Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: mehrh, Nein: 6, Enthaltung: 5

Herr Stoll erläutert die Vorlage.

Herr von Katte von Lucke merkt an, dass in der Vorlage steht, dass die Aufsichtsbeschwerde unbegründet ist. Allerdings ist der Kreistag hier nicht zuständig. Daher müsste es unzulässig heißen.

Herr Stoll erklärt, dass kein persönliches Fehlverhalten festgestellt wurde. Daher wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Für eine Fachaufsichtsbeschwerde wäre der Kreistag nicht zuständig gewesen. Dies wurde also zusätzlich abgeprüft und es wurde festgestellt, dass es sich hierbei um keine Fachaufsichtsbeschwerde handelt. 

Da es keine weiteren Anfragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.