Die Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und stellt die Vorlage ausführlich vor.
Sie weist darauf hin, dass das Inkrafttreten am 10.11.2023 auf den 20.11.2023 geändert werden muss aufgrund der bereits entsandten Einladungen.
Herr Schulz fragt, warum es notwendig ist, nach der nichtöffentlichen Sitzung wieder die öffentliche Sitzung herzustellen.
Die Vorsitzende antwortet, dass sie an 2 verschiedenen Seminaren teilgenommen hat. Dabei wurde geäußert, dass eine Schließung der Sitzung immer nur im öffentlichen Teil erfolgen kann. Somit können auch die Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung sofort bekannt gegeben werden. Somit ist es dem Landrat und auch den Mitgliedern des Kreistages möglich im Anschluss zu den Tagesordnungspunkten auf Anfragen Auskünfte zu erteilen. Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt die Vorsitzende über die Vorlage abstimmen.