Sitzung: 09.11.2023 Kreistag Stendal
Frau Braun merkt an, dass in der Sitzung des Schulausschusses am 23.08.2023 über die Schulentwicklungsplanung im Berufsschulzentrum gesprochen wurde. Zu dieser Sitzung war die Leitungsebene des Berufsschulzentrums anwesend. In den Gesprächen konnte festgestellt werden, dass das Klima und auch die schulische Planung sehr gut organisiert ist. Dies wurde der Leitungsebene des Berufsschulzentrums auch signalisiert. Durch ein Kreistagsmitglied, welches nicht bei der o.g. Ausschusssitzung anwesend war, wurde allerdings einige Tage das Berufsschulzentrum nicht gut in der Presse dargestellt.
Frau Braun möchte daher noch einmal klarstellen, dass die Darstellung in der Presse nicht korrekt war.
Frau Braun stellt zudem eine persönliche Anfrage an den Landrat. Vor einigen Monaten wurde durch Frau Braun im Kreistag die Müllproblematik zwischen Groß Schwarzlosen und Lüderitz angesprochen. Zu dieser Thematik wurde dann eine Stellungnahme seitens der Verwaltung verfasst.
Frau Braun möchte zu dieser Stellungnahme Widerspruch erheben. Nach dem Informationszugangsgesetz wurde dann durch sie ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Ein Zwischenbescheid dazu ging am 28.06.2023 ein. Allerdings liegt bis heute kein Bescheid vor, der die Akteneinsicht nach IZG genehmigt. Daher möchte Frau Braun die Stellungnahmen der Fachämter noch einmal abfordern.
Der Landrat antwortet, dass mit Schreiben vom 18.07.2023 ein Bescheid an Frau Braun erging, dass der Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen ist. Da es keinerlei zusätzliche Informationen gibt, die neben der bereits übergebenen Stellungnahme übermittelt werden können, wurde der Antrag abgelehnt. Gegen diese Ablehnung hätte innerhalb von 4 Wochen Widersprich eingereicht werden können. Bis heute liegt dem Büro kein schriftlicher Widerspruch vor.
Frau Braun möchte trotzdem die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter einfordern und lesen. Dieses Recht stehe ihr zu und der Landrat hat keinerlei Recht dies abzulehnen. Die sei Amtsanmaßung.
Der Landrat verwehrt sich dieser Aussage gegenüber. Es erging fristgerecht ein Bescheid, gegen den innerhalb von 4 Wochen Widerspruch hätte eingelegt werden können. Dies ist nicht geschehen.
Der Landrat und Frau Braun wünschen eine wörtliche Aufnahme ihrer Aussagen im Protokoll.
Die Vorsitzende erklärt, dass gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages Stendal, eine solche wörtliche Aufnahme im Vorfeld angezeigt werden muss. Da dies nicht geschehen ist, kann keine wörtliche Aufnahme im Protokoll erfolgen.
Die Kreistagsmitglieder unterstützen diese Rechtsauffassung. Daher wird die Aufnahme der wortwörtlichen Rede durch die Vorsitzende nicht zugestimmt.
Herr Bausemer erläutert, dass eine Filmproduktion in Tangermünde einen Film gedreht hat, der ab kommenden Sonntag ausgestrahlt wird. Inwiefern nutzt der Altmärkische Regional- und Marketingverein solche Gelegenheiten, um die Altmark zu bewerben?
Der Landrat bittet, diese Anfrage direkt an den ART zu stellen.
Da es keine weiteren Anfragen gibt, wird der öffentliche Teil der Sitzung geschlossen.