Herr Schernikau führt in die Thematik ein. Er erklärt, dass am 11.04.2023 durch den Landrat bereits diese Einsparvorschläge vorgestellt wurden. Zu dieser Sitzung war aus jeder Fraktion ein Vertreter anwesend. Diese Vorstellung erfolgte aufgrund eines beschlossenen Antrages der CDU-Fraktion aus dem letzten Kreistag. Dort wurde der Landrat aufgefordert bis 30.04.2023 aufzustellen, an welchen freiwilligen Leistungen der Landkreis ab 2023 noch festhalten kann.

Da auch Bereiche im Schul- und Kulturbereich betroffen sind, hat der Vorsitzende darum gebeten, diese Thematik auch in seinem Fachausschuss zu behandeln.

Der Vorsitzende bittet zunächst Frau Carola Schulz (KSB) um Wortmeldung.

Frau Schulz versteht durchaus die finanzielle Situation des Landkreises. Allerdings sollten nicht die freiwilligen Leistungen gestrichen werden, um diese aufzubessern. Man sollte eher die Position der Einnahmen näher betrachten.

Frau Braun hinterfragt die heutige Aufgabenstellung für den Fachausschuss. Der Landrat wurde beauftragt, Vorschläge im nächsten Kreistag einzureichen, an welchen freiwilligen Leistungen er festhalten möchte. Sobald diese Vorschläge vorliegen, können die jeweiligen Fachausschüsse dazu Stellung nehmen und diese diskutieren. Aufgaben wie die kreisvolkshochschule, Kreismusikschule, Fahrbibliothek oder Museen werden durch den Kreistag gar nicht in Frage gestellt.

Herr Schernikau stimmt zu, dass noch keine explizite Vorlage erstellt wurde. Allerdings wurde gestern mit Hilfe, der auch heute hier vorliegenden Präsentation, die ersten Ideen zu dieser Thematik erläutert. Und diese ersten Vorschläge sollen auch jetzt im Fachausschuss besprochen werden.

Frau Braun verlässt um 16:50 Uhr die Sitzung, da ihr keine Unterlagen vorlagen, um sich auf diesen Tagesordnungspunkt vorzubereiten.

Herr Schernikau und Frau Dr. Bergmann erläutern die einzelnen Punkte anhand einer Power-Point-Präsentation.

Der Austausch im Fachausschuss dazu findet statt.

Herr Emanuel stellt fest, dass der Landkreis viele Aufgaben vorhält, die auch zur Daseinsvorsorge gehören. Diese Unterteilung in freiwillige und Pflichtaufgaben ist nicht richtig. Er empfindet es nicht als sinnvoll, diese wichtigen Aufgaben (freiwillige Aufgaben) zu streichen.

Herr Teubner bittet zum Punkt 8 „Mitgliedschaft Winckelmann-Gesellschaft“ zu eruieren, ob es Einnahmeverluste bei der Winckelmann-Gesellschaft geben würde, wenn diese Mitgliedschaft beendet wird.