Frau Braun ruft den Tagesordnungspunkt 7 auf und bittet Frau Müller um eine aktuelle Lagebeschreibung zur Thematik Schulsozialarbeit.

Frau Müller erklärt, dass das alte Förderprogramm wird durch das neue Programm ESF+ abgelöst wurde. Mit der neuen Förderperiode ist es so, dass der ESF-Anteil nur noch 60 % der Gesamtsumme ausmacht. Das Land will nun 20 % fördern und die Landkreise sollen die restlichen 20 % finanzieren. Das Land legt die Förderbedingungen fest.

An dieser Stelle soll ebenfalls noch einmal betont werden, dass der Landkreis die Schulsozialarbeit sehr schätzt Schulsozialarbeit und diese fortführen möchte.

Das Land hat sehr lange gebraucht, um die Förderrichtlinie herauszugeben. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Landkreis Stendal bereits in der Haushaltsberatung. Demnach mussten die Träger kurzfristig einberufen werden, um Gespräche diesbezüglich zu führen. Das Land hat am 15.12.2021 einen öffentlichen Aufruf an die Träger gestartet, und darum gebeten, die Anträge im Vorfeld bis zum 15.02.22. einzureichen. Nach der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss für die Aufstellung der Prioritätenliste zuständig. Als die Beschlussvorlage für den Kreistag vorbereitet wurde, war noch nicht bekannt, wie viele Stellen der Schulsozialarbeit das Land tatsächlich fördern würde. Nach Beschlussfassung des Kreistages wurde eine Prioritätenliste, auf Grundlage der Voraussetzungen des Landes aufgestellt. Die Anträge der Projektträger wurden beim Landesverwaltungsamt rechtzeitig eingereicht. Die Prioritätenliste mit der Zusage der CO-Finanzierung konnte nachgereicht werden. Eine Jury beim Landesverwaltungsamt wird voraussichtlich bis Mitte März über die eingereichten Anträge entscheiden. Nun wurde bekannt, welche Summe das Land fördert. Diese wird nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Landkreise aufgeteilt. Somit entstehen für den Landkreis 20 förderfähige Stellen. Der Landrat sucht derzeit Deckungsmöglichkeiten um die übrigen 6 Schulsozialarbeiterstellen ebenfalls zu finanzieren (Kreistagsbeschluss hat die Förderung von 14 Stellen vorgesehen). Sobald ein Deckungsvorschlag gefunden wird, ist ein Zusatzbeschluss im Kreistag notwendig.

Frau Braun merkt an, dass die Schulsozialarbeit definitiv eine Aufgabe des Landes werden sollte. So müsste die Finanzierung vom Land aufgebracht werden. Ohne die Schulsozialarbeit werden die Probleme an den Schulen immer größer.

Frau Schwarz fragt, ob die Schulsozialarbeit eine gesetzlich festgeschriebene Aufgabe ist.

Frau Müller antwortet, dass die Schulsozialarbeit im § 13 a SGB V III beschrieben wird. Die Leistung wird dort nicht als Pflichtaufgabe beschrieben, sodass auch keine Möglichkeit besteht diese einzuklagen. Das Land hat die Möglichkeit, hierzu landesrechtlich eine andere Regelung zu erlassen. Darüber denkt das Land allerdings nicht nach.

Frau Schwarz hinterfragt, ob es bereits Möglichkeiten der Deckung gibt.

Frau Müller erklärt, dass sich dies noch in der Abstimmung befindet.

Frau Schwarz erläutert, dass der Standpunkt des Landkreises auch dem Land unser gegenüber deutlich gemacht werden muss.

Frau Braun spricht sich dafür aus, einen Brief an die Landesregierung zu formulieren, ähnlich wie es zur Schulentwicklungsplanung geschehen ist, und diesen im Kreistag zu beschließen.

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.

Herr Ludwig fragt, wie viele Stellen derzeit in der Schulsozialarbeit besetzt sind.

Frau Müller antwortet, dass 23 Schulsozialarbeiter im Landkreis tätig sind. Da einige davon in Teilzeit beschäftigt sind, werden 19,7 Stellen dargestellt.

Herr Janas schlägt vor, dass Gespräche mit den einzelnen Schulsozialarbeitern geführt werden sollen. Dort kann abgefragt werden, ob alle Schulsozialarbeiter in Vollzeit angestellt werden wollen. So könnten eventuell Stundenanteile gesammelt werden und für eine weitere Stelle abgestellt werden. Zudem müssen die Landtagsabgeordnete befragt werden, was bereits im Landtag unternommen wurde, um die Schulsozialarbeit weiterhin zu sichern.

Frau Müller erklärt, dass in der Förderrichtlinie vorgeschrieben ist, dass pro Schule eine Vollzeitstelle gefördert wird. Es besteht daher keine Möglichkeit die freien Stundenanteile zu sammeln und daraus noch eine Stelle zu bauen. Dies lässt die Förderrichtlinie nicht zu. Zudem befindet man sich derzeit in einem laufenden Verfahren. Eine Änderung für die kommende Förderperiode ist aus diesem Grund nicht mehr möglich.

Frau Braun fasst abschließend zusammen, dass das Ziel sein muss, die Schulsozialarbeit als Pflichtaufgabe beim Land zu etablieren. Die Schulsozialarbeiter müssen fest beim Land eingestellt werden. Nur so können Fachkräfte gesichert werden. Durch das Punktesystem zur Erstellung der Prioritätenliste kann nicht realistisch vermittelt werden, wie die Situationen an Schulen aussehen und welche Probleme dort existieren bzw. gelöst werden müssen. Zudem sollte es nicht so sein, dass eine Jury beim Landesverwaltungsamt über die Anträge der einzelnen Schulen entscheidet.

Da es keine weiteren Anregungen gibt, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.