Alle Fragen, die in der Einwohnerfragestunde gestellt werden, beziehen sich auf die Finanzierung der Schulsozialarbeit, sowie auf die Erstellung der dazugehörigen Prioritätenliste.

 

Einwohner 1 richtet folgende Fragen an die Verwaltung:

1.    Warum werden lediglich Vollzeitstellen ausgweisen? Einige Schulsozialarbeiter würden wahrscheinlich die Stundenanzahl verkürzen und könnten somit einen Stundenanteil zur Verfügung stellen.

2.    Welche Möglichkeiten hat der Ausschuss alle Stellen der Schulsozialarbeit zu besetzen und alle Maßnahmen umzusetzen?

3.    Welche Möglichkeiten haben die jeweiligen Schulen um sich für den Erhalt der Schulsozialarbeit einzusetzen?

Herr Rettig erklärt, dass zunächst 220.000 € als Finanzierung durch den Kreistag beschlossen wurden. Diese Summe steht für die Finanzierung von 14 Stellen fest. Das Land übernimmt die CO-Finanzierung erst dann, wenn die Eigenmittel durch den Landkreis sichergestellt werden. Da die beschlossenen Eigenmittel noch nicht ausreichen, um 20 Stellen zu fordern (Land hat zugesagt 20 Stellen zu fördern) hat der Landrat bereits zugesichert zu prüfen, woraus noch weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Der Ausschuss beschließt eine Prioritätenliste, die anhand von Richtlinien des Landes erstellt wurde. Das Landesverwaltungsamt hat eine Prüfgruppe aufgestellt, die dann über die einzelnen Anträge der Träger entscheiden wird.

Frau Müller ergänzt, dass die Richtlinie des Landes keine Förderung von Teilzeitstellen vorsieht. Das Land hat zudem bestätigt, dass nur Vollzeitstellen geduldet werden.

Einwohnerin 2 merkt an, dass in Bismark eine Sonderform in der Schulsozialarbeit vorliegt. Dort teilen sich die Sekundarschule und die Grundschule eine Schulsozialarbeiterin.

1.    Wurde dies bei der Erstellung der Prioritätenliste berücksichtigt?

2.    Welches Ministerium ist zuständig?

Frau Müller antwortet, dass die erste Frage unter Behandlung des Tagesordnungspunkt 8 beantwortet wird. Zuständig ist das Ministerium für Bildung.

Einwohnerin 3 möchte wissen, wer die Prioritätenliste aufgestellt hat.

Einwohnerin 4 hinterfragt, warum nicht bereits vorab intensiver auf die Möglichkeit des Schulverbundes eingegangen wurde.

Frau Müller erklärt, dass die Vorgehensweise im Tagesordnungspunkt 8 anhand einer Präsentation und Tabelle erläutert wird.

Einwohnerin 5 richtet zwei Fragen an die Verwaltung.

1.    Wo und in welchem Rahmen wird ein erfolgreicher Fortschritt der Schulen, in der Prioritätenliste berücksichtigt?

Frau Müller antwortet, dass die Kriterien zur Erstellung der Prioritätenliste eine Vorgabe des Landes waren. Daran wurde sich streng gehalten.

2.    Kann durch einen Schulverbund Abhilfe geleistet werden?

Frau Müller bestätigt, dass diese Möglichkeit besteht. Allerdings muss die Initiative und der Antrag durch die Schulen und den Projektträgern gestellt werden.

Einwohnerin 6 fragt, wie die Schulen eingruppiert wurden, wo gewisse Kriterien der Förderrichtlinie nicht bewertet werden konnten.

Frau Müller erläutert erneut, dass die Erstellung und Bewertung unter Tagesordnungspunkt 8 erklärt wird.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.