Beschluss: einstimmig zugestimmt

Herr Bausemer bittet den Amtsleiter um seine Ausführungen zur Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung. Herr Mosow erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, dass die derzeit gültige Rechnungsprüfungsordnung aus dem Jahr 2014 bzgl. der darin genannten Rechtsgrundlagen und bzgl. der Aufgabenstellungen des Rechnungsprüfungsamtes zu aktualisieren sei. Wesentlicher Grund für die Neufassung ist aber ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg, in dem festgestellt wird, dass Kostenerstattungen für die Rechnungsprüfung lt. Kommunalverfassungsgesetz keine Gebühren bzw. Entgelte sind, die der Beschlussfassung des Kreistages und bzgl. der Bemessung auch nicht den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetztes LSA unterliegen. Die örtliche Prüfung Dritter ist lt. Urteil keine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis des Landkreises und die Erstattung der Kosten dafür im Kommunalverfassungsgesetz LSA abschließend geregelt. Daraus folgt im Wesentlichen, dass anderslautende Regelungen in der bisherigen Fassung der Rechnungsprüfungsordnung rechtskonform zu korrigieren und in jedem Fall kostendeckende Entgelte für derartige Prüfungsleistungen zu erheben sind.

Auf Anfrage von Herr Bausemer  erläutert Herr Mosow  die Zuständigkeitsregelungen für die örtliche Prüfung der Gemeinden. Danach können die Gemeinden ein eigenes Prüfungsamt vorhalten oder sich vereinbarungsgemäß eines anderen Rechnungsprüfungsamtes bedienen. Machen sie davon keinen Gebrauch, ist das Rechnungsprüfungsamt des zuständigen Landkreises zur Wahrnehmung der örtlichen Prüfungshandlungen verpflichtet.

Die Ausschussmitglieder stimmen der Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung einstimmig zu.