Frau Theil stellt einführend fest, dass der Landkreis Stendal sich im letzten Jahr des maximal möglichen dreijährigen Kalkulationszeitraumes befindet und die neue Satzung vorbereitet werden muss. Sie stellt dar, dass trotz erheblicher Änderungen (z.B. Deponieschließungen) die Entsorgungsgebühren in den letzten beiden Kalkulationszeiträumen seit 2004 nicht erhöht wurden, obwohl die nunmehr erforderliche Verbrennung des Restmülls deutlich teurer als die vorher praktizierte Deponierung ist. Dies war nur durch Zuführungen von Mitteln aus der Gebührenausgleichsrücklage (GAR) möglich. Auch der nunmehr notwendige Anstieg der Gebühren wird durch die GAR abgemildert werden können.

Herr Dr. Franke gibt bekannt, dass bei der Finanzplanung für die Rekultivierung der Deponien reale Planzahlen zugrunde gelegt wurden. Durch günstigere Ergebnisse bei den Ausschreibungen und ein Abspecken der Maßnahmen in Folge von rechtlichen Änderungen ist eine erhebliche finanzielle Überdeckung der Rücklagen für die notwendigen Rekultivierungsmaßnahmen  entstanden. Die Höhe der Rücklage wird jährlich überprüft und bei einer erkennbaren Überdeckung in die GAR überführt und so gebührensenkend wirksam.

Herr Ramm erläutert, dass dem Landkreis in den kommenden beiden Jahren noch 4,165 Millionen Euro aus der GAR zur Verfügung stehen. Er schlägt vor, den Kalkulationszeitraum wieder über drei Jahre zu wählen, da bei einer jährlichen Planung nach einem leichten Gebührenrückgang 2010 ein erheblicher Anstieg in den Jahren 2011/12 gegenüberstehen würde. Dies sei den Bürgern kaum zu vermitteln. Er führt weiter aus, dass ein erheblicher Kostenfaktor in der Gebührenhöhe die bisher über die Grundgebühr finanzierte Biotonne ist. Da mittelfristig ein Ende der gegenwärtig praktizierten Kompostierung absehbar ist, schlägt Herr Ramm den Einstieg in eine anteilige Kostendeckung bei der Biotonne vor. Bei einer 50%igen Kostendeckung über die Gebühren ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Privathaushalte und Kleingartenbesitzer mit dem geplanten Volumen auskommt. Diese Regelung würde auch zu einer Entlastung der Grundgebühr führen. 

Eine weitere Entlastung der Grundgebühr wäre über eine geplante Gebühr für Selbstanlieferer in Höhe von 80 000 €/ Jahr  möglich.

Als drittes macht sich eine Veränderung des Einwohnergleichwertes notwendig, um diesen Umrechnungsfaktor an die neuesten Erkenntnisse anzupassen. Dies würde zu einer größeren Gebührengerechtigkeit und zu einer Entlastung von Mehrpersonen-Haushalten führen.

 

Herr Ramm stellt abschließend eine Übersicht zu den Abfallgebühren der umliegenden Landkreise und der Stadt Magdeburg vor. Danach liegt der Landkreis durchgängig im unteren Bereich der vorgestellten Gebührenspannen, soweit er nicht der Kostengünstigste ist.

 

Herr Noeske erkundigt sich, ob von der vorgesehenen Regelung zur Biotonne auch die Sportvereine betroffen sind, wo bei der Sportplatzpflege oft größere Mengen Bioabfall anfallen. Darauf antwortet Herr Ramm, dass die angesprochene Neuregelung nur für die Privathaushalte  gilt. Sportvereine werden wie Gewerbebetriebe behandelt und an Hand der Mitgliederzahl über Einwohnergleichwerte berechnet.

 

Herr Bolle sieht eine Widerspruch darin, dass die Bevölkerung im Landkreis zurückgeht, aber der Verwaltungsaufwand steigt und erkundigt sich, ob die Windeltonne inzwischen eingeführt ist.

Herr Ramm äußert dazu, dass der Verwaltungsaufwand nur zu einem geringen Teil mit dem Bevölkerungsrückgang sinkt. Die aufgeführten Verwaltungsausgaben (Tabelle 1, Nr. 2.1) beziehen sich auf die Verwaltungskostenumlage der Mitarbeiter, die in der Kreisverwaltung  Aufgaben der Abfallentsorgung wahrnehmen. Herr Dr. Franke informiert, dass die Regelung zur Windeltonne seit Beginn 2009 umgesetzt ist.

 

Herr Bausemer hinterfragt, ob der Landkreis wegen des sinkenden Restmüllaufkommens Strafe an das Müllheizkraftwerk (MHKW) Rothensee zahlen muss. Dazu erläutert Herr Ramm, dass seit mehreren Jahren das Müllaufkommen erheblich unter der vertraglich vereinbarten anzuliefernden Restmüllmenge liegt. Vertraglich wurde aber vereinbart, dass eine Strafe nur dann  zu zahlen ist, wenn die fehlende Menge nicht anders kompensierbar ist. Der Vertrag wurde geschlossen, als nur eine Verbrennungslinie im MHKW bestand. Inzwischen wird allerdings eine zweite Verbrennungslinie betrieben, so dass die 1. Verbrennungslinie immer zu 100% ausgelastet ist.

 

Herr Radke erkundigt sich, ab wann mit der Gewinnung von Gas aus Biomüll zu rechnen ist. Herr Dr. Franke erläutert dazu, dass eine Machbarkeitsstudie zu dieser Frage in Auftrag gegeben werden soll. Beispielanlagen gibt es schon deutschlandweit.

Herr Ramm stellt weiter dar, dass die gegenwärtig durch den Landkreis durchgeführte Mietenkompostierung betriebswirtschaftlich deutlich günstiger ist als eine Biogasumwandlung. Im Landkreis Stendal fallen etwa 13 000 – 16 000 t Bioabfall im Jahr an. Technische Weiterentwicklungen auf diesem Gebiet sind zu erwarten, die das Verfahren kostengünstiger werden lassen.

Herr Dr. Franke gibt zu bedenken, dass die Kompostierung schon gegenwärtig nur im Rahmen des Bestandsschutzes betrieben werden kann und wohl keine langfristige Perspektive hat. Rechtliche Änderungen werden mittelfristig sicher das Aus der Kompostierung bedeuten. Darauf muss der Landkreis dann vorbereitet sein und sich mit dieser Frage schon jetzt auseinandersetzen.