Frau Schwarz gratuliert allen gewählten Landtagsabgeordneten.

Herr Schulz erläutert, dass im Sommer 2020 kleine Konzerte im Freien stattfinden konnten. Dieses Jahr wäre es ebenfalls sehr attraktiv solche Konzerte stattfinden zu lassen, da die Inzidenzen sehr niedrig sind. Nach der neusten Eindämmungsverordnung heißt es zunächst, dass bei Open-Air-Konzerten eine Testpflicht herrscht. Dies ist allerdings ein großer Aufwand für die Veranstalter und schreckt weitestgehend davon ab solche Veranstaltungen durchzuführen. Nun besteht die Möglichkeit, dass die Testpflicht durch LK aufgehoben werden kann, wenn 10 Tage hintereinander eine Inzidenz unter 35 vorliegt.

Ist dies derzeit durch den Landkreis geplant?

Herr Stoll bejaht dies. Der Landkreis möchte von dieser Regelung Gebrauch machen. Nach Ablauf der 10 Tage (ab Bekanntmachung der Eindämmungsverordnung) wird eine entsprechende Veröffentlichung erfolgen.

Frau Ahrberg weist daraufhin, dass der 17.06. ein bundesweiter Gedenktag ist. Sie bittet darum in Zukunft darauf zu achten. Sollten Sitzungen an solchen Gedenktagen stattfinden sollte dies durch die Sitzungsleitung hervorgehoben werden.

 

Herr Bausemer stellt folgende 3 Anfragen:

 

1.       Derzeit gilt die Waldbrandstufe 5. Das bedeutet es gilt ein Betretungsverbot des Waldes außerhalb der Wege. Welche Maßnahmen werden nun in Bezug auf die Waldbesetzer in Losse getroffen?

2.       Am 28.03. gab es einen Informationstag vor dem Landratsamt. An wen können sich Privatpersonen richten um ebenfalls eine solche Veranstaltung durchzuführen?

3.       Am 25.05. fand ein Umweltausschuss als Videokonferenz statt. Dort wollte ich als Stellvertreter teilnehmen. Dies war mir allerdings nicht möglich, da nur den Ausschussmitgliedern eine Mail mit den genauen Einwahlschritten zugeleitet wurde. An Ausschusssitzungen dürfen jederzeit auch andere Kreistagsmitglieder teilnehmen. Dies sollte auf jeden Fall in Zukunft bedacht werden.

Herr Stoll antwortet, dass künftig an alle Kreistagsmitglieder die Einwahldaten gegeben werden. Informationsveranstaltungen und Kundgebungen sollten nach dem Versammlungsrecht möglich sein und müssen bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Zu der Thematik der Baumbesetzer in Losse ist zu sagen, dass ein Verstoß gegen das Betretungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dieser Ordnungswidrigkeit wird auch von Seiten des Landkreises nachgegangen. Allerdings wurde uns immer wieder durch einen Richter zu bedenken gegeben, dass die Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Allgemeinverfügung abgeschätzt werden muss.

Frau Braun merkt an, dass eine Onlinesitzung nicht durchgeführt werden darf, wenn nicht alle zeitgleich teilnehmen können.

Herr Berlin teilt mit, dass es neue Informationen zu den Raumlüftern in Schulen gibt. Der Bund finanziert nun Raumlüfter für Grundschulen. Das Bundesland Thüringen fördert solche Geräte für ihre Landkreise. Die Landtagsabgeordnete sollten sich dahingehend stark machen, dass es auch hier solche Förderungen für Schulen gibt.

Herr Siegmund stellt eine Anfrage zum Gendern. Ihm ist aufgefallen, dass dies in der Kreisverwaltung bereits praktiziert wird. Er bittet um eine Rückmeldung dazu auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert.

Frau Kleemann fragt, wie künftig mit der digitalen Zusendung der Kreistagsunterlagen umgegangen werden soll?

Frau Schwarz antwortet, dass dazu eine Rücksprache mit dem Landrat erfolgen muss.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.