Sitzung: 22.09.2020 Ausschuss für Ordnung, Umwelt und Landschaftsschutz
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltung: 1
Vorlage: 239/2020
Frau
Dr. Paschke bittet
Herrn Stoll um seine Ausführungen – Satzung Rettungsdienstbereichsplan. Zuvor
hat Herr Stoll aber noch einige Anmerkungen zur Organisation.
Herr
Stoll bedankt sich
bei der Vorsitzenden, begrüßt die Anwesenden und beginnt seine Ausführungen mit
Anmerkungen zur Arbeit hier im Ausschuss und die Zuständigkeit der beiden
Beigeordneten. Herr Thomas Lötsch wird ab 01.10.2020 als Beigeordneter für das
Umweltamt zuständig sein. Das Ordnungsamt verbleibt bei mir. So werden wieder
beide Beigeordnete hier im Ausschuss anwesend sein. Es wird aber die
Besonderheit geben, dass ich das Thema Abfall begleite und im Aufsichtsrat der
ALS weiterhin tätig sein werde. Auch bei der Abfallgebührensatzung und dem
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Stendal werde ich, bis auf weiteres
zur Unterstützung und Hilfestellung zur Seite stehen. Der zweite Beigeordnete
und ich werden nach gemeinsamer Rücksprache entscheiden, wann ich mich aus
diesem Thema zurückziehen werde. Daher können Sie zu diesem Thema zukünftig
gern uns beide ansprechen.
Sodann
folgen die Ausführungen zum Rettungsdienstbereichsplan:
In
den letzten Monaten und Jahren haben wir diesen Rettungsdienstbereichsplan des
Öfteren in den Ausschüssen als Satzung bis zum Kreistag beraten und
beschlossen. Der Ihnen jetzt vorliegende Sachstand beinhaltet weitere
Änderungen in der Fahrzeugvorhaltung. Dazu möchte ich auf die Seiten 9 und 10
in der Drucksache eingehen. Es ist so, dass wir ab 01.09. in Havelberg wieder
einen KTW haben, der von 8 bis 16 Uhr
stationiert ist und wir haben in
Tangermünde die Vorhaltezeit für den KTW in der Zeit von 13 bis 21 Uhr sowie ab
Januar 2021 einen dritten RTW, der allerdings nur 12 Stunden vorgehalten wird.
Daher spricht man davon, dass der Landkreis 2,5 RTW innerhalb Stendals in der
Zeit von 7 bis 19 Uhr vorhält. Wir gehen schon so weit, dass wir sagen, dass ab
01.06.2021 der Rettungswagen in Iden der jetzt in der Zeit von 8 bis 16 Uhr steht,
dann von 7 bis 7 Uhr steht, d. h. es wird ein
24 Stunden RTW vorgehalten. Damit haben wir alle Rettungsmittel im
Landkreis Stendal so umgesetzt, wie es das Gutachten vorsieht, bis auf die
Tatsache, dass wir noch nicht an allen Standorten mit den Fahrzeugen stehen,
wie es das Gutachten empfiehlt. Leider sind wir auch noch nicht soweit, dass
wir in DIN-gerechten Rettungswachen die
Kollegen des Leistungserbringers, hier die Johanniter Unfallhilfe,
unterbringen können. Dieser Aufgabe wollen wir uns in den nächsten Jahren noch
stellen und wollen dort noch Verbesserungen herbeiführen.
Frau
Dr. Paschke bedankt
sich für die Ausführungen und bittet um Beiträge zur Diskussion.
Herr
Schernikau bezieht
sich auf den Beschluss des Kreistages eine Grundstückfläche in Hassel zu
kaufen. Ich habe hier noch nicht gesehen, wo dort dann die Rettungsstelle entsprechend dargestellt wird.
Herr
Stoll erwidert, dass
die Fahrzeugvorhaltung insgesamt schon
stimmig ist. Sie sehen in Stendal ein sehr hohes Fahrzeugaufkommen. Ab dem
nächsten Jahr haben wir 2,5 RTW, 1 Mehrzweckfahrzeug und 2 NEF. Wir werden
diese Fahrzeuge aufteilen. Das bedeutet es wird 1 Mehrzweckfahrzeug und 1 RTW
nach Stendal 2, dies ist der Standort Chausseehaus Hassel, umgesetzt. Damit ist
die Wache in Stendal wieder etwas entlastet, auch in Bezug auf das Personal. Im
Moment ist es uns leider nicht möglich zu sagen, wann und wie der Baubeginn
sein soll. Fahrzeuge kommen nicht mehr dazu. Wir teilen in Stendal die
Nordwache einfach nur auf.
Frau
Dr. Paschke hat zwei Fragen bzw. Anmerkungen:
1. Welche konkreten Auswirkungen auf den Bereich Rettungsdienst hat die Schließung des Krankenhauses in Havelberg, einschließlich der Rettungsstelle?
2. Vor einigen Wochen ist im MDR eine Sendung gelaufen, wo es um den Rettungsdienst im Landkreis Stendal ging. Sie waren unter anderem mit positiven Dingen zu hören. Zu hören war auch ein Vertreter der Kostenstelle. Dieser hat dort aufgeworfen, nachdem Sie gesagt haben, dass die Kostenträger mit den Preisen für Miete/qm nicht einverstanden sind, der Landkreis soll erstmal ein vernünftiges Konzept vorlegen. Das empfand ich schon als sehr großen Vorwurf. Sie haben darauf geantwortet, dass man diese Meinung daran festmacht, Ihnen das nicht bekannt ist. Sie haben sich sicherlich auch darüber geärgert. Aber jetzt meine Frage:
Haben Sie da mal nachgehakt, was diese Problematik mit diesen Kostenträgern konkret darstellt. Wir haben dazu als Kreistag etliche Beschlüsse gefasst und da möchte man schon wissen, was uns da konkret vorgeworfen wird.
Herr
Stoll antwortet:
Der
Beitrag, den Sie gehört haben, bezog sich auf eine Anfrage einer
Pressevertreterin an den Verband der Ersatzkrankenkassen (VdEK).Das ist ein
Verband der als Kostenträger tätig ist, wie z. B. die AOK oder die IKK. Wir haben
von Beginn an darüber gesprochen, dass es schwierig ist, mit unseren
Verhandlungspartnern DIN-gerechte Rettungswachen zu initialisieren, weil die
Krankenkassen auf dem Standpunkt stehen, dass die Rettungswache im Landkreis
Stendal pro qm und Monat Miete nicht mehr als die ortsübliche Miete kosten
darf. Wenn ich z. B. eine Wohnung in Windberge, 3 OG für 3,65 € kalt finde,
kann ich für diesen Preis keine DIN-gerechte Rettungswache bauen. Wenn ich den
Mietvertrag für dreißig oder vierzig Jahre schließe, komme ich vielleicht bei
dem Preis an, aber nicht für zehn oder fünfzehn Jahre. Insofern hat uns dieser
Artikel zusammengebracht. Wir haben uns
mit dem Bereichsleiter, dem Pressesprecher und dem Verhandlungspartner
von VdEK getroffen und genau diese Aussage besprochen. Der Landkreis hat den
Rettungsdienstbereichsplan und das Gutachten vorgelegt. Schlussendlich ist der
Landkreis zu dem Ergebnis gekommen, dass der VdEK nicht anders denkt als die
AOK, nämlich gewinnwirtschaftlich und sparsam. Der Verband erwartet von uns als
Landkreis, dass wir, um die Kosten zu reduzieren, auch selbst aus dem
Kreishaushalt Mittel zur Verfügung stellen. Möglich ist, dass der Landkreis
komplett aus dem Kreishaushalt Rettungswachen baut. Der VdEK würde die Zinsen
und die Tilgung der Kredite übernehmen, aber den Kredit muss der Landkreis
aufnehmen. Eine andere Vorstellung ist auch, dass der Landkreis 50 % der
Investitionskosten aus dem Kreishaushalt trägt und der Rest über die
Krankenkassen finanziert wird. Wie auch immer, es waren ganz verschiedene
Modelle, wo immer der Landkreis mit eigenen finanziellen Mitteln und eigener
Verantwortung dabei sein muss. Es gab nicht die Lösung, auf die wir gehofft
haben, dass es ein Modell gibt, indem ausschließlich die Krankenkassen die
Rettungswachen finanzieren. Es ist in Sachsen-Anhalt geregelt, dass alle Kosten
die dem Träger des Rettungsdienstes, hier der Landkreis Stendal, die im
Zusammenhang mit dem Rettungsdienst entstehen durch die Krankenkassen bezahlt
werden. Somit sind diese Kosten immer nur ein Durchlaufposten im Kreishaushalt.
Jede Miete für die Rettungswachen bekommen wir von den Krankenkassen erstattet.
Bei DIN-gerechten Rettungswachen stemmt man sich aber dagegen und sagt, dass
keine Erhöhung der Kosten erfolgen darf. Die Krankenkassen warten darauf, dass
ein bundesweites Gesetz erlassen wird, was den Rettungsdienst verändern und
revolutionieren soll. Möglicherweise sollen die Länder verantwortlich und Träger des Rettungsdienstes werden. Das
würde bedeuten, dass der Bund ausschließlich an die Länder finanziert. Dieser
Termin im Juli hat dazu geführt, dass
der VdEK unsere Probleme kennt. Im Dezember letzten Jahres sollte der Kreistag
eine Satzung beschließen. Da wir seit mehreren Monaten, fast schon mehreren
Jahren an der v.g. Stelle stehen, dass die AOK die Rettungswachen nicht
finanziert, wollte der Landkreis eine Musterrettungsstelle in Tangermünde
anmieten und dies in einer Satzung festhalten. Der Beschluss dieser Satzung
wäre die einzige Möglichkeit gewesen, mit den Krankenkassen vor Gericht eine
Einigung/Urteil herbeizuführen. Der Beschluss wurde nicht gefasst und insofern
haben wir im Moment keine andere Möglichkeit, als weiter zu verhandeln. Am 13.
Oktober ist die nächste Verhandlung mit den Krankenkassen.
Zu
Frage 1: Im Moment haben wir noch keine Auswirkungen. Wir haben den KTW, der
hier in der Satzung im Rettungsdienstbereichsplan steht, als MZF umformiert.
Ein MZF ist genauso geeignet, als RTW zu fahren, wie ein originäres
Rettungsmittel. Mit den Krankenkassen ist seit mehreren Monaten besprochen,
dass es ein Teilgutachten für Havelberg gibt. Dafür haben wir in dieser Woche
die Zahlen zugearbeitet, die die Krankkasse benötigten. Man hat sich auch auf
dieser Ebene dazu entschlossen, das Teilgutachten in Auftrag zu geben und den
Landkreis damit in die Lage zu versetzen, festzustellen, ob die Schließung des
Krankenhauses Havelberg Auswirkungen auf den Rettungsdienst vor Ort hat und
vielleicht eine Fahrzeugvorhaltung erhöht werden müsste.
Herr
Kunze möchte wissen,
wie das in anderen Bundesländern läuft.
Herr
Stoll antwortet, dass
das ganz unterschiedlich ist. Der jeweilige Leistungserbringer ist dafür
verantwortlich, sich eine Unterkunft zu suchen. Das kann bedeuten, dass der
Leistungserbringer eine geeignete Immobilie zur Miete entsprechend dem
Gutachten findet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der
Leistungserbringer eine eigene Rettungswache bauen will. Wenn er eine neue
Wache auf der Wiese baut, hat er aber das gleiche Problem, dass er die
Refinanzierung nur über die Laufzeit seiner Genehmigung erlangen kann. Wir
vergeben den Rettungsdienst immer für acht Jahre. Das bedeutet, der
Leistungserbringer kann theoretisch bei den Krankenkassen die
Finanzierungskosten einreichen, aber nur über 8 Jahre abschreiben kann. Wenn eine
Rettungswache für 800.000 € gebaut wird, muss
jedes Jahr 100.000 € der Kosten refinanziert werden. Das ist nicht
möglich. Man kann auch Wohnungen im 3. OG anmieten. Die Hilfsfrist besteht aber
immer aus der Dispositionszeit. Die Leitstelle muss in 60 Sekunden disponieren,
welches Rettungsmittel wo hinfahren muss und die entsprechende Wache
alarmieren. Die Abfahrt des Rettungsfahrzeuges muss innerhalb von 60 Sekunden
erfolgen. Wenn ich dann im 3. OG eine Wohnung beziehe und das Fahrzeug steht im
Carport oder im Schnee, ist die
Einhaltung der 60 Sekunden nicht möglich. Dies hat somit tatsächlich
Auswirkungen auf die Hilfsfrist. Es gibt Landkreise, die den Bau von
Rettungswachen aus ihrem Haushalt finanzieren können. Es gibt dann auch noch
Modelle, wo andere Institutionen im Kreis (Eigenbetriebe, Gesellschaften)
Rettungswachen bauen und finanzieren.
Da
es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.