Der Landrat berichtet:

1.    Integrationslotsen

Am 08.12.2022 hat der Kreistag die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen für das Jahr 2023 mehrheitlich beschlossen.

Dabei wurde mitgeteilt, dass die Förderung des Landkreises Stendal von bisher 30.400 auf 18.700 EUR gesenkt wurde. Aufgrund dessen war keine auskömmliche Finanzierung für das Jahr 2023 gegeben.

Wir haben daher einen zusätzlichen Antrag gestellt.

Mit Posteingang vom 05. Juni 2023 hat der Landkreis einen neuen Zuwendungsbescheid erhalten. Danach entspricht die Höhe der Zuwendung wieder der Summe aus dem Jahr 2022. Diese beträgt 30.420 EUR. Somit ist die Finanzierung für das Jahr 2023 abgesichert.

2.    Haushalt 2023

Das Landesverwaltungsamt hat heute auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass die Verfügung zum Haushalt 2023 frühestens Anfang nächster Woche entsandt wird.

Es bleibt auf jeden Fall dabei, dass ein Beitrittsbeschluss notwendig wird.

3.    Sondersitzungen in der Sommerpause

Aufgrund des notwendigen Beitrittsbeschlusses wird ein Sonderkreistag am 13. Juli 2023 um 17 Uhr stattfinden.

Des Weiteren ist ein zusätzlicher KVPA notwendig. Das Land hat die Lizenzen der Schulen nicht verlängert. Somit gibt es größeres Sicherheitsproblem bei der Firewall. Daher ist hier eine Vergabe notwendig. Aus diesem Grund wird vor dem Kreistag ein KVPA um 15 Uhr einberufen werden.

Der für den 13. Juli geplante zusätzliche Bauausschuss findet in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie der NASA am 12. Juli 2023 statt.

4.    Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse

 

Der Jugendhilfeausschuss hat seit der letzten Sitzung des Kreistages nicht getagt.

Durch den Finanz-, Haushalts- und Liegenschaftsausschuss wurden in seiner Sitzung am 15. Juni keine Beschlüsse gefasst.

Der Kreis-, Vergabe- und Personalausschuss fasste in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 den folgenden Beschluss zur

Drucksache Nr. 699/2023 – Personalangelegenheit:

Der KVPA beschloss einstimmig im Einvernehmen mit dem Landrat die Übertragung der Amtsleitung des Rechtsamtes an

            Frau Johanna Behrens - Juristin

ab dem 01.01.2024 im Rahmen einer Führung auf Probe für die Gesamtdauer von zwei Jahren unter Zahlung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der derzeitigen Entgeltgruppe 13 Stufe 2 und Entgeltgruppe 14 Stufe 2.

Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen.

Frau Braun fragt, was unter einem Beitrittsbeschluss zu verstehen ist.

Der Landrat erläutert, dass der Haushalt genehmigt wird, wenn gewisse Auflagen erfüllt werden. Diese Auflagen sind derzeit noch nicht bekannt. Dazu wird ein Beschluss des Kreistages notwendig sein.

Frau Braun bittet nun um wörtliche Aufnahme im Protokoll:

„Ich melde trotzdem Bedenken an. Wenn Sie heute noch nicht den Inhalt der Verfügung kenne, wie sollen wir uns auf einen Beschluss ausreichend vorbereiten? Ich halte das für sehr spontan und unplanmäßig. Durch diesen Sonderkreistag wird mir die Möglichkeit genommen, mein Mandat auszuüben und an der Beschlussfassung teilzunehmen. Ich werde daher wahrscheinlich Widerspruch einlegen.“

Der Landrat teilt mit, dass zunächst abgewartet werden muss, wann die Verfügung beim Landkreis eingeht und was der Inhalt sein wird. Die Ladung mit der dazugehörigen Beschlussvorlage wird so versandt, dass die vorgeschriebene Ladungsfrist eingehalten werden kann.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.