Sitzung: 22.06.2023 Kreistag Stendal
Der Landrat berichtet:
1. Integrationslotsen
Am 08.12.2022 hat der
Kreistag die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen
für das Jahr 2023 mehrheitlich beschlossen.
Dabei wurde mitgeteilt,
dass die Förderung des Landkreises Stendal von bisher 30.400 auf 18.700 EUR
gesenkt wurde. Aufgrund dessen war keine auskömmliche Finanzierung für das Jahr
2023 gegeben.
Wir haben daher einen
zusätzlichen Antrag gestellt.
Mit Posteingang vom 05.
Juni 2023 hat der Landkreis einen neuen Zuwendungsbescheid erhalten. Danach
entspricht die Höhe der Zuwendung wieder der Summe aus dem Jahr 2022. Diese
beträgt 30.420 EUR. Somit ist die Finanzierung für das Jahr 2023 abgesichert.
2.
Haushalt 2023
Das Landesverwaltungsamt hat
heute auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass die Verfügung zum Haushalt
2023 frühestens Anfang nächster Woche entsandt wird.
Es bleibt auf jeden Fall
dabei, dass ein Beitrittsbeschluss notwendig wird.
3.
Sondersitzungen in der Sommerpause
Aufgrund des notwendigen
Beitrittsbeschlusses wird ein Sonderkreistag am 13. Juli 2023 um 17 Uhr
stattfinden.
Des Weiteren ist ein
zusätzlicher KVPA notwendig. Das Land hat die Lizenzen der Schulen nicht
verlängert. Somit gibt es größeres Sicherheitsproblem bei der Firewall. Daher
ist hier eine Vergabe notwendig. Aus diesem Grund wird vor dem Kreistag ein
KVPA um 15 Uhr einberufen werden.
Der für den 13. Juli
geplante zusätzliche Bauausschuss findet in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des
Ausschusses sowie der NASA am 12. Juli 2023 statt.
4. Bekanntgabe
der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse
Der Jugendhilfeausschuss hat
seit der letzten Sitzung des Kreistages nicht getagt.
Durch den Finanz-,
Haushalts- und Liegenschaftsausschuss wurden in seiner Sitzung am 15. Juni
keine Beschlüsse gefasst.
Der Kreis-, Vergabe- und
Personalausschuss fasste in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 den folgenden
Beschluss zur
Drucksache Nr. 699/2023 –
Personalangelegenheit:
Der KVPA beschloss einstimmig im Einvernehmen mit
dem Landrat die Übertragung der Amtsleitung des Rechtsamtes an
Frau
Johanna Behrens - Juristin
ab dem 01.01.2024 im Rahmen einer Führung auf Probe
für die Gesamtdauer von zwei Jahren unter Zahlung einer Zulage in Höhe des
Unterschiedsbetrages zwischen der derzeitigen Entgeltgruppe 13 Stufe 2 und
Entgeltgruppe 14 Stufe 2.
Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer
übertragen.
Frau Braun fragt, was unter einem Beitrittsbeschluss zu verstehen ist.
Der Landrat erläutert, dass der Haushalt genehmigt wird, wenn gewisse Auflagen
erfüllt werden. Diese Auflagen sind derzeit noch nicht bekannt. Dazu wird ein
Beschluss des Kreistages notwendig sein.
Frau Braun bittet nun um wörtliche Aufnahme im Protokoll:
„Ich melde trotzdem Bedenken an. Wenn Sie heute noch nicht den Inhalt
der Verfügung kenne, wie sollen wir uns auf einen Beschluss ausreichend
vorbereiten? Ich halte das für sehr spontan und unplanmäßig. Durch diesen
Sonderkreistag wird mir die Möglichkeit genommen, mein Mandat auszuüben und an
der Beschlussfassung teilzunehmen. Ich werde daher wahrscheinlich Widerspruch
einlegen.“
Der Landrat teilt mit, dass zunächst abgewartet werden muss, wann die Verfügung
beim Landkreis eingeht und was der Inhalt sein wird. Die Ladung mit der
dazugehörigen Beschlussvorlage wird so versandt, dass die vorgeschriebene
Ladungsfrist eingehalten werden kann.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.