Herr Stoll berichtet über die aktuelle Lage.

Frau Güldenpfennig fragt, ob die geflüchteten Kinder in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden sollen.

Herr Stoll erklärt, dass im Stab bereits ein Mitarbeiter für die Erfassung von Kindern eingesetzt ist. Wenn die Eltern um einen Kita- bzw. Schulbesuch bitten, wird dies umgesetzt. Eine Schuluntersuchung wird allerdings vorher notwendig sein. Das Land möchte, dass zudem Anfangsklassen gebildet werden. Danach soll die Integration in jeweilige Orte und Schulformen beginnen. Die Anfangsklassen sind zunächst für Osterburg, Tangerhütte und Stendal geplant. Dort sollen notwendige Deutschgrundlagen beigebracht werden. Das Land schließt derzeit Verträge mit Muttersprachlern, damit diese als Lehrkräfte unterstützen können.

Die Anmeldung für Kitaplätze erfolgt wie sonst auch über das KIVAN-Portal. Derzeit sind 170 Kinder im Kita-Alter im Landkreis Stendal verteilt. Aus diesem Grund muss sehr dynamisch und flexibel gearbeitet werden.

Herr Dahlke fragt, wie die sprachliche Barriere überwunden wird.

Herr Stoll antwortet, dass durch verschiedene Organisationen Sprachmittler zu Verfügung gestellt wurde. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, wird versucht mit Englisch, Russisch oder eben auch Körpersprache eine Verständigung sicherzustellen. Zudem gibt es viele Freiwillige, die russisch sprechen und bei der Übersetzung helfen.  

Herr Bausemer fragt, ob Fördergelder vom Bund oder Land für pädagogische Fachkräfte zu Verfügung gestellt werden. Zudem wäre es sinnvoll, die Wohnungen für die Flüchtlinge dort anzumieten, wo Schulstandorte gefährdet sind. So können eventuell einige Schülerzahlen gewonnen werden.

Wie wird vermeiden, dass andere Flüchtlinge die Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge in Anspruch nehmen?

Herr Stoll erklärt zunächst, dass durch einen Erlass des Ministeriums, Personen eruiert werden sollten, die russisch sprechen und eine pädagogische Ausbildung haben. Dort reicht die bloße Glaubhaftmachung zunächst aus. Das Land schließt dann Verträge mit diesen Personen ab.

Der Landkreis ist bei der Beschulung der Kinder aus der Ukraine nicht an Schuleinzugsbereiche gebunden. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor. Demnach kann die Zuordnung an die Schulen frei durch den Landkreis gestaltet werden.

Von 746 eingereisten Personen aus der Ukraine in den Landkreis Stendal sind lediglich 13 Personen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft. Bei der Ankunft im Landkreis wird durch die Ausländerbehörde geprüft, welcher Anspruch für die jeweiligen Flüchtlinge besteht.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.