Herr Kloft zweifelt die ordnungsgemäße Ladung an. Am 04.06. ging die Einladung zur Sitzung bei den Trägern und Mitglieder ein. Allerdings gab es erst am 09.06. die veränderte Tagesordnung mit den dazugehörigen Unterlagen. Diese Zeit reicht nicht aus, um sich mit den Vorlagen zu beschäftigen.

Herr Stoll weist Herr Kloft daraufhin, dass er ein beratendes Mitglied ist und damit keinen Antrag stellen kann.

Frau Walther unterstützt daraufhin Herr Kloft. Bei ihr ist keine Einladung eingegangen, somit ist die ordnungsgemäße Ladung nicht erfolgt. Zudem erhält sie keine Unterlagen an ihre private Adresse, obwohl bereits eine Meldung des Trägers an den Landkreis erfolgt ist, dass die Unterlagen an ihre private Adresse zu senden sind.

Die Sitzung wird bis 17.30 Uhr unterbrochen.

Herr Rettig führt die Sitzung um 17.30 Uhr fort. Er teilt mit, dass aufgrund des Einwurfes der nicht ordnungsgemäßen Ladung Beschlussunfähigkeit besteht. Es wird daher eine erneute Sitzung mit verkürzter Ladefrist am 21.06.2022 stattfinden. Die verkürzte Ladefrist ist anwendbar, da eine dringende Beratung der Beratungsgegenstände notwendig ist.

Die Träger haben bis 15.06.2022 – 10.00 Uhr eine Meldung an das Büro Kreistag abzugeben, an welche Adresse die Unterlagen künftig zu senden sind. Sollte dies nicht erfolgen, werden diese Unterlagen an den jeweiligen Träger versandt (entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages 2019).

Die Sitzung wird um 17.35 Uhr beendet.