Die Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und gibt die Änderungen in der Satzung bekannt:

In der Beschlussvorlage DS 693/2023 muss im Sachverhalt, 4. Absatz die Zahl geändert werden.

Anstatt 3,60 EUR pro Jahr muss es hier richtig heißen 0,08 EUR pro Jahr.

Des Weiteren muss eine Ergänzung in § 2 Abs. 4 der neuen Satzung vorgenommen werden. Hier müssen die Worte „… durch Schüler …“ ergänzt werden. Das betrifft die Anlage 2, Seite 3, Punkt 4 sowie Anlage 3, Seite 6, mittlere Spalte Punkt 4.

Diese Ergänzung ist aufgrund der Berücksichtigung umsatzsteuerrechtlicher Themen notwendig. Es ist zu definieren, dass nur Schüler der Kreismusikschule Instrumente mieten dürfen.

Da es keine weiteren Fragen gibt, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.