Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltung: 1

Frau Dr. Paschke bittet Herrn Stoll um seine Ausführungen – Satzung Rettungsdienstbereichsplan. Zuvor hat Herr Stoll aber noch einige Anmerkungen zur Organisation.

Herr Stoll bedankt sich bei der Vorsitzenden, begrüßt die Anwesenden und beginnt seine Ausführungen mit Anmerkungen zur Arbeit hier im Ausschuss und die Zuständigkeit der beiden Beigeordneten. Herr Thomas Lötsch wird ab 01.10.2020 als Beigeordneter für das Umweltamt zuständig sein. Das Ordnungsamt verbleibt bei mir. So werden wieder beide Beigeordnete hier im Ausschuss anwesend sein. Es wird aber die Besonderheit geben, dass ich das Thema Abfall begleite und im Aufsichtsrat der ALS weiterhin tätig sein werde. Auch bei der Abfallgebührensatzung und dem Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Stendal werde ich, bis auf weiteres zur Unterstützung und Hilfestellung zur Seite stehen. Der zweite Beigeordnete und ich werden nach gemeinsamer Rücksprache entscheiden, wann ich mich aus diesem Thema zurückziehen werde. Daher können Sie zu diesem Thema zukünftig gern uns beide ansprechen.

Sodann folgen die  Ausführungen  zum Rettungsdienstbereichsplan:

In den letzten Monaten und Jahren haben wir diesen Rettungsdienstbereichsplan des Öfteren in den Ausschüssen als Satzung bis zum Kreistag beraten und beschlossen. Der Ihnen jetzt vorliegende Sachstand beinhaltet weitere Änderungen in der Fahrzeugvorhaltung. Dazu möchte ich auf die Seiten 9 und 10 in der Drucksache eingehen. Es ist so, dass wir ab 01.09. in Havelberg wieder einen KTW  haben, der von 8 bis 16 Uhr stationiert ist und wir haben  in Tangermünde die Vorhaltezeit für den KTW in der Zeit von 13 bis 21 Uhr sowie ab Januar 2021 einen dritten RTW, der allerdings nur 12 Stunden vorgehalten wird. Daher spricht man davon, dass der Landkreis 2,5 RTW innerhalb Stendals in der Zeit von 7 bis 19 Uhr vorhält. Wir gehen schon so weit, dass wir sagen, dass ab 01.06.2021 der Rettungswagen in Iden der jetzt in der Zeit von 8 bis 16 Uhr steht, dann von 7 bis 7 Uhr steht, d. h. es wird ein  24 Stunden RTW vorgehalten. Damit haben wir alle Rettungsmittel im Landkreis Stendal so umgesetzt, wie es das Gutachten vorsieht, bis auf die Tatsache, dass wir noch nicht an allen Standorten mit den Fahrzeugen stehen, wie es das Gutachten empfiehlt. Leider sind wir auch noch nicht soweit, dass wir in DIN-gerechten Rettungswachen die  Kollegen des Leistungserbringers, hier die Johanniter Unfallhilfe, unterbringen können. Dieser Aufgabe wollen wir uns in den nächsten Jahren noch stellen und wollen dort noch Verbesserungen herbeiführen.

Frau Dr. Paschke bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Beiträge zur Diskussion.

Herr Schernikau bezieht sich auf den Beschluss des Kreistages eine Grundstückfläche in Hassel zu kaufen. Ich habe hier noch nicht gesehen, wo dort dann die  Rettungsstelle entsprechend dargestellt wird.

Herr Stoll erwidert, dass die Fahrzeugvorhaltung insgesamt  schon stimmig ist. Sie sehen in Stendal ein sehr hohes Fahrzeugaufkommen. Ab dem nächsten Jahr haben wir 2,5 RTW, 1 Mehrzweckfahrzeug und 2 NEF. Wir werden diese Fahrzeuge aufteilen. Das bedeutet es wird 1 Mehrzweckfahrzeug und 1 RTW nach Stendal 2, dies ist der Standort Chausseehaus Hassel, umgesetzt. Damit ist die Wache in Stendal wieder etwas entlastet, auch in Bezug auf das Personal. Im Moment ist es uns leider nicht möglich zu sagen, wann und wie der Baubeginn sein soll. Fahrzeuge kommen nicht mehr dazu. Wir teilen in Stendal die Nordwache einfach nur auf.

Frau Dr. Paschke hat zwei Fragen bzw. Anmerkungen:

1.    Welche konkreten Auswirkungen auf den Bereich Rettungsdienst hat die Schließung des Krankenhauses in Havelberg, einschließlich der Rettungsstelle?

2.    Vor einigen Wochen ist im MDR eine Sendung gelaufen, wo es um den Rettungsdienst im Landkreis Stendal ging. Sie waren unter anderem mit positiven Dingen zu hören. Zu hören war auch ein Vertreter der Kostenstelle. Dieser hat dort aufgeworfen, nachdem Sie gesagt haben, dass die Kostenträger mit den Preisen für Miete/qm nicht einverstanden sind, der Landkreis soll erstmal ein vernünftiges Konzept vorlegen. Das empfand ich schon als sehr großen Vorwurf. Sie haben darauf geantwortet, dass man diese Meinung daran festmacht, Ihnen das nicht bekannt ist. Sie haben sich sicherlich auch darüber geärgert. Aber jetzt meine Frage:

Haben Sie da mal nachgehakt, was diese Problematik mit diesen Kostenträgern konkret darstellt. Wir haben dazu als Kreistag etliche Beschlüsse gefasst und da möchte man schon wissen, was uns da konkret vorgeworfen wird.

 

Herr Stoll antwortet:

Der Beitrag, den Sie gehört haben, bezog sich auf eine Anfrage einer Pressevertreterin an den Verband der Ersatzkrankenkassen (VdEK).Das ist ein Verband der als Kostenträger tätig ist, wie z. B. die AOK oder die IKK. Wir haben von Beginn an darüber gesprochen, dass es schwierig ist, mit unseren Verhandlungspartnern DIN-gerechte Rettungswachen zu initialisieren, weil die Krankenkassen auf dem Standpunkt stehen, dass die Rettungswache im Landkreis Stendal pro qm und Monat Miete nicht mehr als die ortsübliche Miete kosten darf. Wenn ich z. B. eine Wohnung in Windberge, 3 OG für 3,65 € kalt finde, kann ich für diesen Preis keine DIN-gerechte Rettungswache bauen. Wenn ich den Mietvertrag für dreißig oder vierzig Jahre schließe, komme ich vielleicht bei dem Preis an, aber nicht für zehn oder fünfzehn Jahre. Insofern hat uns dieser Artikel zusammengebracht. Wir haben uns  mit dem Bereichsleiter, dem Pressesprecher und dem Verhandlungspartner von VdEK getroffen und genau diese Aussage besprochen. Der Landkreis hat den Rettungsdienstbereichsplan und das Gutachten vorgelegt. Schlussendlich ist der Landkreis zu dem Ergebnis gekommen, dass der VdEK nicht anders denkt als die AOK, nämlich gewinnwirtschaftlich und sparsam. Der Verband erwartet von uns als Landkreis, dass wir, um die Kosten zu reduzieren, auch selbst aus dem Kreishaushalt Mittel zur Verfügung stellen. Möglich ist, dass der Landkreis komplett aus dem Kreishaushalt Rettungswachen baut. Der VdEK würde die Zinsen und die Tilgung der Kredite übernehmen, aber den Kredit muss der Landkreis aufnehmen. Eine andere Vorstellung ist auch, dass der Landkreis 50 % der Investitionskosten aus dem Kreishaushalt trägt und der Rest über die Krankenkassen finanziert wird. Wie auch immer, es waren ganz verschiedene Modelle, wo immer der Landkreis mit eigenen finanziellen Mitteln und eigener Verantwortung dabei sein muss. Es gab nicht die Lösung, auf die wir gehofft haben, dass es ein Modell gibt, indem ausschließlich die Krankenkassen die Rettungswachen finanzieren. Es ist in Sachsen-Anhalt geregelt, dass alle Kosten die dem Träger des Rettungsdienstes, hier der Landkreis Stendal, die im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst entstehen durch die Krankenkassen bezahlt werden. Somit sind diese Kosten immer nur ein Durchlaufposten im Kreishaushalt. Jede Miete für die Rettungswachen bekommen wir von den Krankenkassen erstattet. Bei DIN-gerechten Rettungswachen stemmt man sich aber dagegen und sagt, dass keine Erhöhung der Kosten erfolgen darf. Die Krankenkassen warten darauf, dass ein bundesweites Gesetz erlassen wird, was den Rettungsdienst verändern und revolutionieren soll. Möglicherweise sollen die Länder verantwortlich  und Träger des Rettungsdienstes werden. Das würde bedeuten, dass der Bund ausschließlich an die Länder finanziert. Dieser Termin im Juli  hat dazu geführt, dass der VdEK unsere Probleme kennt. Im Dezember letzten Jahres sollte der Kreistag eine Satzung beschließen. Da wir seit mehreren Monaten, fast schon mehreren Jahren an der v.g. Stelle stehen, dass die AOK die Rettungswachen nicht finanziert, wollte der Landkreis eine Musterrettungsstelle in Tangermünde anmieten und dies in einer Satzung festhalten. Der Beschluss dieser Satzung wäre die einzige Möglichkeit gewesen, mit den Krankenkassen vor Gericht eine Einigung/Urteil herbeizuführen. Der Beschluss wurde nicht gefasst und insofern haben wir im Moment keine andere Möglichkeit, als weiter zu verhandeln. Am 13. Oktober ist die nächste Verhandlung mit den Krankenkassen.

Zu Frage 1: Im Moment haben wir noch keine Auswirkungen. Wir haben den KTW, der hier in der Satzung im Rettungsdienstbereichsplan steht, als MZF umformiert. Ein MZF ist genauso geeignet, als RTW zu fahren, wie ein originäres Rettungsmittel. Mit den Krankenkassen ist seit mehreren Monaten besprochen, dass es ein Teilgutachten für Havelberg gibt. Dafür haben wir in dieser Woche die Zahlen zugearbeitet, die die Krankkasse benötigten. Man hat sich auch auf dieser Ebene dazu entschlossen, das Teilgutachten in Auftrag zu geben und den Landkreis damit in die Lage zu versetzen, festzustellen, ob die Schließung des Krankenhauses Havelberg Auswirkungen auf den Rettungsdienst vor Ort hat und vielleicht eine Fahrzeugvorhaltung erhöht werden müsste.

Herr Kunze möchte wissen, wie das in anderen Bundesländern läuft.

Herr Stoll antwortet, dass das ganz unterschiedlich ist. Der jeweilige Leistungserbringer ist dafür verantwortlich, sich eine Unterkunft zu suchen. Das kann bedeuten, dass der Leistungserbringer eine geeignete Immobilie zur Miete entsprechend dem Gutachten findet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Leistungserbringer eine eigene Rettungswache bauen will. Wenn er eine neue Wache auf der Wiese baut, hat er aber das gleiche Problem, dass er die Refinanzierung nur über die Laufzeit seiner Genehmigung erlangen kann. Wir vergeben den Rettungsdienst immer für acht Jahre. Das bedeutet, der Leistungserbringer kann theoretisch bei den Krankenkassen die Finanzierungskosten einreichen, aber nur über 8 Jahre abschreiben kann. Wenn eine Rettungswache für 800.000 € gebaut wird, muss  jedes Jahr 100.000 € der Kosten refinanziert werden. Das ist nicht möglich. Man kann auch Wohnungen im 3. OG anmieten. Die Hilfsfrist besteht aber immer aus der Dispositionszeit. Die Leitstelle muss in 60 Sekunden disponieren, welches Rettungsmittel wo hinfahren muss und die entsprechende Wache alarmieren. Die Abfahrt des Rettungsfahrzeuges muss innerhalb von 60 Sekunden erfolgen. Wenn ich dann im 3. OG eine Wohnung beziehe und das Fahrzeug steht im Carport oder im Schnee,  ist die Einhaltung der 60 Sekunden nicht möglich. Dies hat somit tatsächlich Auswirkungen auf die Hilfsfrist. Es gibt Landkreise, die den Bau von Rettungswachen aus ihrem Haushalt finanzieren können. Es gibt dann auch noch Modelle, wo andere Institutionen im Kreis (Eigenbetriebe, Gesellschaften) Rettungswachen bauen und finanzieren.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.