einstimmig angenommen.