Frau Theil informiert, dass der Landkreis Stendal mit Posteingang 1. Juli 2009 das Schreiben des Landesverwaltungsamtes zur Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 erhalten hat. Es wird mitgeteilt, dass der Landkreis Stendal eine Ausnahmegenehmigung für das Schuljahr 2009/10 für die Grundschulen Groß Garz, Krüden und Werben erhält. In der Genehmigung zur Schulentwicklungsplanung wird dem Landkreis aber aufgelegt, die Planung jährlich kritisch neu zu bewerten und dafür Sorge zu tragen, dass die Normwerte eingehalten werden. Nicht bestandsfähig für den gesamten Zeitraum wurden die Grundschulen Krüden, Groß Garz, Sanne und Dobberkau festgestellt. Das heißt, spätestens im Jahre 2010 wird sich der Landkreis wieder mit der Thematik Grundschulen zu befassen haben.

 

Der durch den Kreistag beschlossene Antrag zur Beschulung der Schüler der 7. und 8. Klassen des Gymnasiums Osterburg in der Außenstelle Seehausen wurde durch das Landesverwaltungsamt abgelehnt. Die Beschulung in der Außenstelle Seehausen des Gymnasiums Osterburg wird im Schuljahr 2009/10 nur für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 zugelassen. Die Begründung hierfür lautet wie folgt: „Auf der Grundlage der vom Landkreis vorgelegten Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen sind im Planungszeitraum die Raumkapazitäten am Gymnasium Osterburg zur Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend. Das mangelnde Raumangebot am Standort Osterburg macht deshalb die Nutzung des Schulgebäudes in Seehausen notwendig. Die Beschulung der Schuljahrgänge 5 und 6 am Standort Seehausen für das Schuljahr 2009/10 ist damit begründet. Eine Erweiterung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 7 und 8 am Standort Seehausen ist aus Gründen vorhandener Raumkapazitäten am Gymnasium Osterburg und aus schulfachlichen Erwägungen nicht gerechtfertigt.“ 

 

Herr Berlin bemerkt, dass in der letzten Sitzung des Kreistages am 7. Juli die Übernahme eines Schulgebäudes in Osterburg von der Tagesordnung abgesetzt wurde, weil noch einige grundsätzliche Dinge aus Sicht des Landkreises zu klären sind. Wir würden hier ein Schulgebäude übernehmen, es weiter sanieren und damit mehr Raumkapazitäten schaffen. Damit hat das Landesverwaltungsamt und das Kultusministerium eine Maßgabe gehabt zu sagen, dass eine Beschulung der Schüler der 7. und 8. Klassen in der Außenstelle Seehausen des Gymnasiums Osterburg nicht zugelassen wird.

 

Frau Theil erklärt, dass sie hierzu Ausführungen im nichtöffentlichen Teil machen möchte.

 

Herr Stapel hat die Frage, ob der Landkreis diesen Bescheid, auch mit dieser Begründung, so hinnehmen muss oder ob Widerspruch eingelegt werden könne?

 

Der KVPA einigt sich, diese Frage im nichtöffentlichen Teil weiter zu beraten.

 

Durch Frau Theil wird des weiteren mitgeteilt, dass die lt. Terminplan vorgesehene Sitzung des FHLA vom 6. August auf den 13. August 2009 verschoben wird.