Sitzung: 17.03.2022 Kreistag Stendal
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltung: 7
Vorlage: 467/2022
Die Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt.
Sie erläutert, dass in der Vorlage bereits als Ergebnis vermerkt ist, dass die Zulässigkeit des Einwohnerantrages nicht gegeben ist. Der Antrag wurde inhaltlich geprüft. Da der Antrag nicht zulässig ist, findet nach § 25 Abs. 5 KVG LSA auch keine Beratung und keine Anhörung zu diesem Einwohnerantrag statt.
Nach Beschlussfassung im Kreistag kann gegen den Beschluss Klage nach § 25 Abs. 6 KVG LSA erhoben werden.
Somit wird ohne Aussprache und Diskussion die Abstimmung vorgenommen.
Herr Ulrich Siegmund stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Unabhängig davon, dass es ein unfassbares Verfahren ist, wird jetzt nicht über den Einwohnerantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Wenn über eine Beschlussempfehlung abgestimmt werden soll, muss es eine Aussprache dazu geben.
Demzufolge beantrage ich die Aussprache und Diskussion zu dieser Thematik.
Die Vorsitzende erläutert, dass der Kreistag über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmt. Es wird also grundsätzlich erst einmal über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages abgestimmt. Das Verfahren wird im § 25 KVG LSA festgeschrieben.
Der Beschlussvorschlag heißt deutlich, dass der eingereichte Einwohnerantrag nicht zulässig ist, da es sich um keine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises handelt und daher vom Kreistag Stendal zurückgewiesen wird.
Dieser Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt. Wer diesem Vorschlag nicht folgen kann, hat die Möglichkeit mit „Nein“ abzustimmen.
Bei der Zurückweisung des Antrages hat jeder Unterzeichner des Antrages das Recht, Klage gegen diesen Beschluss einzureichen.
Herr Ulrich Siegmund merkt an, dass es sich hierbei um die Rechtsauffassung des Landkreises handelt. Diese muss diskutiert werden.
Die Vorsitzende erklärt noch einmal, dass durch die Kommunalverfassung festgeschrieben ist, dass diesbezüglich keine Beratung stattzufinden hat.
Die Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage abstimmen.