Herr Dehnen und Herr Galster stellen die Thematik anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Präsentation ist unter Tagesordnungspunkt 6 im Informationsportal des Landkreises Stendal eingestellt.

Herr Bausemer spricht sich für die Variante 2 aus, da diese am wirtschaftlichsten erscheint. Er fragt, ob die Aufnahme des Landkreises Stendal im Zweckverband auch durch die anderen Partner gewünscht wird. Ist es angedacht auch die Landkreise im Osten von Brandenburg in den Zweckverband aufzunehmen?

Herr Dehnen antwortet, dass die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stendal durch alle anderen Mitglieder des Zweckverbandes gewünscht ist. Die Landkreise im Osten Brandenburgs werden diesem Zweckverband nicht beitreten, da dort das System der EU-weiten Ausschreibung genutzt wird.

Herr Bausemer hinterfragt, ob bezüglich des Beitritts zum Zweckverband eine Frist für den Landkreis gibt.

Herr Dehnen erklärt, dass im ersten bzw. zweiten Quartal dieses Jahrs die Beschlussfassung zum Beitritt erfolgen soll.

Herr Teubner merkt an, dass in Schwanebeck ebenfalls ein neuer Teil errichtet werden muss. Ist dies in 3 Jahren realisierbar?

Herr Dehnen erläutert, dass es realistisch ist, die Vergärungsanlage 2026 fertig zu stellen. Für die Zwischenzeit kann eine Überbrückungsmöglichkeit angeboten werden, sodass eine dauerhafte Sicherstellung gewährleistet wird.

Herr Teubner fragt, ob alle künftigen Partner des Zweckverbandes zu gleichen Teilen berechtigt sind.

Herr Dehnen erklärt, dass dies in der künftigen Satzung des Zweckverbandes geregelt werden muss. Grundsätzlich gilt gleiches Stimmenrecht für alle Mitglieder des Zweckverbandes. Die Gestaltung der Satzung wird dann, nach der Beschlussfassung des Kreistages, durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet.

Herr Teubner hinterfragt, wer den Landkreis Stendal im Zweckverband vertreten wird.

Herr Galster antwortet, dass die Interessen des Landkreises adäquat vertreten werden sollen. Sobald der Grundsatzbeschluss im Kreistag gefasst wurde, kann festgelegt werden, wer den Landkreis im Zweckverband vertreten soll.

Herr Bausemer stellt die Frage, ob es Konsequenzen gibt, wenn sich die Abfallmengen verringern. Gibt es bestimmte Mindestmengen an Abfällen, die eingehalten werden müssen?

Herr Dehnen erläutert, dass hier das Vollkostendeckungsgesetz gilt. Konkrete Vorstellungen wie mit Unter- und Mehrmengen umgegangen wird, muss ebenfalls in der Satzung des Zweckverbandes geregelt werden.

Frau Ahrberg stellt den Antrag, dass der Fachausschuss bereits in der heutigen Sitzung eine Empfehlung an den Finanzausschuss abgibt.

Da es keine Einwände gibt, wird die Umsetzung der Variante 2 zur Abstimmung gestellt.

è einstimmig empfohlen