Einwohner 1 erläutert, dass man die künftige Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) für Flüchtlinge in Stendal bereits besichtigen konnte. Wie wird die Unterhaltung dieser LAE finanziert?

Der Landrat antwortet, dass das Land diese Unterkunft betreibt und damit auch unterhält. Der Landkreis hält teilweise das Personal vor und bezahlt dieses.

Einwohner 1 fragt, ob es möglich ist, diese Einrichtung in einem Jahr wieder zu besichtigen.

Der Landrat erklärt, dass diese Frage an das Innenministerium gerichtet werden muss.

Einwohner 2 spricht die neue KdU- Richtline an. Er fragt, ab wann diese Richtlinie veröffentlicht wird und von den Bürgern einzusehen ist.

Der Landrat antwortet, dass die neue KdU-Richtlinie bereits seit dem 26.10.2023 auf der Internetseite des Landkreises Stendal veröffentlicht ist und rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft getreten ist.

Einwohner 2 spricht zudem die Flüchtlingszuweisungen an. Gibt es im Landkreis Stendal Probleme mit Kapazitäts- und Leistungsgrenzen? Zudem möchte er wissen, was der Landrat und seine Beigeordneten von den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz halten und wie diese umgesetzt werden sollen.

Der Landrat erklärt, dass es im Landkreis Stendal bezüglich der Wohnungen für die Asylbewerber die Kapazitätsgrenzen noch nicht erreicht sind. Personalprobleme in der Ausländerbehörde bestehen allerdings. Bezüglich der letzten Frage teilt der Landrat mit, dass eine Meinungsumfrage nicht innerhalb der Einwohnerfragestunde zu beantworten ist.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt.