Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: mehrh, Enthaltung: 3

Frau Müller erläutert die Vorlage. Sie weist daraufhin, dass der Finanzierungsvorschlag 1 nicht mehr aktuell ist. Aus diesem Grund soll die gesamte Summe in Höhe von 42.651 € für die Schulsozialarbeit (Vorschlag 2) eingesetzt werden. Dies wird als neuer Beschlussvorschlag formuliert:

Neuer Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die voraussichtlich im Rahmen der zusätzlichen  Zuweisung des Landes im Haushaltsjahr 2022 für Maßnahmen nach §§ 11-14 SGB VIII bereitgestellten Mittel wie folgt einzusetzen:

1.    42.651 EUR    Einsatz zur Deckung der Finanzierung der drei zusätzlichen Projektstellen der Schulsozialarbeit (entspr. DS 490/2022)

Der Mitteleinsatz zu Nr.1 ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag die insgesamt benötigten Mittel auch für die Folgejahre für die mobile Jugendberufsagentur bereitstellt. Anderenfalls soll die gesamte Zuweisungssumme in Höhe von 42.651 EUR in die Deckung der Finanzierung der drei Schulsozialarbeits-Projektstellen fließen.“

Herr Ollendorf regt an, dass eine Abfrage bei den Trägern im Vorfeld sinnvoll gewesen wäre, ob dort zusätzliche Maßnahmen geplant sind.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage mit dem neuen Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.