Sitzung: 11.05.2023 Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss
Zusatz: - Vorlage wird nachgereicht -
Vorlage: 688/2023
Der Landrat informiert, dass die Tagesordnungspunkte 8 und 9 gemeinsam behandelt werden. Es erfolgt am heutigen Tag keine Beschlussfassung, da die Vorlagen erst morgen entsandt werden können und somit nicht genügend Vorbereitungszeit zur Verfügung stand. Der Landrat gibt bekannt, dass auch am 25.05.2023 aufgrund der Haushaltsberatung eine gemeinsame Sitzung stattfinden wird. Die Einladungen werden morgen fristgerecht entsandt.
Frau Hoppe stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das neue Haushaltskonsolidierungskonzept und den neuen Haushaltsplan vor. Die Präsentation ist ebenfalls im Informationsportal des Landkreises Stendal eingestellt.
Herr Berlin stellt fest, dass eine Verbesserung bei Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen i.H.v. 100.000 EUR zu verzeichnen ist. Was beinhalten diese Kosten?
Frau Hoppe antwortet, dass das Personalkosten sind, die sich hier reduzieren.
Frau Schulze äußert, dass es sich beim Fahrrad-Leasing um eine freiwillige Aufgabe handelt. Diese wird in diesem Jahr nicht umgesetzt und daher werden die Personalkosten nicht bereitgestellt werden müssen.
Herr Berlin fragt nach, warum diese Umsetzung nicht erfolgt.
Der Landrat antwortet, dass aufgrund des hohen Personalaufwandes für diese Aufgabe keine Umsetzung erfolgt und hier auch keine Priorität vorliegt.
Herr Berlin fragt, ob in den Einsparungen in Höhe von 54.000 EUR auch bereits die Parkplatzgebühren (Kreistagsbeschluss vom 04.05.2023) einberechnet wurden?
Frau Hoppe verneint dies, da hier noch eine Berechnung zu Umbaukosten etc. erfolgen muss.
Frau Schulze stellt die Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses anhand der Präsentation vor.
Frau Schwarz äußert, dass sie es nicht nachvollziehen kann, dass die Personalkosten sinken obwohl eine starke Tariferhöhung erfolgte.
Frau Hoppe antwortet, dass bereits im Vorfeld des Beschlusses eine Personalkosten-Reduzierung erfolgte.
Der Landrat ergänzt, dass im Haushalt bereits 6 % Tariferhöhung vorbehaltlich eingeplant wurden.
Herr Berlin fragt, ob die Kreisumlage neu angesetzt werden muss. Im letzten Kreistag wurde ein Beschluss gefasst, der die Kreisumlage in Höhe von 45 v.H. festgelegt hat.
Der Landrat äußert, dass der Kreistag eine Abwägung vornehmen muss. In der Beanstandung wurde festgehalten, dass die Kreisumlage neu abzuwägen ist.
Herr Berlin findet es nicht gut, dass die Kreisumlage wieder in der alten Höhe aufgenommen wird.
Frau Schwarz bittet darum, dass dem letzten Kreistagsbeschluss, eine Kreisumlage in Höhe von 45 v.H., gefolgt wird und die Berechnung dahingehend erfolgt. Dies sollte bereits in der nächsten Beratungsfolge und nicht erst im Kreistag übergeben werden.
Der Landrat sichert zu, dass eine alternative Berechnung bereits stattfindet und übergeben wird.
Herr Witt fragt, ob die 7 Mio. EUR Sparsumme ausreichen, damit das Landesverwaltungsamt den Haushalt genehmigt.
Der Landrat äußert, dass natürlich weiterhin ein Defizit von 12 Mio. EUR vorhanden ist. Ob diese Sparbemühungen für das Landesverwaltungsamt ausreichend sind, ist nicht bekannt.
Herr von Katte von Lucke bittet darum, dass bereits im Vorfeld mit dem Landesverwaltungsamt über diese Thematik gesprochen wird. Er teilt mit, dass hier besonders auch die Höhe der Kreisumlage angesprochen wird. Es muss abgeklärt werden, ob das Landesverwaltungsamt bei einer Höhe von 46 %, 47 % oder anderes dann den Haushalt des Landkreises genehmigt. Ohne diese Aussage weiß der Kreistag nicht, welcher Beschluss für einen genehmigungsfähigen Haushalt gefasst werden muss.
Der Landrat äußert, dass das Landesverwaltungsamt vorab keine Aussagen dazu treffen wird.
Herr Schulz äußert, dass vorher nicht sicher ist, ob eine Einsparung in Höhe von 7 Mio. € für das Landesverwaltungsamt ausreichend erscheint. Wichtig ist aber auch, ein umfassendes Konsolidierungskonzept vorzulegen um den Konsolidierungswillen zu unterstreichen.
Frau Hoppe zeigt anhand der Präsentation den Endstand des Defizites.
Frau Kunert äußert, dass der Nachtragshaushalt in Mansfeld-Südharz genehmigt wurde. Sie
fragt, ob es bekannt ist, ob dort die Kreisumlage erhöht wurde und wenn ja in welcher Höhe.
Frau Hoppe antwortet, dass die Rahmenbedingungen bei jedem Landkreis anders sind. Im Mansfeld-Südharz ist keine Erhöhung des Hebesatzes erfüllt. Dort gibt es allerdings einige andere Faktoren die zur Genehmigung des Haushaltes geführt haben könnten.
Herr Schulz äußert, dass die Beanstandung des Landes explizit 3 Sachen beinhaltete: Personalkosten, Kreisumlage und freiwillige Leistungen. Da nur 10% der vorgelegten freiwilligen Leistungen eingespart wurden und auch nur eine geringe Personalkosteneinsparung stattgefunden hat, sieht er die Bewilligung des Haushaltes als schwierig an.
Frau Schwarz empfiehlt dem Landrat mit der oberen Kommunalaufsicht den zukünftigen Haushalt abzusprechen.
Der Landrat teilt mit, dass es bereits Gespräche gab, aber es wurden keine eindeutigen Hinweise seitens des Landes gegeben.
Herr Berlin teilt mit, dass mit dem Votum 45% in die Haushaltsberatung gegangen werden sollte.
Herr Staudt fragt, ob es bereits Gespräche mit den Bürgermeistern gab, in denen über eine eventuelle Erhöhung der Kreisumlage informiert wurde. Sollte der Kreistag am 25.05. dem neuen Haushaltsplan nicht zustimmen, gelten dann die Hebesätze aus 2022?
Der Landrat äußert, dass die Kreisumlage aus 2022 gilt, wenn der Kreistag bis zum 01.06.2023 keinen neuen Haushalt beschlossen hat. Die Bürgermeister wurden auf Dienstberatungen informiert. Die Meinung der Bürgermeister wird sich dahingehend nicht ändern. Daher sind weitere Gespräche auch nicht erfolgversprechend.
Herr Schulz äußert, dass die Höhe der Kreisumlage risikobehaftet ist. Die Stadt Osterburg bespricht daher die Steuer- Hebesätze gesondert und fasst auch nicht innerhalb der Haushaltes einen Beschluss. Er fragt, ob diese die Möglichkeit auch bei der Kreisumlage besteht.
Frau Hoppe teilt mit, dass bereits darüber nachgedacht wurde, einen separaten Beschluss zur Kreisumlage zu fassen. Nach einer rechtlichen Würdigung wurde sich allerdings dagegen entschieden.
Herr Blasche äußert, dass für alle Fraktionen das Ziel sein sollte, am 25.05. einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen. Vielleicht sollte man also darüber nachdenken dem Land entgegen zu kommen und die Kreisumlage auf 46% anzuheben.
Herr Schmotz verweist auf eine Passage in dem Beanstandungsschreiben. Er äußert, dass der Fokus des Landesverwaltungsamtes auf die Stellenbemessung und die Personalkosten gelegt wurde. Die Kreisumlage wird nur nachrangig erwähnt. Er äußert zudem, dass dem Land immer wieder aufgezeigt werden muss, dass keine auskömmliche Finanzierung seitens des Landes erfolgt und daher die Defizite entstehen.
Frau Schwarz bittet um Prüfung, ob eine Kreisumlagesatzung gesondert beschlossen werden kann, damit der Landkreis nicht den alten Hebesatz erheben muss, wenn der Haushalt nicht genehmigt wird.
Der Landrat warnt davor, dass in diesem rechtsunsicheren Raum dies umzusetzen. Der Landrat wird am 22.05.2023 die Fraktionsvorsitzenden abfragen zur maßvollen Erhöhung der Kreisumlage. Dies wird dann in die Beratung am 24.05.2023 einfließen.
Herr Schulz fragt nach, wie entschieden wurde, welche Straßen nicht saniert werden.
Der Landrat äußert, dass dies Projekte gestrichen oder gekürzte wurden, wo keine Planung vorhanden ist.
Herr Berlin fragt nach, ob es Bemühungen gibt andere Fördermittel für die Sporthalle Osterburg zu erhalten.
Frau Krüger wartet auf die Veröffentlichung von neuen Fördermittel-Programme, um Mittel zu erhalten.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
