Herr Kloft stellt fest, dass sich das Konzept teilweise stark auf die mobile Jugendarbeit bezieht. Wurden die Träger der mobilen Jugendarbeit bei der Konzepterstellung einbezogen?

Frau Müller erklärt, dass das Konzept durch die 3 Rechtskreise der Jugendarbeit (SGB II, SGB III und SGB VIII) erstellt wurde. Die Einbindung der mobilen Jugendarbeit wurde dabei als elementar wichtig angesehen. Die Einbeziehung der Träger muss allerdings erst im nächsten Schritt erfolgen.

Herr Kloft hinterfragt, ob hier ein Soll-Vorgabe festgeschrieben wurde, die eingehalten werden muss (Beispiel: Festlegung wie oft muss der Pop-Up-Store aufgebaut sein?)

Frau Müller antwortet, dass es keine Vorgaben diesbezüglich gibt.

Frau Voigt regt an, die Schulsozialarbeit mit der mobilen Jugendberufsagentur zu kombinieren und zusammenzuführen.

Frau Müller unterstützt dies. Dies ist auch im Konzept für die Netzwerkstelle, die in der neuen Förderperiode durch den Landkreis betrieben wird, aufgenommen.

Herr Ollendorf möchte wissen, ob die Finanzierung für die nächsten Jahre aus den bereits eingestellten Mitteln erfolgt.

Frau Müller antwortet, dass dies nicht erfolgen wird. Für diese Aufgabe wurden separat Mittel eingestellt im Nachtragshaushalt.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.