Frau Dr. Bergmann und Herr Cesla erläutern die Thematik anhand einer Power-Point-Präsentation. Die Präsentation ist ebenfalls im Informationsportal des Kreistages Stendal unter Tagesordnungspunkt 6 eingestellt.

Frau Braun erläutert, dass ebenfalls in der Statistik erfasst werden muss, wie viele Schüler auf den Gymnasien das Abitur abschließen und wie viele Schüler das Gymnasium nach der 11. Klasse verlassen.

Herr Janas antwortet, dass in der Vergangenheit beobachtet wurde, dass circa 40% der Schüler, die in der 5. Klasse auf das Gymnasium gegangen sind, auch dort das Abitur absolviert haben.

Herr Hamann merkt an, dass das hauptsächliche Problem darin liegt, dass die Grundlagen in Mathe und Deutsch nicht immer richtig vorhanden sind.

Frau Braun fragt, ab wann ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.

Frau Dr. Bergmann antwortet, dass es eine Art Handlungsrichtlinie in Form eines Runderlasses gibt. Zunächst müssen die Schulen selbst einige Maßnahmen ergreifen, bevor eine Verletzung der Schulpflicht gemeldet wird. Es ist nicht festgeschrieben, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden muss. Die Entscheidungen müssen immer im Einzelfall betrachtet und getroffen werden. 

Frau Braun bittet darum, den Runderlass als Anhang zum Protokoll hinzuzufügen.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.