Sitzung: 10.09.2020 Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 226/2020
Herr Stoll macht Ausführungen zu der Beschlussvorlage.
Herr Schulz: Gab es Veränderungen zu den bisherigen Standorten der Beratungsstellen? Welche Vorgaben kann das Land für ein dichteres Beratungsnetz machen?
Herr Stoll: Wenn Sie ein Beratungsangebot in Magdeburg haben, dann ist der Raum relativ eingeschränkt. Sie haben ein gutes ÖPNV-Netz und eine gute Infrastruktur. Dort kann der Hilfesuchende und auch das Hilfeleistungsangebot relativ schnell platziert werden. Im ländlichen Raum ist es so, dass wir in erster Linie kein flächendeckendes ÖPNV-Netz haben. Zudem haben wir in den Beratungsangeboten nicht die Möglichkeit so mobil zu sein bzw. geht uns sehr viel Fahrzeit verloren. Insofern sind wir uns gegenüber dem Land einig, dass es einen Flächenfaktor geben muss. Es muss mehr Vollzeitäquivalente geben, die gefördert werden. Dies ist das Problem, welches in den letzten Jahren immer wieder aufgetreten ist und auf Landesebene nichts getan wird. Sollten wir diesen Beschluss allerdings nicht fassen, so kommt der Landkreis auch nicht in den Genuss von Fördermitteln.
Veränderungen zu den bisherigen Standorten gab es nur eine. Die Außenstelle in Osterburg wurde geschlossen.
Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.